Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Väterreport 2021: Wunsch und Wirklichkeit der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Update 2021 des Väterreport veröffentlicht. Dieser beschreibt regelmäßig auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen von Vätern in Deutschland. Neben Werten und Einstellungen nimmt der Report das Familienleben der Väter und ihre berufliche Situation in den Blick. Zum zweiten Mal stellt der Report auch die Situation von Vätern, die in Trennung leben, dar. Ein eigenständiges Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Beruf und Familie.

Den Väterreport. Update 2021 finden Sie hier: www.bmfsfj.de/vaeterreport

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums

Förderprogramm für digitale Angebote der Jugend-, Frauen- und Familienarbeit

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Förderprogramm für digitale Angebote der Jugend-, Frauen- und Familienarbeit

24.06.2020

In einem neu aufgelegten Programm zur „Förderung der Anschaffung digitaler Ausstattung zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Belegungsangeboten in der Corona-Krise“ erhalten Träger einheitlich und einmalig 1.000 Euro. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV) fördert damit die Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten der Jugend-, Frauen-, Familien- und Integrationsarbeit. Die zahlreichen Beratungsstellen sollen „zunehmend Telefon-, Online- und Videoberatungen anbieten können“, so das MFFJIV. Gefördert werde die Beschaffung digitaler Ausstattung oder die Modernisierung vorhandener Ausstattung, bspw. Mobiltelefone, Webcams, Notebooks, Tablets und Software sowie der Kauf von Lizenzen.

Quelle: fpd 759

Buchhinweise im September 2018

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Buchhinweise im September 2018

Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit – Betreuungsgeld

Der Handkommentar gibt Antworten auf die wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der zum 1.1.2018 in Kraft tretenden umfangreichen Änderungen des völlig neustrukturierten MuSchG, wie z.B.

  • der erweiterte Geltungsbereich auf sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, arbeitnehmerähnliche Frauen, Studentinnen und Praktikantinnen,
  • die neugestalteten Beschäftigungsverbote zur Verbesserung/Erleichterung von Tätigkeiten von Frauen während der Schwangerschaft,
  • der vorverlagerte und gänzlich neue Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt,
  • die verlängerten Mutterschutzfristen bei der Geburt eines behinderten Kindes,
  • die neu eingeführte Höchstdauer für die Gewährung von Stillzeiten,
  • die Vereinfachung der Leistungen Mutterschutzlohn und Mutterschutzgeld sowie
  • die Änderung bei Beamten durch Aufhebung der Eigenverwaltung des MuSchG werden detailgenau für die Praxis erläutert.

Die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Änderungen des Unterhaltvorschussgesetzes mit der Ausweitung des Vorschusses auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind in den Kommentierungen ebenso berücksichtigt wie die Änderungen des EStG, des BKGG, des PflegeZG und des FPflZG.
Mitkommentiert ist außerdem das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.

„Mutterschutz I Elterngeld I Elternzeit I Betreuungsgeld“, Handkommentar von Friedbert Rancke, („…die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft“), 5. Auflage 2018, 1.000 Seiten, 98,- €, ISBN 978-3-8487-3401-6, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

 

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die 5. Auflage des Hk-TzBfG bringt neben den Regelungen des TzBfG und des WissZeitVG auch die Befristungsregelungen im BEEG, BBiG, SGB VI und SGB IX, im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung sowie im PflegeZG, FPfZG und im TVöD praxisorientiert, kompakt und präzise auf den neuesten Stand.

Das Werk ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte, des BAG und des EuGH, so z.B. die Entscheidung des BAG zur Verneinung einer unangemessenen Benachteiligung durch Befristung der Arbeitszeiterhöhung. Neu bzw. erweitert sind die Darstellungen

  • zum Urlaubsanspruch und den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen im Rahmen einer Arbeitszeitverringerung (§ 8 TzBfG)
  • zur Rechtsmissbrauchsprüfung trotz Vorliegens eines Sachgrundes auf Befristung (§ 14 TzBfG)
  • zum Bezugszeitraum für den Umfang einer verringerten Arbeitszeit (§ 12 TzBfG)

„Teilzeit- und Befristungsgesetz“, Handkommentar von Winfried Boecken & Jacob Joussen, („… neben den Regelungen des TzBfG auch die Vorschriften im BEEG, SGB IX“), 5. Auflage 2018, 670 Seiten, 84,- €, ISBN 978-3-8487-3973-8, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

Erste nationale Konferenz am 26./27. November 2013 in Frankfurt am Main

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Erste nationale Konferenz am 26./27. November 2013 in Frankfurt am Main

Eintrag vom 13.11.2013

Am 26. und 27. November 2013 veranstalten die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und die Stadt Frankfurt am Main die Erste nationale Konferenz zur Umsetzung der Europäischen Charta von Frauen und Männern auf lokaler Ebene in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung richtet sich daher an alle Kommunen, die die Charta unterzeichnet haben und jetzt entweder in der Entwicklungsphase von Aktionsplänen stehen, oder aber solche bereits verabschiedet und erste Erfahrungen in der Umsetzungsphase haben. Weitere Infos finden Sie hier.

Quelle: RGRE

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Relaunch

Eintrag vom 04.06.2012

Seit über 10 Jahren ist die Seite http://www.gleichstellungsbeauftragte.rlp.de eine wesentliche Arbeitsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten in den rheinland-pfälzischen Behörden. Zeit für ein Lifting! Die Seite präsentiert sich deshalb in neuem Outfit aber immer noch mit dem alten Engagement für die „tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau“.