Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Gesetze

Gleichstellungsrelevante Regelungen finden sich nicht nur im Landesgleichstellungsgesetz. Das Elterngeldgesetz, das Teilzeitgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Bundesgleichstellungsgesetz sind für die Chancengleichheit im Beruf ebenso von Belang. 

Texte und Gesetze. Foto: Servicestelle für Gleichstellungsbeauftragte in RLP

Zu den einzelnen Gesetzen

Hier können Sie schnell auf die jeweiligen Gesetzestexte zugreifen bzw. sich einen zusammenfassenden Überblick verschaffen:

Weitere gleichstellungsrelevante Gesetze

Landesgleichstellungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LGG)

Als 1995 das erste Landesgleichstellungsgesetz für Rheinland-Pfalz in Kraft trat, war erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, die verbindliche Vorschriften zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst  formulierte.

Zentrale Zielsetzung des Gesetzes war es,  die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ausdrücklich verboten wurde neben der unmittelbaren auch die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Neben den neuen gesetzlichen Regelungen für die Wirtschaft enthält es auch neue Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes. So wurde unter anderem das Bundesgleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2002 novelliert. Mit dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des Bundes erreicht werden.

Teilzeitgesetz

Am 1. Januar 2001 ist das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz) in Kraft getreten. Sein Ziel ist die Förderung der Teilzeitarbeit und die Verhinderung der Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieses Gesetz ergänzt die bereits bestehenden Ansprüche auf Teilzeit, z.B. nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Elterngeldgesetz

Mit dem Elterngeld richtet die Bundesregierung ihre familienpolitischen Leistungen neu aus, um den veränderten Lebensentwürfen von Frauen und Männern gerecht zu werden, den Menschen mehr Mut zu mehr Kindern zu machen und einen Beitrag zur Sicherung ihrer Zukunft zu leisten. Das Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat Deutschland die europäischen Richtlinien erfüllt und europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Das AGG wurde zum 18. August 2006 rechtswirksam. Durch das AGG wird des Beschäftigtenschutzgesetz vom Juni 1994 außer Kraft gesetzt.

Jetzt sind im Beruf Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung verboten. Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Benachteiligung. Spezifische Fördermaßnahmen, die bestehende Nachteile ausgleichen sollen, bleiben erlaubt – beispielsweise die Frauenförderung.