Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Dr. Petra Volke in Europarats-Expertengruppe gegen Gewalt gewählt

Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) gewählt worden. Die Familienrichterin wird ihre Tätigkeit in dem unabhängigen Gremium im September 2026 aufnehmen.
Mit ihrer Wahl setzt sich die deutsche Kandidatin gegen zahlreiche Mitbewerberinnen und Mitbewerber durch. GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Vertragsstaaten und entwickelt Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Bundesfrauenministerin Karin Prien würdigte die Wahl als Anerkennung von Volkes fachlicher Expertise und ihres langjährigen Engagements für Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz. Deutschland wird damit künftig wieder in dem wichtigen Expertengremium vertreten sein.

Quelle: Pressemitteilung des BMBFSFJ

Bundeskabinett beschließt Reform des Gleichbehandlungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz umzusetzen und den Schutz Betroffener in Deutschland zu stärken.
Kernpunkt der geplanten Änderungen ist eine verlängerte Frist: Künftig sollen Betroffene vier statt bisher zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen. Zudem werden die zivilrechtlichen Regelungen angepasst, etwa durch einen erweiterten Schutz vor sexueller Belästigung auch außerhalb des Arbeitsplatzes und eine Ausweitung des Diskriminierungsverbots beim Merkmal Geschlecht.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt werden. Geplant ist unter anderem eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Betroffenen eine schnelle außergerichtliche Einigung ermöglichen soll. Darüber hinaus kann die Behörde künftig stärker in Gerichtsverfahren eingebunden werden.
Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Kirchenklausel sowie Klarstellungen im Gesetz, um die Anwendung zu vereinfachen. Insgesamt soll die Reform den Diskriminierungsschutz effektiver machen und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.

Den Gesetzentwurf und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-bundeskabinett-beschliesst-aenderungen-285680

Kritik am AGG-Reformentwurf: djb fordert umfassendere Verbesserungen

Der Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt.
Djb-Präsidentin Susanne Baer kritisiert, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen, um echten Schutz vor Benachteiligung zu gewährleisten. Aus Sicht des Verbands schließt der Entwurf wichtige Schutzlücken nicht, etwa bei diskriminierenden algorithmischen Entscheidungssystemen oder bei mehrfacher und geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Auch die praktische Durchsetzung von Rechten werde unzureichend berücksichtigt. Vorgesehene Maßnahmen wie eine leicht verlängerte Frist oder Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle reichten nicht aus, um bestehende Hürden abzubauen.

Pressemitteilung und weitere Informationen: Geplante Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes greifen zu kurz

Abschlussbericht zu „Institutionen & Rassismus“ belegt rassistische Diskriminierung

Der Abschlussbericht der Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) zeigt deutlich, dass rassistische Diskriminierung in verschiedenen staatlichen Einrichtungen vorkommt. Die am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) durchgeführte Untersuchung lief über drei Jahre, umfasste zehn Standorte und bestand aus 23 Teilprojekten. Dabei wurden unter anderem Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz sowie Einrichtungen im Gesundheits-, Jugend- und Sozialbereich analysiert.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen nachweisbar ist – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Sie zeigt sich sowohl in persönlichen Einstellungen von Mitarbeitenden als auch in konkreten Abläufen und Entscheidungen innerhalb der Behörden.
Zusätzlich ergab eine Befragung von Betroffenen, dass viele der diskriminierten Personen unter den Folgen leiden. Dazu gehören unter anderem Versagensängste, Selbstzweifel und langfristige psychische Belastungen bis hin zu anhaltenden Angstzuständen.

Zentrale Ergebnisse der InRa-Studie finden Sie hier: https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie

BMBFSFJ: Neues Interessenbekundungsverfahren gestartet

Das Bundesfrauenministerium hat am 7. April ein neues Förderverfahren für Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet. Träger können sich noch bis zum 15. Mai bewerben.
Gefördert werden insbesondere Projekte in den Bereichen Bildung, Täterarbeit, sozialraumorientierte Ansätze und digitale Gewaltprävention. Grundlage ist eine zuvor durchgeführte Bedarfsanalyse (2023–2025), die bestehende Maßnahmen bewertet und Empfehlungen für zukünftige Strategien entwickelt hat.
Mit den neuen Modellprojekten sollen Präventionsmaßnahmen wissenschaftlich fundiert weiter ausgebaut und im Einklang mit internationalen Vorgaben wie der Istanbul-Konvention umgesetzt werden.

Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neues-interessenbekundungsverfahren-gestartet-282720

Forderungen nach härterem Vorgehen gegen digitale Gewalt

Der Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) fordert umfassende gesetzliche Reformen, da Betroffene von digitaler Gewalt bislang oft unzureichend geschützt sind. Digitale Übergriffe wie Revenge Porn oder Deepfakes verletzen massiv die Rechte der Betroffenen – vor allem von Frauen – und müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Auch Plattformen und KI-Systeme sollen stärker reguliert werden.
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat bereits Handlungsbedarf signalisiert. Der Tenor: Digitale Gewalt ist reale Gewalt – und braucht endlich wirksame gesetzliche Antworten.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält das Thema durch eine breite Initiative aus Politik und Zivilgesellschaft: Mehr als 250 Frauen haben ein Zehn-Punkte-Papier für strengere Maßnahmen gegen digitale sexualisierte Gewalt unterzeichnet.
Zu den zentralen Forderungen zählen die Strafbarkeit nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes, ein Verbot sogenannter „Nudify-Apps“ sowie strengere Pflichten für Plattformen, entsprechende Inhalte schnell zu löschen. Zudem sollen Betroffene klare Rechtsansprüche auf Auskunft, Löschung und die Identifizierung der Täter erhalten.

Quellen:
djb Stellungnahme „Zugang zu Recht in Fällen digitaler Gewalt“: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/26-06d
tagesschau „Fall Collien Fernandes – Zehn Forderungen gegen sexualisierte Gewalt“: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/aufruf-sexualisierte-gewalt-frauen-100.html