Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

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Der Frauenförderplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung

Die Erstellung eines Frauenförderplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:

  • Was ist ein Frauenförderplan?
  • Wer stellt den Frauenförderplan auf?
  • Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
  • Wie lässt sich der Frauenförderplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Frauenförderplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Termin: 09. September 2015, 9.30-16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 19. August 2015

Referentin: Birgit Löwer, Gleichstellungsbeauftragte Frankenthal

Anmeldung:

Sonja Lux M.A. oder ZWW-Seminarshop

Schwierige Situationen begreifen und meistern

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Schwierige Situationen begreifen und meistern

Habe ich mich hier richtig verhalten? Wäre eine andere Strategie sinnvoller und zielführender gewesen? War ich da zu nachgiebig? Warum …? Engagierte und kompetente Gleichstellungsbeauftragte kennen die aktuellen Entwicklungen der Gleichstellungspolitik, besuchen regelmäßig Fortbildungen ,sind sich ihrer Kompetenzen bewusst; trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen Ihnen Ihre Handlungssicherheit verloren geht, Situationen die Sie für sich als schwierig erleben.
Das Seminar will solche schwierigen Situationen unter die Lupe nehmen, supervisorisch und im kollegialen Gespräch bearbeiten, mit dem Ziel Erfolgsfaktoren des Handelns zu identifizieren, andere Herangehensweisen zu generieren, aber auch Grenzen zu erkennen, um so Unsicherheiten zu minimieren.
Da die Inhalte des Seminars die ’schwierigen‘ Situationen der Teilnehmerinnen sind, ist die Voraussetzung für das Seminar, die Bereitschaft solche im Seminar einzubringen.

Termin: 04./05. November 2015, 09:30-16:30

Anmeldeschluss: 14. Oktober 2015

Referentin: Beate Berdel-Mantz, Kommunikationstrainerin, Supervisorin, Sörgenloch

Anmeldung:

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Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weitverbreitetes Problem, das Frauen und Männer betrifft. Es wirkt sich negativ auf das Arbeitsklima aus und zieht große betriebswirtschaftliche Folgen nach sich. Sehr häufig wird sofort bei Konflikten von Mobbing gesprochen, doch hier muss genau differenziert werden und nicht voreilig gehandelt werden.
Sexuelle Belästigung ist ein Problem, das vor allem Frauen im Erwerbsleben beeinträchtigt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten nachhaltig einschränkt. Viele Vorgesetzte erkennen zwar mittlerweile die Brisanz des Problems, sind aber unsicher, wie sie betroffene Frauen sinnvoll unterstützen können. Doch oft erleben Betroffene auch, dass es bagatellisiert wird.
Wie können Sie als Gleichstellungsbeauftragte die Vorgesetzten über Ihre Möglichkeiten und auch Handlungsnotwendigkeiten informieren? Wie können Sie die Betroffenen unterstützen und stärken?

Seminarinhalte:

  • Definitionen von sexueller Belästigung und Mobbing
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Rechtliche Möglichkeiten
  • Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
  • Handlungsmöglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsbeauftragten
  • Praktische Einübung anhand von simulierten Fallbeispielen

Termin: 17. Juni 2015, 09:30-16:30

Anmeldeschluss: 27. Mai 2015

Referentin: Marion Bradebusch, Kommunikations- und Gendertrainerin, Saarbrücken

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Von Anfang an dabei! Gleichstellungsbeauftragte in Personalauswahlprozessen

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Von Anfang an dabei! Gleichstellungsbeauftragte in Personalauswahlprozessen

Die Personalauswahl ist ein komplexer Prozess, der bereits bei Formulierung eines Bedarfes durch die vorgesetzte Stelle beginnt (Vorphase). Weitere wichtige Phasen sind:

  • Ausschreibung
  • Bewerbungsverfahren
  • Einstellungsgespräch
  • Einstellung

Gesetzliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Dienststelle bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Verfahren zu unterstützen.

Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit zu vermitteln sowie Hinweise und Tipps für die Praxis zu geben. Anhand von Fallbeispielen wird das juristische Handwerkszeug angewandt und an Formulierungen gefeilt. Kleine Alltagsszenen, die exemplarisch dargestellt werden, helfen zudem dabei, verbal rechtzeitig Pflöcke einzuschlagen.
Falls noch Zeit übrig bleibt, wird bei Bedarf auf Sondersituationen wie Assessment Center eingegangen.

Termin: 23. April 2015, 9.30-16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 02. April 2015

Referentin: Astrid Lang, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Referat Verfassungsrecht, Europa, Verwaltungsverfahren

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Aktuelle Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld

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Aktuelle Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld

Das Elterngeld, das Betreuungsgeld und die Elternzeit stellen wichtige familienpolitische Leistungen für Eltern in einer bestimmten Lebensphase des Kindes dar. Gleichstellungsbeauftragte sollen über die Inhalte der wesentlichen Regelungen unter Berücksichtigung der für Geburten ab 1.7.2015 beabsichtigten Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit informiert sein und beraten können

Seminarinhalte:

  • Regelungen zum Elterngeld, Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus sowie zum Betreuungsgeld: Anspruchsvoraussetzungen, Einkommensermittlung und -berechnung aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum, Anrechnung von Mutterschaftsgeld, Berücksichtigung anderer Lohnersatzleistungen; Leistungsdauer, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, Progressionsvorbehalt
  • Regelungen zur Elternzeit: Anspruchsvoraussetzungen, Gestaltungselemente der Elternzeit und deren Flexibilisierung, Elternzeitverlangen und Fristen, Verlängerung und Beendigung der Elternzeit, Teilzeittätigkeit während der Elternzeit und ggf. deren Durchsetzung als Rechtsanspruch, beamtenrechtliche Regelungen des Bundes und der Länder sowie die Erhaltung von Rechten und Pflichten während der Elternzeit.

Termin: 07. Juli 2015, 9.30-16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 16. Juni 2015

Referentin: Manfred Cirkel, Oberamtsrat a. D. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugendliche und Frauen in RLP; Abteilung Familie

Anmeldung:

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Das Arbeitsrecht von A-Z für Gleichstellungsbeauftragte

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Das Arbeitsrecht von A-Z für Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte sind in ihrer täglichen Arbeit auch mit den unterschiedlichsten Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert. Grundkenntnisse des Tarif- und Arbeitsrechtes sind daher auch in der Gleichstellungsarbeit von hoher Bedeutung. Das Seminar will hierzu einführen und praxisnah anhand von Fallbeispielen die gleichstellungsrechtlichen Bezüge herstellen.

Seminarinhalte:

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • geschlechtsbezogenes Benachteiligungsverbot
  • Arbeitszeit und Teilzeitarbeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Termin: 06./07. Mai 2015, 9.30-16.30 Uhr

Anmeldeschluss: 15. April 2015

Referentin: Inge Horstkötter, Rechtsanwältin, Bremen

 

Anmeldung:

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