Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„In öffentlichen Haushalten kommen Frauen-Interessen immer noch zu kurz“

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„In öffentlichen Haushalten kommen Frauen-Interessen immer noch zu kurz“

12.06.2019

„In den öffentlichen Haushalten kommen Interessen von Frauen immer noch deutlich zu kurz. Verfechter des ‚Gender Budgeting‘ wollen das ändern“, heißt es in einer kritischen Zustandsbeschreibung der Süddeutschen Zeitung unter dem Titel „Geld, Geschlecht und Gleichstellung“. Obwohl die EU das Prinzip des Gender Budgeting schon 2002 im Grundgesetz beschlossen habe und die EU-Finanzminister zugesagt hätten, „die Einführung von Gender Budgeting bis 2015 anzustreben“, sei das Prinzip „in Deutschland kaum umgesetzt“. Zumindest im Bund, so die Süddeutschen Zeitung, sei man „von einem geschlechtergerechten Haushalt Lichtjahre entfernt“.

Quelle: Fpd 735

Gleichstellungsindex 2018 – kaum Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden

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Gleichstellungsindex 2018 – kaum Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden

12.06.2019

Der Gleichstellungsindex 2018, den das Statistische Bundesamt am 05.06.2019 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht hat, kommt zum Schluss, dass weiter großer Nachholbedarf bei der Gleichstellung von Frauen in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden besteht. 2018 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen knapp über ein Drittel (34 Prozent). 22 der 24 obersten Bundesbehörden beschäftigen weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen. Eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr konnte nicht erzielt werden.
Dr. Franziska Giffey, Bundesfrauenministerin, hierzu: „Wenn wir von der Wirtschaft mehr Frauen in Führungspositionen fordern, müssen wir auch in der Bundesregierung mit gutem Beispiel voran gehen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen. Es gibt viele qualifizierte und ambitionierte Frauen im öffentlichen Dienst. Dies muss sich endlich auch in den Führungspositionen widerspiegeln. Wenn wir es ernst meinen mit der Gleichstellung, dann müssen die obersten Bundesbehörden künftig deutlich mehr Anstrengungen unternehmen.“
Um die Gleichstellung zu verbessern und die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, arbeiten das BMFSFJ und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit gemeinsam an einer Reform des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG).

  • Konkret soll für die Privatwirtschaft eine Begründungspflicht eingeführt werden, wenn sich ein Unternehmen die Zielvorgabe „Null“ setzt. Außerdem soll es Sanktionen geben, wenn die Pflicht, Zielvorgaben zu melden oder die Zielvorgabe „Null“ nachvollziehbar zu begründen, nicht eingehalten wird.
  • Im öffentlichen Dienst soll das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) festgeschrieben werden.
  • Im Bundesgremienbesetzungsgesetz soll geregelt werden, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachtet werden, um noch mehr Gremien des Bundes in die Quotierung einzubeziehen.

Den Gleichstellungsindex 2018 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

Mütter erleiden erhebliche Einbußen beim Lohn – Gleitzeit hilft dagegen nicht

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Mütter erleiden erhebliche Einbußen beim Lohn – Gleitzeit hilft dagegen nicht

22.05.2019

Die neue Studie „Lohnnachteile durch Mutterschaft – Helfen flexible Arbeitszeiten?“ des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Frauen in Deutschland mit erheblichen Lohneinbußen rechnen müssen, wenn sie Kinder bekommen. Gleitzeit kann dies auch nicht verhindern.
Laut der Studie verdienen Frauen, die sich mehr als ein Jahr Auszeit nehmen, durchschnittlich ca. 10 % weniger pro Stunde als ihre Kolleginnen ohne Kinder. Demnach beträgt das Minus selbst dann noch 6,5 %, wenn Frauen weniger als ein Jahr in Elternzeit gehen.
Gleitzeit wirkt sich, der Analyse zufolge, generell positiv auf die Löhne von Frauen aus. Wenn von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit gewechselt wird, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 %. Wenn es aber um Mütter geht, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen diese 16 % weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.
Den Autorinnen der Studie zufolge betrachten viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung. Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, braucht es neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit, im Steuerrecht – und einen Mentalitätswechsel.

Quelle: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung

Das #FührungsFrauenFloskel-Bingo

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Das #FührungsFrauenFloskel-Bingo

16.05.2019

Die AllBright Stiftung veröffentlicht u.a. in Deutschland Berichte, die die Entwicklung des Frauenanteils im deutschen Top-Management dokumentieren. Im April 2019 ist der aktuelle Bericht „Die Macht hinter den Kulissen. Warum Aufsichtsräte keine Frauen in die Vorstände bringen“ erschienen.
In diesem Bericht findet sich das Floskel Bingo: In den Führungsetagen deutscher Börsenunternehmen sind Männer fast unter sich. Auch wenn die Gesellschaft sich wandelt, in den Unternehmen ist von Diversität oder Frauen in Führungspositionen noch immer nicht viel zu sehen. Verteidigt wird das gern mit Floskeln. Welche das sind, was dahintersteckt und wie man sie widerlegen kann, dazu lohnt sich ein Blick auf die Website der Allbright Stiftung: http://www.allbright-stiftung.de/floskelbingo

Den Bericht „Die Macht hinter den Kulissen. Warum Aufsichtsräte keine Frauen in die Vorstände bringen“ finden Sie hier.

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen verharrt bei knapp 30 Prozent

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Der Anteil von Frauen in Führungspositionen verharrt bei knapp 30 Prozent

08.05.2019

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte im März 2019 mit, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2 Prozent betragen habe. Wörtlich wurde festgestellt: „Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6 Prozent) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3 Prozent) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11 Prozent am niedrigsten.“

Quelle: fpd 731, Destatis

Das Interesse an Elterngeld steigt

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Das Interesse an Elterngeld steigt

02.05.2019

Im Jahr 2018 haben bundesweit 1,4 Millionen Mütter und 433.000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4 Prozent mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3 Prozent zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7 Prozent.
Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30 Prozent entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26 Prozent); bei den Männern waren es rund 13 Prozent (2017: 11 Prozent). Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.
Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung: Tabellen 22922-0101 ff.

Quelle: Pressemitteilung Destatis