Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

DGB-Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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DGB-Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

08.12.2016

Anlässlich des Internationalen Aktionstages „Nein zu Gewalt an Frauen!“ am 25. November veröffentlichte der DGB einen Leitfaden zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Der Leitfaden für betriebliche Interessenvertretungen zeigt viele Good Practise-Beispiele und eine Muster-Betriebsvereinbarung.

Mehr Informationen und den Leitfaden finden Sie hier.

 

Quelle: DGB – Frauen

 

Neues Landesgleichstellungsgesetz ab 1. Januar

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Landtag verabschiedet neues Landesgleichstellungsgesetz

Eintrag vom 22.12.2015

Der Landtag hat am Abend der neuen Fassung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zugestimmt. Das Gesetz löst damit das seit 1995 bestehende Landesgleichstellungsgesetz ab.

„Dieses Gesetz wird die Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz noch weiter voranbringen. Ich gehe davon aus, dass das LGG dazu beitragen wird, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in Gremien zu erhöhen“, erklärte Frauenministerin Irene Alt. „Außerdem wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer weiter verbessert.“ Der öffentliche Dienst des Landes müsse ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein, damit er im Wettbewerb um die begabtesten Köpfe bestehen könne – gerade mit Blick auf den demografischen Wandel. Das neue Landesgleichstellungsgesetz sei ein Teil-stück dieser modernen, rheinland-pfälzischen Verwaltung, so Alt weiter.

Das neue LGG stärkt auch die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, indem es ihnen bessere Instrumente an die Hand gibt. So eröffnet das Gesetz beispielsweise die Klagemöglichkeit für die Gleichstellungsbeauftragten.

Frauenministerin Irene Alt: „Ich bin sehr froh, dass wir das neue LGG jetzt verabschiedet haben und es bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.“

Das Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften, das unter Artikel 1 das neue Landesgleichstellungsgesetz enthält, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17, vom 29.12.2015, verkündet. Den Gesetzestext können Sie außerdem hier als PDF-Dokument downloaden.

 

 

Unterlagen zur LAG-Herbstsitzung im internen Bereich

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Unterlagen zur LAG-Herbstsitzung stehen zum Download bereit

Eintrag vom 17.12.2015

Im internen Bereich der Service- und Vernetzungsstelle stehen ab sofort die Unterlagen zur LAG-Herbstsitzung vom 10. November zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie unter anderem das Protokoll der Sitzung sowie die Powerpoint Präsentation von Dr. Jana Leipold zum Thema „Das Jahresgespräch unter Gender-Aspekten“.

Gleichstellungsbeauftragte nach dem rheinland-pfälzischen Gleichstellungsgesetz können hier einen Zugang zum internen Bereich beantragen.

Zweite Beratung des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften am 17. Dezember

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Zweite Beratung des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften am 17. Dezember

Eintrag vom 14.12.2015

Im Rahmen der 110. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags findet am Donnerstag, den 17.12.2015 die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften statt. Sowohl die SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch die CDU haben vorab Änderungsanträge eingebracht. Der Änderungsantrag der CDU bezieht sich auf die Ziele des Gesetzes, auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie auf die Beurlaubung. Der Antrag sieht zudem folgende Regelung für den Hochschulbereich vor: „Für die Hochschulen gilt das Gesetz, soweit nicht das Hochschulgesetz für die Beschäftigten an Hochschulen Regelungen enthält“ (§2 Abs. 2 Satz 1).

SPD und Bündnis 90/Die Grünen beziehen sich in ihrem Änderungsantrag auf die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. Beide Fraktionen haben zudem gemeinsam einen Entschließungsantrag zu „Frauenförderung an Hochschulen“ eingebracht. In dem Antrag heißt es, die „besondere Personalstruktur“ sei ein Grund dafür, dass die Hochschulen nicht im Geltungsbereich des LGG liegen. Das Hochschulgesetz sehe entsprechend eigene Regelungen vor. „Im Rahmen einer Novelle des Hochschulgesetzes sollen zeitgemäße Maßnahmen zur Gleichstellung festgeschrieben werden“, so der Entschließungsantrag weiter.

Die Einladung zur Plenarsitzung am Donnerstag, die beiden Änderungsanträge sowie der Entschließungsantrag sind auf den Seiten des Landtags abrufbar.

Weihnachtsgeld: Männer im Vorteil

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Weihnachtsgeld: Männer im Vorteil

Eintrag vom 09.12.2015

Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung hat festgestellt, dass 56 % Prozent der Männer aber nur 50 % der Frauen Weihnachtsgeld erhalten. Auch regionale Unterschiede seien erkennbar. Während in Westdeutschland durchschnittlich 56 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, sind es im Osten des Landes 40 %. Außerdem wirke sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft positiv aus. 66 % der Mitglieder erhalten eine „Jahressonderzahlung“. Besonders hoch fallen die Sonderzahlungen im Bankgewerbe sowie in der Chemie-, Druck- und Textilindustrie aus (bis zu 100 % des Monatseinkommens).

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (652)

„Auch die Arbeitszeit vergrößert die Einkommensungleichheit in Deutschland“

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„Auch die Arbeitszeit vergrößert die Einkommensungleichheit in Deutschland“

Eintrag vom 10.12.2015

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen hat festgestellt, dass in den unteren Einkommensschichten „nur noch 42 % der Haushalte einen Vollverdiener“ haben. Vor 15 Jahren waren es noch 62 %, so das IAQ.  Zum Vergleich, in 78% der Haushalte in der Oberschicht arbeitet mindestens eine Person Vollzeit. Entsprechend gelangt das IAG zu folgendem Ergebnis: „Die wachsende Einkommenskluft in Deutschland wird nicht nur durch niedrige Löhne, sondern auch durch geringe Arbeitszeiten verursacht. Viele Haushalte rutschen wegen Teilzeit in die unterste Einkommensschicht, während andere aufgrund langer Arbeitszeiten mit zwei Vollverdienern ganz nach oben aufrücken können“. Deshalb müsse „die Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik darauf zielen, die Ungleichheit bei den Markteinkommen zu verringern“. Laut IAG sei es notwendig, „Fehlanreize für Beschäftigte, nur kurz zu arbeiten, und für Unternehmen, nur Minijobs anzubieten“ zu beseitigen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (652)