Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Studie: Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

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Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

Eintrag vom 18.09.2014

Trotz eines Studentinnenanteils von 54 Prozent (Destatis, 2012), bilden Professorinnen in der Rechtswissenschaft die Ausnahme. Eine Studie der Fernuniversität Hagen sieht die „Fachkultur“ an den Fakultäten als ausschlaggebende Ursache, da Juristische Bildung für Führungspositionen als Elitenbildung aufgefasst, Frauen aber tendenziell weiterhin konservative Rollenbilder zugeschrieben werde. Als weitere Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen, nennt das kürzlich beendete Forschungsprojekt „JurPro – Jura-Professorinnen“, aus dem die Studie entstanden ist, die Qualifikationsdauer und die mangelnde Flexibilität der Karrierewege. Insbesondere die Doppelbelastung von Karriere und Familie sei für viele Frauen ein Hinderungsgrund, eine akademische Karriere in der Rechtswissenschaft anzustreben.

Quelle: zwd (320)

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Eintrag vom 13.11.2014

Die Jugend- und  Familienminister/innen-Konferenz sowie die Konferenz der Gleichstellungs-und Frauenminister/innen (GMFK) ist der Auffassung, dass die besondere Belastung von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden müsse, jedoch die derzeitige steuerliche Berücksichtigung nicht ausreichend sei.

Alleinerziehende müssen fast so viele Steuern zahlen wie Ledige. Das heißt: Sie werden in Deutschland von der Politik gegenüber Familien mit zwei Erwachsenen benachteiligt, da Familien hierzulande vor allem vom Splittingtarif profitieren.

Die GFMK fordert die Bundesregierung daher auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angemessen zu erhöhen, regelmäßig die Aktualität der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und die Einführung einer Staffelung nach Kinderzahl, so dass eine adäquate Erhöhung des Entlastungsbeitrags für jedes weitere Kind erfolgen kann.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

 

Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

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Internationaler Tag: NEIN zu Gewalt an Frauen

Eintrag vom 20.11.2014

Der 25. November ist der internationale Tag NEIN zu Gewalt an Frauen. Es wird weltweit aller Frauen und Mädchen gedacht, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt wurden und werden.
Auch in Rheinland-Pfalz werden Zeichen für die Menschenrechte von Frauen gesetzt. Seit Jahren organisieren Frauenorganisationen Veranstaltungen und Demonstrationen. Die Fahne „freies leben – ohne gewalt”, mit der am 25. November mehr und mehr Menschen ein Zeichen gegen Gewalt setzen – sind Sie dabei?

Dieser Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 wegen ihrer politischen Aktivitäten in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. 1981 wurde der 25. November auf einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Bogota in Kolumbien zum internationalen Gedenktag deklariert. Seit 1999 ist der Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen auch von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt.

Der Teufel im Detail – Genderfallen im Beruf und im Alltagsleben

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Der Teufel im Detail – Genderfallen im Beruf und im Alltagsleben

Mit rosa Babystramplern und hellblauen Kinderwagen beginnen die Zuschreibungen zweigeschlechtlicher Differenz, die Menschen von Kindesbeinen an noch immer prägen und normieren. Die so angelegten Geschlechterunterschiede verfestigen sich in der Schule und setzen sich oft bei der Studium- und Berufswahl fort. Ein gender-geschulter Blick auf Führungskulturen in Unternehmen und Verwaltungen, auf den Umgang mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, auf Kommunikationsformen und Personalentwicklung zeigt, dass Geschlechterstereotypen Strukturen geschaffen haben, die das Erwerbsleben nachhaltig beeinflussen. Es sind häufig die gelernten Zuschreibungen über Männer und Frauen, die es besonders Frauen schwer machen, z.B. in Führungspositionen zu kommen. In diesen sogenannten Gender-Fallen verfangen sich Männer und Frauen.
Im Seminar geht es darum, diesen Fallen an konkreten Beispielen auf die Spur zu kommen und zu reflektieren.

Bereiche dabei sind:

  • Kommunikation und Sprache
  • Leistungs – und Potenzialbeurteilung
  • Führungskulturen

Termin: 10. Dezember 2015, 9.30-16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 19. November 2015

Referentin: Beate Berdel-Mantz, Kommunikationstrainerin, Supervisorin, Sörgenloch und Barbara Lampe, ZWW JGU mainz

 

Anmeldung:

Sonja Lux M.A. oder ZWW-Seminarshop

 

Geschlechtergerechte Beurteilung in der Justiz

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Geschlechtergerechte Beurteilung in der  Justiz

Eintrag vom 06.11.2014

Auf der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) wurde der Beschluss einer geschlechtergerechten Beurteilung der Richterinnen und Richter/Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Forderung nach einer stärkeren Präsenz von Frauen in der ehrenamtlichen Richterschaft, verabschiedet. Studien belegen, dass Leistungsbewertungen oft nicht geschlechtsneutral erfolgen, sondern vielmehr von Vorurteilen, Rollenklischees und Geschlechterstereotypen geprägt sein können und damit insbesondere ursächlich für eine Benachteiligung von Frauen sind.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

ElterngeldPlus: Deutschland auf dem Weg zur Familienarbeitszeit

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ElterngeldPlus: Deutschland auf dem Weg zur Familienarbeitszeit

Eintrag vom 30.10.2014

Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren, soll Eltern künftig erleichtert werden. Eine längere finanzielle Unterstützung von bis zu 28 Monaten, sollen Eltern die früher wieder in Teilzeitarbeit zurückkehren, erhalten. So werden aus einem bisherigen Elterngeldmonat, 2 ElterngeldPlus-Monate. Der Partnerschaftsbonus soll dazu führen, dass die „Partnerschaftlichkeit der Eltern“ bei der Erziehungsleistung unterstützt wird. Zudem soll die Elternzeit flexibler werden: Künftig können ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. Und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Gegenwärtig können nur bis zu 12 Monate Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag aufgeschoben werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Flexibilisierung der Elternzeit sollen für Geburten ab 01. Juli 2015 gelten.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (624)