Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

BKA meldet einen deutlichen Anstieg der Zahl der Opfer häuslicher Gewalt

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hierzulande ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent angestiegen. Diese Zahl meldete das Bundeskriminalamt (BKA), in seinem aktuellen „Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023“. Demnach wurden „256.276 Menschen in Deutschland im Jahr 2023 Opfer häuslicher Gewalt, 70,5 Prozent davon weiblich“. 75,6 Prozent der Tatverdächtigen seien Männer.
Im Bereich der Partnerschaftsgewalt sei die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer gestiegen, 79,2 Prozent davon Frauen, 77,6 Prozent der Tatverdächtigen Männer. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigen sei zwischen 30 und 40 Jahre alt. Zudem habe die Hälfte der Opfer im Bereich der Partnerschaftsgewalt mit der tatverdächtigen Person zusammengelebt. 155 Frauen seien 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden. Im Vorjahr habe die Zahl bei 133 gelegen.

Quelle: fpd 856, www.bka.de/haeuslichegewalt

Betreuungspflichten sind Hauptgrund für die Inaktivität von Frauen am Arbeitsmarkt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte mit: „Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 Prozent der 3,2 Mio. Menschen in Deutschland in ‚Stiller Reserve‘“. Die sog. „Stille Reserve“ umfasse 15- bis 74- jährige Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen, so Destatis. Unterteilt in Gruppen habe der Frauenanteil der „Stillen Reserve“ bei je 52 Prozent in Gruppe A (Personen, die z. B. aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig keine Arbeit aufnehmen können) und in Gruppe B (Personen die aktuell keine Arbeit suchen, weil sie z. B. glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können) gelegen. In Gruppe C (Personen, die weder Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern) habe der Frauenanteil mit 61 Prozent jedoch deutlich überwogen. Betreuungspflichten seien Hauptgrund für die Inaktivität am Arbeitsmarkt von 32 Prozent der Frauen gegenüber nur 4 Prozent der Männer der 25- bis 59-Jährigen der „Stillen Reserve“.

Quelle: fpd 856, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_192_13.html

Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder

Die Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder (GFMK), hat sich im Rahmen ihrer Hauptversammlung 2024, am 13. und 14. Juni in Ludwigsburg, getroffen.

GFMK beschließt: „Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase legalisieren“
Die GFMK hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, „Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren“. In dem Beschluss fordert die GFMK Bundestag und Bundesregierung auf, in einem ersten Schritt einen Regelungskatalog und Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen, außerhalb des Strafrechts, vorzulegen. Befürwortet werde in dem Zusammenhang, im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen des UN-Frauenausschusses gegenüber Deutschland, anlässlich des 9. CEDAW-Staatenberichts, anstelle der vorgeschriebenen Pflichtberatung das Recht auf eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt einzurichten. Zudem müsse, im Einklang mit dem Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, der bestehende umfassende und finanziell abgesicherte Rechtsanspruch auf Schwangeren-, Familienplanungs- und Sexualberatung beibehalten werden. Die Kostenregelung des Schwangerschaftsabbruchs sei entsprechend neu zu treffen, so die GFMK.

GFMK beschließt einstimmig den Beitritt zum Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“
Die Konferenz hat sich ebenfalls einstimmig für einen Beitritt zum Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ ausgesprochen. Mit dem Beitritt untermauere die GFMK „ihr intensives Engagement gegen jegliche Formen von Sexismus“, heißt es von der Staatssekretärin im Niedersächsischen Gleichstellungsministerium, Christine Arbogast. Arbogast wörtlich: „Immer noch werden viele Menschen im Laufe ihres Lebens mit Sexismus oder sexualisierter Gewalt konfrontiert. Das dürfen und wollen wir so nicht hinnehmen. Ich freue mich sehr darüber, dass heute alle 16 Länder einem Beitritt der GFMK in das Bündnis zugestimmt haben. Mit diesem leider immer noch notwendigen Schritt zeigen wir, dass wir nicht einfach nur tatenlos zusehen werden. Für eine effektive Bekämpfung bedarf es eines breiten Zusammenschlusses aus allen gesellschaftlichen Bereichen, weil es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, jeder Form von Sexismus entgegenzutreten. Dazu bekennen wir uns in aller Deutlichkeit und setzen uns in den Bundesländern für notwendige Maßnahmen ein, um Sexismus zu verhindern und zu beenden, aber auch Betroffene zu unterstützen.“

Alle Beschlüsse der 34. GFMK, unter Vorsitz Baden-Württembergs: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-und-entschliessungen-der-34-gfmk_extern_2_1720522746.pdf

