Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

25.11.2020

Inhalt:

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:

  • Was ist ein Gleichstellungsplan?
  • Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?
  • Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
  • Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier besteht Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Leitung:
Marlene Isenmann-Emser, ehem. Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung Kaiserslautern

Anmeldung:
Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Termin: 06.10.2021

Anmeldeschluss: 16.09.2021

„Auch im öffentlichen Dienst ist der Alltagssexismus ein Problem“

zur Übersicht

„Auch im öffentlichen Dienst ist der Alltagssexismus ein Problem“

10.10.2018

Alltagssexismus und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts seien „bittere Erfahrungen, die auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Frauen häufiger als Männer, machen müssen“, berichtete die Vorsitzende der dbd bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, anlässlich der Vorstellung der diesjährigen dbb-Bürgerbefragung am 30. August in Berlin. Der Studie zufolge hat „jede vierte abhängig beschäftigte Frau in ihrem Leben selbst Formen von sexueller Belästigung oder sexistischen Verhaltens im Arbeitsumfeld erfahren“. Wildfeuer nannte es „beunruhigend, dass sich betroffene Frauen in der Regel nicht trauen, gegen sexistisches Verhalten vorzugehen“.

Quelle: fpd 719

„Landesregierungen müssen mehr für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst tun“

zur Übersicht

„Landesregierungen müssen mehr für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst tun“

20.12.2018

Die dbb Bundesfrauenvertretung hat die Landesregierungen aufgefordert, „sich explizit und stärker als bisher für die Umsetzung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst einzusetzen“. Die Regierungen der Länder, so die dbb-Frauen, könnten „einen entscheidenden Teil zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen, indem sie sich für eine diskriminierungsfreie Beurteilungs- und Beförderungspraxis in den Verwaltungen einsetzen“. Was in den Ländern positiv wirke, habe auch „Strahlkraft auf den Bund“, sagte die Vorsitzende Helene Wildfeuer in Magdeburg.

Quelle: fpd 724

„Comparable-Worth“-Index – ein neues Messinstrument

zur Übersicht

„Comparable-Worth“-Index – ein neues Messinstrument

12.12.2018

Mit dem „Comparable-Worth“-Index ist nach Mitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein neues „Messinstrument zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung“ entwickelt worden. Mit dem Index sollen „unterschiedliche Berufe bezüglich ihrer Arbeitsanforderungen und Belastungen geschlechtsneutral miteinander verglichen werden können“. Somit könne, so die ADS, „statistisch ermittelt werden, inwieweit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ungleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit gezahlt wird und in welchem Ausmaß dadurch Einkommensnachteile insbesondere für Frauen entstehen“.

Quelle: fpd 722, Studie

Verfassungsreform in Hessen verspricht jetzt „tatsächliche Gleichberechtigung“

zur Übersicht

Verfassungsreform in Hessen verspricht jetzt „tatsächliche Gleichberechtigung“

05.12.2018

Mit der Landtagswahl in Hessen war eine Volksabstimmung über eine Reform der Landesverfassung verbunden. Dem Artikel 1, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz garantiert, „ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, der religiösen oder politischen Überzeugung“, wurde somit erst jetzt ein zweiter Absatz angefügt, der dem Grundgesetz entspricht. Der zweite Absatz lautet: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Landtag stellte fest, dass damit (auch) der hessische Staat verpflichtet sei, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.
In Rheinland-Pfalz wurde ein entsprechender Zusatz (im Artikel 17) bereits im Jahr 2000 in die Landesverfassung aufgenommen.

Quelle: fpd 722

Teilzeit von Frauen nimmt zu – erstmals Rückgang der TZ-Quote

zur Übersicht

Teilzeit von Frauen nimmt zu – erstmals Rückgang der TZ-Quote

28.11.2018

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat festgestellt, dass die Teilzeitarbeit von Frauen weiter zunimmt. Trotz „erkennbarer Annäherungstendenzen“ gebe es allerdings „nach wie vor deutliche Ost-West-Unterschiede“, besonders bei den Müttern. So seien westdeutsche Frauen seltener erwerbstätig und wenn, dann häufiger in Teilzeit als ostdeutsche Frauen. Zudem zeige sich, dass es deutliche Geschlechterunterschiede bei der Teilzeiterwerbstätigkeit gibt.
Ungeachtet der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung überholte die Wachstumsrate der Vollzeitbeschäftigten im II. Quartal 2018 die der Teilzeit. Damit gebe es nach einem langen Aufwärtstrend wieder einen Rückgang der Teilzeitquote, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Quelle: fpd 721