Auch künftig werden Männer nicht Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden
29.10.2020
Im September hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt, mit dem auch Männern das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Verwaltung, Unternehmen und Gerichten des Bundes zuerkannt werden sollte.
Ein AfD-Gesetzentwurf zwecks Streichung der Frauenquoten-Vorschriften für börsennotierte Unternehmen aus dem Aktienrecht wurde zwar in die Ausschussberatung überwiesen, der Verlauf der Debatte ließ jedoch erkennen, dass der Vorstoß ebenfalls zurückgewiesen werden wird.
Quelle: fpd 767