Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Deutscher Frauenrat begrüßt Initiative für ein „Zeitverwendungserhebungsgesetz“

Deutscher Frauenrat begrüßt Initiative für ein „Zeitverwendungserhebungsgesetz“

09.11.2020

Die Initiative des Bundesfrauenministeriums für ein „Gesetz zur Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz – ZVEG)“ wurde vom Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt. Mit diesem Instrument könne „eine valide Basis darüber geschaffen werden, wie Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen ihre Zeit verbringen“. Die Daten zur Zeitverwendung in der Sorge- und Erwerbsarbeit seien „aus familien­ und gleichstellungspolitischer Sicht besonders relevant“. Sie ermöglichten Schlussfolgerungen, „wie sich die Geschlechterverhältnisse in der gelebten Alltagspraxis darstellen und sich im Zeitverlauf wandeln oder verfestigen – und welche politischen Maßnahmen geboten sind, um sie gerecht zu gestalten“. Für die „Politikformulierung des DF“ bildeten diese Daten insofern „eine wertvolle Grundlage“.

Quelle: fpd 767

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

Deutscher Frauenrat für „Parität für Listen- und Direktmandate beim Wahlrecht“

05.11.2020

Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats (DF) Elke Ferner, diefür Parität zuständig ist, erklärte: Der DF sei „enttäuscht, dass auch die Große Koalition die Chance hat verstreichen lassen, schon zur nächsten Bundestagswahl Geschlechterparität im Wahlrecht zu verankern“. Der Frauenrat, so fügte Ferner an, freue sich aber, „dass die Reformkommission konkrete Vorschläge für Parität erarbeiten soll“. Sie bezog sich mit ihrer Stellungnahme auf die Einigungsformel des Koalitionsausschusses von Union und SPD für eine Wahlrechtsreform. Nach diesem Kompromiss „soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die nach der Bundestagswahl 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird; in dieser Kommission sollen Vorschläge für die Verankerung von Parität im Wahlrecht erarbeitet werden“.
In der Erklärung des DF wird daran erinnert: „Modelle für Parität auf Bundesebene liegen auf dem Tisch. Der DF hat hierfür Vorschläge entwickelt. […] Wir wollen es nicht länger akzeptieren, dass Frauen im Bundestag so dramatisch unterrepräsentiert sind. Unser Appell an die Bundestagsabgeordneten lautet daher: Setzen Sie sich innerhalb der Kommission dafür ein, dass Parität im Wahlrecht bei den Listen und Direktmandaten verankert wird.“

Quelle: fpd 767

„OECONOMIA – wo bleiben Deine Frauen? Hürden überwinden – Chancen ergreifen. Frauen auf dem Weg nach oben!“

„OECONOMIA – wo bleiben Deine Frauen? Hürden überwinden – Chancen ergreifen. Frauen auf dem Weg nach oben!“

05.11.2020

Die Hochschule Worms lädt zur diesjährigen Podiumsdiskussion „OECONOMIA – wo bleiben Deine Frauen? Hürden überwinden – Chancen ergreifen. Frauen auf dem Weg nach oben!“ ein.

Expert*innen aus Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren darüber, warum noch immer so wenige Frauen den Sprung auf Führungspositionen und prestigereiche und hochdotierte Stellen in der Wirtschaft schaffen. Worin liegen die Ursachen für diesen Befund? Haben Frauen weniger Interesse an Führungsverantwortung? Erweisen sie sich im Wettbewerb als weniger erfolgreich und durchsetzungsfähig? Wirken die strukturellen Arbeitsbedingungen karrierehemmend? Oder liegt es an tradierten Unternehmens- und Arbeitskulturen? Welche gleichstellungsfördernden Maßnahmen sind zielführend? Welche strukturellen Rahmenbedingungen und welche Formen von Unternehmens- und Führungskultur begünstigen den Aufstieg von Frauen im Wirtschaftssektor? Und wie geht es weiter mit der Frauenförderung, im Spannungsfeld zwischen Rezession und demographischer Entwicklung?
Die Podiumsdiskussion findet online am 11. November 2020 von 18:15 bis 20:00 Uhr statt.

Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie unter: http://www.hs-worms.de/oeconomia

„Der Anteil von Führungsfrauen im deutschen Mittelstand steigt nur leicht“

„Der Anteil von Führungsfrauen im deutschen Mittelstand steigt nur leicht“

29.10.2020

Der Deutsche Frauenring (DFR) wies unter Berufung auf aktuelle Zahlen des KfW-Mittelstandspanels darauf hin, dass die Führungsetagen mittelständischer Unternehmen „wieder etwas weiblicher geprägt“ seien. Allerdings steige der Anteil der Frauen in Führungspositionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) – nach 4 Jahren des Rückgangs oder der Stagnation – im Mittelstand „nur leicht“. Von den rund 3,81 Mio KMU würden 16,1 Prozent von einer Frau geführt. Damit sitze bei rund 613.000 KMU eine Frau im Chefsessel – ein Plus von 33.000. Der Frauenanteil in den Vorständen von Großunternehmen, die unter die gesetzliche Frauenquote fielen, betrage demgegenüber nur 9,6 Prozent.

Quelle: fpd 767

Auch künftig werden Männer nicht Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden

Auch künftig werden Männer nicht Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden

29.10.2020

Im September hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt, mit dem auch Männern das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Verwaltung, Unternehmen und Gerichten des Bundes zuerkannt werden sollte.
Ein AfD-Gesetzentwurf zwecks Streichung der Frauenquoten-Vorschriften für börsennotierte Unternehmen aus dem Aktienrecht wurde zwar in die Ausschussberatung überwiesen, der Verlauf der Debatte ließ jedoch erkennen, dass der Vorstoß ebenfalls zurückgewiesen werden wird.

Quelle: fpd 767

„Das deutsche Aktienrecht diskriminiert Frauen beim Aufstieg an die Spitze“

„Das deutsche Aktienrecht diskriminiert Frauen beim Aufstieg an die Spitze“

29.10.2020

Der „SZ“ Artikel „Karriereknick per Gesetz“ kommt zu dem Ergebnis: Das deutsche Aktienrecht diskriminiert Frauen beim Aufstieg an die Spitze von Unternehmen. U.a. heißt es dort: „‘Über 50, männlich und störungsfrei‘- so sah der typische Vorstand hierzulande bisher aus. Das soll sich ändern, doch das Aktienrecht diskriminiert Frauen. Wollen sie eine kurze Babypause einlegen, müssen sie zurücktreten.“ Die rechtlichen Rahmenbedingungen sähen in Deutschland „für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften aktuell nicht die Möglichkeit vor, Mutterschutz sowie Elternzeit in Anspruch zu nehmen“. Nach aktueller Rechtslage seien Vorstandsmitglieder von börsennotierten Unternehmen keine Arbeitnehmer. Wolle eine Mutter (oder Vater) dennoch eine Auszeit nehmen, müsse sie zurücktreten. Die Autorin Katharina Müller dazu: „Tun sie das nicht, bleiben sie verantwortlich. Ihnen drohen damit erhebliche Haftungsrisiken, da sie weiter ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen. So verlangt es das Aktiengesetz.“

Quelle: fpd 766