Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat einen Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Bundesministerin Lisa Paus: „Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten.“

Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele:

  • Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Intervention bei Gewalt
  • Milderung der Folgen von Gewalt
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/wichtiger-schritt-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-255292

Menschenrechtsinstitut mahnt zu mehr Schutz von Frauen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 01.02.2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, in einer Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Konkret drängte die „DIMR“-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen“. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1028498

Podcastreihe Hinschauen! – Unterstützung von Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind

Die Podcastreihe, der Stabstelle Gleichstellung und Diversität der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, richtet sich an alle Personen, die in ihrem Führungs- oder Betreuungshandeln mit der Frage konfrontiert sind, wie sie von sexualisierter Belästigung und Gewalt betroffene Personen bestmöglich unterstützen können. Es kann vorkommen, dass Führungskräfte wenig Erfahrung und Routine im Umgang mit solchen Situationen haben, deshalb möchte diese Reihe unterstützen und erste Impulse geben. Die Podcastreihe versteht sich dabei als ein reines Sensibilisierungsangebot, das zu einer – in jedem Fall – auf die individuelle Situation angepassten Vorgehensweise entlang der geltenden Richtlinien anregen möchte.
In der Podcastreihe sprechen die Mitarbeiterinnen der Stabstelle mit Anette Diehl und Sabine Wollstädter vom Frauennotruf Mainz e.V.
Hier geht es zu den bisherigen Folgen: https://gleichstellung.uni-mainz.de/podcast-2023/

Informationsflyer: „Was ist ein Frauenhaus?“

Der Verein Frauenhauskoordinierung bietet einen Informationsflyer an, der Zugangsbarrieren zum Gewaltschutz abbauen und liefert wichtige Informationen soll, z. B. zu den Fragen: „Was ist Gewalt gegen Frauen?“ oder „Wie ist das Leben in einem Frauenhaus?“.
Bisher war der Flyer nur in Deutsch und leichter Sprache erhältlich. Ab sofort ist der Flyer auch in Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Türkisch und Ukrainisch erhältlich.

Quelle: www.frauenhauskoordinierung.de
Flyer: www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/flyer-was-ist-ein-frauenhaus-in-weiteren-sprachen-verfuegbar

Afghanische Frauenrechtsaktivistinnen erhalten „Menschenrechtspreis 2024“

Der von 30 afghanischen Frauenrechtsaktivistinnen nach ihrer Flucht nach Deutschland gegründete Verein „Hami – Women Empowerment Organization“ ist mit dem Menschenrechtspreis 2024 der Gerhart und Renate Baum – Stiftung ausgezeichnet worden. Dies teilte die Frauenrechtsorganisation medica mondiale, für deren Partnerorganisation „Medica Afghanistan“ die Frauen bis zur Machtübernahme der Taliban arbeiteten, mit. Die Aktivistinnen hätten in Afghanistan betroffene Frauen psychosozial und juristisch vor Gericht begleitet, Institutionen und Behörden im stress- und traumasensiblen Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen ausgebildet und sich auf politischer Ebene für bessere Gesetze gegen Gewalt an Frauen eingesetzt. „Ihre Arbeit war prägend, sie waren Vorbild für eine neue Generation von Afghan:innen“, heißt es von medica mon-diale. Gemeinsam kämpfe man „für ein Ende sexualisierter Gewalt“ und „für politische Veränderung der patriarchalen Machtverhältnisse“.

Quelle: fpd 861

BKA meldet einen deutlichen Anstieg der Zahl der Opfer häuslicher Gewalt

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt hierzulande ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent angestiegen. Diese Zahl meldete das Bundeskriminalamt (BKA), in seinem aktuellen „Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023“. Demnach wurden „256.276 Menschen in Deutschland im Jahr 2023 Opfer häuslicher Gewalt, 70,5 Prozent davon weiblich“. 75,6 Prozent der Tatverdächtigen seien Männer.
Im Bereich der Partnerschaftsgewalt sei die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer gestiegen, 79,2 Prozent davon Frauen, 77,6 Prozent der Tatverdächtigen Männer. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigen sei zwischen 30 und 40 Jahre alt. Zudem habe die Hälfte der Opfer im Bereich der Partnerschaftsgewalt mit der tatverdächtigen Person zusammengelebt. 155 Frauen seien 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden. Im Vorjahr habe die Zahl bei 133 gelegen.

Quelle: fpd 856, www.bka.de/haeuslichegewalt