Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Mädchen neigen dazu, ihr Potenzial bei den digitalen Kompetenzen zu unterschätzen“

Das Kernergebnis einer Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen), basierend auf Daten des Nationalen Bildungspanels, lautet: „Mädchen und Jungen haben in der 9. Klasse ähnlich hohe digitale Kompetenzen. Allerdings verfolgen Mädchen – anders als Jungen – tendenziell nur dann eine MINT-Karriere, wenn ihre digitalen Kompetenzen überdurchschnittlich stark ausgeprägt sind.“ Weiter: „Mädchen neigen dazu, ihr wahres Potenzial bei den digitalen Kompetenzen zu unterschätzen.“ Die Studienautorinnen erklären dieses Verhalten mit Erkenntnissen aus der Psychologie. Würden die digitalen Kompetenzen von Mädchen um 10 Prozent ansteigen, erhöhe sich deren Wahrscheinlichkeit, einen MINT-Beruf zu wählen, um 2,95 Prozent. Aufgrund der allgemein sehr geringen Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen einen MINT-Beruf wählen, wäre dies eine Steigerung um etwa 25 Prozent. „Weibliche Jugendliche brauchen verstärkt Vorbilder aus dem MINT-Bereich und eine Rückmeldung zu ihren Kompetenzen“, rät RWI-Wissenschaftlerin und Studienautorin Friederike Hertweck. „Zudem sollte der Aufbau digitaler Kompetenzen früh gefördert werden. Denn: Gerade in MINT-Berufen fehlen uns viele Fachkräfte.“

Studie in englischer Sprache unter:
www.rwi-essen.de/publikationen/wissenschaftlich/ruhr-economic-papers/detail/the-gender-gap-in-stem-female-teenagers-6189

Quelle: fpd 838

Veranstaltung „Let’s talk about Menopause”

In Kooperation des Pro Familia Landesverbandes Rheinland-Pfalz mit dem Frauenministerium findet in Anlehnung an die Veranstaltungsreihe zur Frauengesundheit eine hybride Veranstaltung statt:

„Let’s talk about Menopause – Wie wirkt sich die Menopause auf Körper, Seele und Leben von uns Frauen aus?“
6. Oktober 2023, von 16 Uhr bis 20 Uhr
im Landesmuseum Mainz

Es wird zwei Fachvorträge zu dem Thema geben. Im Rahmen des anschließenden Podiumsgesprächs gibt es die Gelegenheit, Fragen an die Expertinnen zu stellen.

Die Teilnahme ist online durch eine Liveübertragung oder vor Ort im Landesmuseum möglich. Für alle Teilnehmenden an der Präsenzveranstaltung gibt es im Anschluss an die Veranstaltung bei einem Imbiss die Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch. Auch die Teilnehmenden am Online-Format können Fragen an die Expertinnen stellen. Es wird um eine verbindliche Anmeldung über den Anmeldelink gebeten. Die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme werden wenige Tage vor der Veranstaltung versendet.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter: Link zur Online-Anmeldung

Väterreport: Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein

Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick.

Zentrale Ergebnisse des Väterreports:

  • Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern, wie sie ihre Rolle ausüben wollen, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Dieser Trend setzt sich fort. Der vorliegende Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung wünschen.
  • Väter möchten heute präsenter im Leben ihrer Kinder sein. Mehr Väter nehmen heute Elternzeit und sie verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern: 2019 waren es durchschnittlich 3 Stunden an Wochentagen – 1999 nur 1,9 Stunden. Knapp zwei Drittel der Väter wünschen sich jedoch mehr Zeit für die Kinder. Viele Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
  • Der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen und dabei Elterngeld beziehen steigt stetig an: Während im Jahr 2008 der Vater jedes fünften Kindes in Deutschland Elterngeld bezogen hat, ist der Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent angestiegen.
  • Der Väterreport zeigt, dass es noch immer Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt, die sich durch viele Bereiche zieht. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können, wie von ihrer Mutter und jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies nur 21 Prozent. Insgesamt wollen 43 Prozent der Väter einen größeren Anteil der Kinderbetreuung übernehmen als sie dies aktuell leisten.
  • Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim Erwerbsverhalten: Mittlerweile befürworten knapp zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig verharren Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit geht. Väter machen seltener als Mütter berufliche Abstriche zugunsten der Familie und gehen weniger in Teilzeit (2022: Väter 8 Prozent, Mütter 68 Prozent).
  • Wichtige Weichenstellungen zugunsten der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung werden nach der Geburt gestellt und im Laufe der Zeit oft beibehalten. Deshalb haben Elternzeit und Elterngeld eine sehr hohe Bedeutung. 34 Prozent der Familien, in denen beide Elternteile Elternzeit genommen haben, sagen, dass sie dadurch zu einer gerechteren Aufgabenteilung gefunden haben. Insbesondere Elternzeiten von Vätern, die über zwei Partnermonate hinaus gehen, wirken sich positiv auf die partnerschaftliche Aufgabenteilung aus.
  • Insgesamt ist vielen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Dies wird auch in der weit verbreiteten Bereitschaft deutlich, zugunsten besserer Vereinbarkeitsbedingungen die Arbeitsstelle zu wechseln. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur mit aktiver Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter wird so zum Standortvorteil.
  • Mit der Einführung der Partnermonate im Elterngeld ist es in den Unternehmen zu einem Bewusstseinswandel gekommen. Die Familie und Sorgearbeit von Vätern ist durch deren Elternzeit sichtbar geworden und hat Einfluss auf betriebliche Prozesse genommen. Folglich nahm die Väterfreundlichkeit der Unternehmen zu. So hat sich der Anteil der Unternehmen, in denen männliche Führungskräfte Elternzeit nehmen, seit 2015 auf heute 34 Prozent verdoppelt.
  • In diesem Väterreport wurden erstmals fünf Vätertypen identifiziert: der überzeugte Engagierte, der urbane Mitgestalter, der zufriedene Pragmatiker, der etablierte Konventionelle und der überzeugte Rollen-Bewahrer. Die beschriebenen Vätertypen sind vereinfachende Prototypen und sie unterscheiden sich in ihren Einstellungen, in ihren Wünschen zur Aufgabenteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, nach ihrer Nutzung des Elterngeldes, nach Alter der Kinder, Einkommen und Wohnumfeld.
  • Trotz der teils größeren Unterschiede zwischen den verschiedenen Vätertypen, wird jedoch deutlich: Das Modell des alleinigen Familienernährers schwebt immer weniger Vätern als Ideal vor. Nur rund ein Drittel der Väter wollen und leben dieses Modell. Die Mehrheit der Väter in Deutschland handelt bei der Kinderbetreuung zumindest ansatzweise partnerschaftlich – auch dank einer fortschrittlichen Familienpolitik, die mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung eine partnerschaftliche Aufgabenteilung unterstützt. Zusätzlich leisten Unternehmen, die ihre Vereinbarkeitsangebote auch an den Erwartungen der Väter ausrichten, einen wesentlichen Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

