Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Mutterschutz: Der Anspruch jeder Mutter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft

Vor allem im Zuge der sich stetig wandelnden Arbeitswelt gewinnt das Thema „Mutterschutz“ immer wieder an Aktualität. Daraus resultierte im Laufe des Jahres 2016 eine Reformierung vom Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die neue Fassung trat am 1. Januar 2017 in Kraft und hatte zur Folge, dass die „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ (MuSchArbV) entfiel und ins MuSchG integriert wurde. Seit dem 1. Januar 2018 sind weitere Neuerungen gültig und haben auch 2021 nicht an Aktualität verloren.

Link: https://www.arbeitsrechte.de/mutterschutz/

Bei Frauen in der Führung großer DAX-Unternehmen bleibt Deutschland zurück

Das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der deutsch-schwedischen Allbright-Stiftung ergibt, dass Deutschland beim Aufstieg von Frauen in die Führungspositionen großer börsennotierter Unternehmen zwar deutlich aufgeholt habe, aber dennoch unterdurchschnittlich im europäischen Vergleich bleibe. Am 1. September 2021 haben den Vorstandsgremien der in DAX, MDax und SDax notierten Unternehmen demnach 603 Männer und 93 Frauen angehört. Gegenüber dem 1. September 2020 habe sich die Zahl der weiblichen Vorstandsmitglieder um 25 erhöht. Dies sei der zahlenmäßig größte Zuwachs bisher, während die Zahl der Männer in den Vorständen nicht verändert habe. Allerdings hätten noch immer 81 börsennotierte Unternehmen, also mehr als die Hälfte, gar keine Frau in ihrer obersten Führungsetage.
Quelle: fpd 793

„Feste Vorgaben wirken“ Frauen- und Männeranteile in Führungsebenen aller Art

Die Bundesregierung hat die Fünfte Jährliche Information über die Entwicklung des Männer- und Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes vorgelegt. Dazu wurde erklärt: „Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken, und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus.“ Jetzt obliege es der neuen Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, „dass noch mehr Frauen in Führungspositionen kommen.“
Den Bericht finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauenanteil-in-fuehrungspositionen-gestiegen-186586
Quelle: fpd 793

„Frauen bleiben Im Bundestag unterrepräsentiert – seit 20 Jahren geht es kaum voran“

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt auf, dass auch die Wahl einer Bundestagspräsidentin „nicht darüber hinwegtäuschen [könne], dass Frauen auch im neu gewählten Bundestag deutlich unterrepräsentiert sind“. Mit knapp 35 Prozent liege ihr Anteil zwar 4 Prozentpunkte höher als nach der Wahl 2017, insgesamt stagniere aber die Entwicklung seit nun mehr gut 20 Jahren. Seit der Wahl 1998, so heißt es weiter, pendele der Frauenanteil im Bundestag „um etwa ein Drittel aller Abgeordneten“. Damit liege „Deutschland zwar im europäischen Durchschnitt“, sei „von einer Genderparität aber meilenweit entfernt“.

Die wesentlichen Ergebnisse sind:

  • Die Unterschiede zwischen den Fraktionen sind beträchtlich: Mit 59 Prozent überschreiten die Grünen und mit 54 Prozent die Linken aktuell die Parität, mit 42 Prozent sind die SPD sowie mit je 24 Prozent CDU/CSU und FDP bzw. 13 Prozent die AfD „teils weit davon entfernt“.
  • Frauen werden von den Parteien in den Wahlkreisen „deutlich seltener“ aufgestellt, obwohl sie über die Erststimme im Mittel „ähnlich häufig gewählt“ werden wie Direktkandidaten.
  • Im Vergleich zu Männern erhalten sie zudem „oft auch weniger aussichtsreiche Listenplätze für die Wahl Ober die Zweitstimme“. Dies gilt insbesondere für CDU/CSU und die FDP.
  • Grüne, SPD und Linke erhöhen ihre Frauenanteile in den Fraktionen systematisch durch den Reißverschluss. Mindestens jede zweite über die Landesliste in den Bundestag gewählte Person ist eine Frau.
  • Die parteispezifischen Quotenregelungen (50 Prozent bei den Grünen und den Linken sowie 30 Prozent bei der SPD) bei der Nominierung von Listenkandidat*innen und das 33 Prozent-„Ziel“ der CDU sind „effektiv“.

Quelle: fpd 793

„Raus aus dem Corona-Tief mit Women4Youth“

Drei katholische Frauenverbände haben das spendenfinanzierte Projekt „Women4Youth“ gestartet, „um Mädchen und jungen Frauen aus dem Corona-Tief und zurück ins Leben zu helfen“. Das Projekt, an dem auch der Katholische Deutsche Frauenbund beteiligt ist, schafft nach Mitteilung von IN VIA Deutschland „passgenaue Angebote für die Anliegen junger Frauen, die sich zurückgezogen und den gesellschaftlichen Anschluss oder auch die berufliche Perspektive verloren haben“. Dazu gehören Chancentage für Schulabsolventinnen, Empowerment-Coachings bis hin zu Karriere- und Zukunftsbörsen.
Weitere Informationen: www.women4youth.de
Quelle: fpd 793

„100.000 Jobs für Frauen – durch Reformen Im Steuersplitting und bei Minijobs“

Für eine „Kombi-Reform von Ehegattensplitting und Minijob“ plädiert die Bertelsmann Stiftung in einer veröffentlichten Stellungnahme. Darin heißt es einleitend: „Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Alter von 25 bis 60 Jahren haben mit 6 Millionen rund drei Viertel ein geringeres Einkommen als ihr Partner und sind demnach Zuverdienerinnen. Für sie setzt das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland falsche Anreize. Sie leiden darunter, dass – anders als bei einem Minijob – bei der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nicht nur Sozialversicherungsabgaben, sondern auch Einkommensteuer anfällt, die über dem üblichen Eingangssteuersatz in Höhe von 14 Prozent liegt. Grund dafür ist das Ehegattensplitting, dass dazu führt, dass eine Zweitverdienerin demselben Steuersatz unterliegt wie der Erstverdiener.“ Eine Kombireform, so die Stiftung, könne die Fehlanreize des Ehegattensplittings begrenzen und Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit umwandeln. Diese hätte, wie Berechnungen von Wissenschaftlern des ifo-Instituts im Auftrag von Bertelsmann zeigten, „im Vergleich zu einzelnen isolierten Reformen besonders große Beschäftigungseffekte für Frauen“.
Die Stellungnahme macht besonders darauf aufmerksam, dass „auch der Steuervorteil durch das Splitting für besonders hohe Einkommen begrenzt“ würde. Arbeit müsse sich „für alle lohnen, insbesondere für Frauen und Mütter“. Zur „Zweitverdienerinnenfalle“ trage neben dem Steuersplitting auch der steuer- und abgabenfreie Minijob bei. Wörtlich: „Durch sukzessiv ansteigende Sozialversicherungsabgaben könnten Minijobs in reguläre Beschäftigung umgewandelt werden. Die Abgaben würden ab dem ersten Euro fällig, allerdings mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. Der volle Sozialversicherungssatz würde dagegen bei 1.800 Euro – was einer Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohnbereich entspricht – zu Buche schlagen. Eine solche Kombireform wäre nahezu aufkommensneutral, d.h. sie würde keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen. Auch die Verteilungswirkungen wären erheblich. Insgesamt würden die unteren 40 Prozent der Einkommen entlastet.“
Quelle: fpd 793