Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Because it’s 2016 – Neues Buch der Vodafone Stiftung

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Because it’s 2016 – Neues Buch der Vodafone Stiftung

08.12.2016

Ein neues Buch der Vodafone Stiftung zeigt, warum die Gleichstellung der Frau nicht mehr warten kann, und gibt Denkanstöße für Beruf und Gesellschaft.

„Because it’s 2015“ (Denn es ist 2015) lautete die Antwort des kanadischen Premierministers Justin Trudeau, als er kurz nach seiner Wahl im letzten Jahr gefragt wurde, warum er genauso viele Frauen wie Männer für sein Kabinett ausgewählt hatte. Dieser Satz verbreitete verdeutlicht einen Anachronismus unserer Zeit: die Gleichstellung der Frau ist eine Selbstverständlichkeit, aber noch sehr oft bleibt die Realität dahinter zurück. Dies gilt auch für Deutschland und den Bereich der beruflichen Aufstiegschancen, für den sich die Vodafone Stiftung engagiert.

Das Buch „Because it’s 2016“, das die Stiftung gemeinsam mit der Deutschen Journalistenschule veröffentlicht hat, erzählt die Geschichten, die sich hinter den Statistiken zu diesem Thema verbergen. „Wir wollten noch stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken, auf welche konkreten Hürden Frauen in Deutschland heute stoßen, und wie praktische Lösungswege aussehen könnten“, so Mark Speich, Geschäftsführer der Vodafone Stiftung Deutschland.

Insgesamt zeigt das Buch deutlich, warum die Gleichstellung der Frauen eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft ist, und gibt wichtige Impulse.

Mehr Informationen und das Buch zum kostenfreien Download finden Sie hier.

 

Quelle: Pressemitteilung der Vodafone Stiftung (Dezember 2016)

Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet das Projekt „Gleichstellungs-Check“

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet das Projekt „Gleichstellungs-Check“

22.09.2016

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet das Projekt „Gleichstellungs-Check“ mit zunächst zwölf Unternehmen (u.a. Otto, Lidl AXA, aber auch die Universitätsmedizin Mainz). Mit dem „GB-Check“ sollen Betriebe ihr Personalwesen systematisch auf potenzielle Diskriminierungen überprüfen können. Der Check überprüft Stellenausschreibungen, Einstellungen und Aufstieg, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, betriebliche Weiterbildung, Leistungsbeurteilung und die Arbeitszeit.

Die Pilotphase dauert bis Ende Januar 2017. Anschließend soll das Verfahren unter „www.gb-check.de“ allen Unternehmen und Institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (671)

LAG-Herbstsitzung mit Ministerin Anne Spiegel am 24.11.2016: Einladung ab sofort im internen Bereich

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LAG-Herbstsitzung mit Ministerin Anne Spiegel am 24.11.2016: Einladung ab sofort im internen Bereich

13.09.2016

Die diesjährige LAG-Herbstsitzung findet am 24. November 2016 wie gewohnt an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz statt. Eine Einladung inklusive Tagesordnung steht ab sofort im internen Bereich der Service- und Vernetzungsstelle zur Verfügung. Im Oktober erhalten alle behördlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz nochmals eine schriftliche Einladung per Post.

Aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf zur Frauenförderung in NRW

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Aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf zur Frauenförderung in NRW

13.09.2016

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat kürzlich eine Neuregelung zur Frauenförderung in NRW für verfassungswidrig erklärt. Beförderungsentscheidungen, die auf dieser Regelung fußen, seien entsprechend rechtswidrig. So heißt es in einer Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 05.09.2016: „Das Land Nordrhein-Westfalen hatte seine Auswahlentscheidung auf § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen gestützt. Nach dieser am 01. Juli 2016 in Kraft getretenen Vorschrift sind Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.“

Das VG Düsseldorf sprach dem Land in diesem Fall jedoch die Gesetzgebungskompetenz ab und befand, „die Zuständigkeit zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten“ obliege gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG dem Bund. Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung: „Hiervon hat er [Anm. d. Red.: der Bund] durch § 9 des Beamtenstatusgesetzes Gebrauch gemacht. Danach sind Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen.“

Die Pressemitteilung des VG Düsseldorf finden Sie hier im Wortlaut.

Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 20/2016 vom 05.09.2016

 

 

 

 

Muster-Verfahren zur Gremienbesetzung

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Muster-Verfahren zur Besetzung von Gremien nach § 31 Abs. 3 des LGG

24.08.2016

Auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz steht ein Muster-Verfahren für die berufende Stelle zur Auswahl von stimmberechtigten Gremienmitgliedern im Rahmen des Doppelbenennungsverfahrens nach § 31 Abs. 3 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zum Download bereit.

 

Neuregelung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen

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Neuregelung des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes beschlossen

16.08.2016

„Ein zahnloser Tiger“ sei das aktuelle Landesgleichstellungsgesetz, erklärte kürzlich die Emanzipationsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen). Der Entwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz, der kürzlich an den Landtag weitergeleitet wurde, sieht entsprechend „eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand“ vor. Steffens führte dazu aus: „Um die Gleichstellung in der Praxis erfolgreich umzusetzen, brauchen wir vor allem starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. Eine solide rechtliche Basis ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Dienststellen wirkungsvoll agieren können“. Zukünftig sollen Maßnahmen, die unter Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beschlossen und durchgeführt wurden, als „gesetzwidrig“ eingestuft werden. Zudem soll der Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht einräumt werden, damit sie bei etwaigen Verletzungen ihrer Rechte den Klageweg beschreiten kann. Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte das Recht hat, externe Sachverständige zu konsultieren, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Auch einen Anspruch auf mindestens eine Fortbildung mit gleichstellungspolitischem Schwerpunkt schreibt der Entwurf fest.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (668)