Lagebild „Häusliche Gewalt“: „Gewalt im persönlichen Nahraum hat viele Gesichter“

Vom Bundeskriminalamt (BKA) heißt es, anlässlich der Vorstellung des „Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2022“ durch BKA, Bundesfrauen- (BMFSFJ) und Bundesinnenministerium (BMI): „Gewalt im persönlichen Nahraum hat viele Gesichter – sie findet sehr häufig in Beziehungen und innerhalb der Familie statt.“ Demnach sind 240.547 Menschen im Jahr 2022 Opfer von häuslicher Gewalt geworden, was einen Anstieg um 8,5 Prozent gegenüber 2021 bedeute. 71,1 Prozent der Opfer seien weiblich und 76,3 Prozent der Tatverdächtigen männlich.
Im Bereich der Partnerschaftsgewalt sei die Anzahl der Opfer um 9,1 Prozent auf 157.818 gestiegen. Hier seien die Betroffenen zu 80,1 Prozent weiblich und die Tatverdächtigen zu 78,3 Prozent männlich. 133 Frauen und 19 Männer seien im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.
Trotz, dass viele Taten, etwa aus Angst oder Scham, der Polizei nicht gemeldet würden, seien die Zahlen polizeilich registrierter „Häuslicher Gewalt“ in den letzten fünf Jahren um 13 Prozent gestiegen. Wie groß das Dunkelfeld ist. soll eine vom BMFSFJ, BMI und BKA verantwortete „geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland – LeSuBiA“ bis 2025 herausfinden.
Quelle: fpd 837

Führungsfrauen in kommunalen Unternehmen bundesweit unterrepräsentiert

Das Kernergebnis der Studie „Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen – Ein deutschlandweiter Städtevergleich“, der Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU), lautet: „Trotz leichten Anstieg, liegt der Anteil weiblicher Führungskräfte in kommunalen Unternehmen weiter deutlich unter den von der Politik formulierten Zielen.“ Den Auswertungen zufolge lag der Anteil der Frauen in den Führungsetagen der öffentlichen Unternehmen 69 repräsentativ analysierter größerer Städte Deutschlands, einschließlich der Landeshauptstädte, im April 2023 bei 21,5 Prozent und damit um 0,9 Prozent höher als im Vorjahr. Trotz des Anstiegs liege der Wert erstmalig unter dem Wert der DAX-40 Unternehmen (23,3 Prozent), den die AIIBright-Stiftung im März ermittelt hatte. Dieser Unterschied sei vor allem auf die gesetzlichen Vorschriften bei börsennotierten Unternehmen zurückzuführen, die es bei kommunalen Unternehmen nicht geben, erklärte Studienleiter Prof. Dr. Ulf Papenfuß.

Frauenanteil in den kommunalen Unternehmen fünf deutscher Städte bei 0 Prozent
Bei öffentlichen Unternehmen des Bundes liegt der Anteil weiblich besetzter Führungspositionen, laut der ZU, mit 31,8 Prozent deutlich über dem Gesamtschnitt, aber unter den Werten einzelner Städte. Hier liege die hessische Stadt Offenbach am Main mit 42,1 Prozent bundesweit an der Spitze. Überdurchschnittlich hätten zudem die Städte Hannover (37,5 Prozent), Berlin (37,3 Prozent), Wittenberg (35,7 Prozent) und Potsdam (34,5 Prozent) abgeschnitten. Schlusslichter seien Trier, Völklingen, Osnabrück, Ingolstadt und Neunkirchen mit je 0 Prozent.
Insgesamt 269 Top-Managementpositionen seien im Jahr 2022 in den öffentlichen Unternehmen größerer deutscher Städte neu besetzt worden, davon nur 21,9 Prozent mit Frauen. Damit sei der Anteil weiblicher Neubesetzungen deutlich geringer als im Vorjahr (32,1 Prozent).

Quelle: fpd 837

Zweiter Evaluationsbericht zum Entgelttransparenzgesetz

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat dem Bundeskabinett den „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ vorgelegt und dieser wurde beschlossen.
Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.
Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Weitere Informationen:
www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz
www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