Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Das deutsche Aktienrecht diskriminiert Frauen beim Aufstieg an die Spitze“

29.10.2020

Der „SZ“ Artikel „Karriereknick per Gesetz“ kommt zu dem Ergebnis: Das deutsche Aktienrecht diskriminiert Frauen beim Aufstieg an die Spitze von Unternehmen. U.a. heißt es dort: „‘Über 50, männlich und störungsfrei‘- so sah der typische Vorstand hierzulande bisher aus. Das soll sich ändern, doch das Aktienrecht diskriminiert Frauen. Wollen sie eine kurze Babypause einlegen, müssen sie zurücktreten.“ Die rechtlichen Rahmenbedingungen sähen in Deutschland „für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften aktuell nicht die Möglichkeit vor, Mutterschutz sowie Elternzeit in Anspruch zu nehmen“. Nach aktueller Rechtslage seien Vorstandsmitglieder von börsennotierten Unternehmen keine Arbeitnehmer. Wolle eine Mutter (oder Vater) dennoch eine Auszeit nehmen, müsse sie zurücktreten. Die Autorin Katharina Müller dazu: „Tun sie das nicht, bleiben sie verantwortlich. Ihnen drohen damit erhebliche Haftungsrisiken, da sie weiter ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen. So verlangt es das Aktiengesetz.“

Quelle: fpd 766