Quelle: fpd 856

Wahlprogramme offenbaren das Frauenbild rechtspopulistischer Parteien in Europa

Die Friedrich-Naumann-Stiftung „Für die Freiheit“, die die Wahlprogramme ausgewählter rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien in Europa analysiert hat, meldete: „In den rechtspopulistischen Parteien Europas werden als Frauen diejenigen verstanden, die heterosexuell sind, in einer Ehe mit einem Mann leben und keinen Migrationshintergrund haben. Frauen werden besonders dann als Frauen betrachtet, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche ablehnen und viele Kinder gebären wollen“. Untersucht worden sei, wie die Parteien, u. a. die AfD Deutschland, „Gleichstellung und geschlechtsspezifische Themen bewerten, in Zukunft fördern oder gar gezielt einschränken wollen“. Das Familienbild der Parteien sei „traditionell, heteronormativ“ und zeichne sich „alleinig durch eine Ehe zwischen Mann und Frau aus“. Eine Ausnahme sei die französische Partei „Rassemblement National“, die auch alleinerziehende Mütter fördern wolle.

Zum EU-Wahlprogramm der AfD lautet die Analyse der Stiftung: „Die AfD schreibt in ihrem Europawahlprogramm, dass sie Chancengleichheit für Frauen und Männer anstrebt und die gesellschaftliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen nicht toleriert. Als Untermauerung wird eine Ablehnung von Kinder-, Viel- und Zwangsehen, und auch von Genitalverstümmelung und Vollverschleierung genannt. Die Vollverschleierung soll nach französischem Vorbild im öffentlichen Raum verboten werden. Nach Interpretation der AfD zerstören EU- und UN-Institutionen die europäische Vielfalt von Traditionen, Sprachen und Regionen durch die Förderung von Inklusion, Chancengleichheit, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit. Die AfD kritisiert die EU-Förderung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit und zeigt damit, dass sie nicht für eine volle Umsetzung von Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einsteht. Vielmehr sollen Frauen in traditionelle Rollen zurückgedrängt werden.“

Quelle: fpd 854, www.freiheit.org/de/deutschland/frauenbild-und-frauenrechte-eine-analyse-von-rechtspopulistischen-parteiprogrammen-vor

„Die Zahl der Geburten ist im Jahr 2023 auf den niedrigsten Stand seit 2013 gesunken“

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete: „Im Jahr 2023 wurden in Deutschland, nach vorläufigen Ergebnissen, rund 693 000 Kinder geboren“. Die Zahl der Geburten sei damit auf den niedrigsten Stand seit 2013 gesunken, als zuletzt weniger als 700 000 Kinder zur Welt gekommen waren. Wie Destatis weiter mitteilt, ging die Geburtenzahl 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent zurück. Der Ost–West-Vergleich zeige, dass die Geburtenzahl in Ostdeutschland in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,2 Prozent auf rd. 78 300 Geburten stärker zurückgegangen sei, als in Westdeutschland, wo die Zahl der Neugeborenen von 2022 auf 2023 um 5,9 Prozent auf rd. 581 000 gesunken sei.

Quelle: fpd 855

Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit als Männer

Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete: „Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit als Männer“. Während 2023 jede zweite Frau (50 Prozent) einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sei, habe die Teilzeitquote bei Männern mit 13 Prozent deutlich darunter gelegen. Laut der Auswertungen, auf Basis des Mikrozensus, führt bei Frauen vor allem die Geburt eines Kindes zu einer Reduktion der Arbeitszeit. 2023 seien demnach 67 Prozent aller Mütter gegenüber 9 Prozent der Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen. Bei beschäftigten Frauen ohne Kinder habe die Teilzeitquote dagegen bei 39 Prozent und bei Männern bei 16 Prozent gelegen. Auch bei den Gründen für Teilzeitbeschäftigung gebe es große Geschlechterunterschiede. So hätten 27 Prozent aller teilzeitbeschäftigten Frauen, aber nur 6 Prozent der Männer die Betreuung von Kindern als Grund für die reduzierte Arbeitszeit angegeben. Der Unterschied bleibe auch bestehen, wenn man nur teilzeitbeschäftigte Eltern betrachte. „Während 63 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern die Betreuung von Kindern als Grund für ihre Teilzeitarbeit angaben, waren es bei Vätern lediglich 29 Prozent“, so Destatis. Aus- oder Fortbildung bzw. Studium sei für 24 Prozent der Männer, aber nur für 8 Prozent der Frauen ursächlich für Teilzeitbeschäftigung. Auf eigenen Wunsch, ohne Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Verpflichtungen, arbeiten 29 Prozent der Frauen und 23 Prozent der Männer in Teilzeit.

Quelle: fpd 853, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_N017_13.html