Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Frauen der Babyboomergeneration arbeiten im Alter länger als frühere Generationen

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), in Zusammenarbeit mit dem Max­ Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR), zeigt, dass Frauen der Altersgruppe 55 bis 64 – sogenannte „Babyboomer“ – deutlich mehr Zeit in bezahlten Jobs verbringen als dies bei Frauen früherer Generationen der Fall war. Demnach waren, bei einer für die Altersgruppe 55 bis 64 Jahre rechnerisch maximal möglichen Erwerbsdauer von 10 Jahren, 1941 geborene Frauen im Durchschnitt 2,6 Jahre in durchgehender Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig. Bei den Frauen des Geburtsjahrgangs 1955, lag der Wert mit 4,8 Jahren hingegen fast doppelt so hoch. Grund hierfür seien politische Reformen der Bereiche Arbeitsmarkt und Rente sowie ein höheres Bildungsniveau und ein gesünderes Altern als vorherige Generationen, so das BiB.

Deutliche Unterschiede Im Ost-West-Vergleich
Bei einem Ost-West-Vergleich fallen jedoch deutliche Unterschiede auf. So habe sich gezeigt, dass zum Zeitpunkt der Studie auf Basis von Daten des Mikrozensus, 1955 geborene westdeutsche Frauen mit 4,6 Jahren, gegenüber ostdeutschen Frauen mit 5,5 Jahren, die niedrigste Erwerbslebensdauer beider Geschlechter im Alter zwischen 55 und 64 Jahren hatten. „Die Differenzen erklären sich vorrangig durch Unterschiede bei den geleisteten Arbeitsstunden“, so Elke Loichinger, Forschungsgruppenleiterin am BiB. Weiter: „So haben ältere westdeutsche Frauen zwar ähnlich hohe Erwerbstätigenquoten wie ältere ostdeutsche Frauen, letztgenannte absolvieren aber durchschnittlich deutlich mehr Stunden pro Woche. Hier scheint sich positiv auszuwirken, dass in den betrachteten Generationen ostdeutsche Frauen schon von einer gut ausgebauten Kinderbetreuung profitieren konnten, während viele westdeutsche Frauen mit der Mutterschaft ihre Arbeitszeit erheblich reduzierten.“ Ob mögliches Potenzial für Anstiege, besonders für Frauen in Westdeutschland, erschlossen werden könne, hänge z. B. von arbeitsmarktpolitischen Anreizen, wie Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung, ab. Auch die Ausübung unbezahlter Sorgearbeiten innerhalb der Familie könne bezahlter Erwerbsarbeit entgegenstehen.

Quelle: fpd 840

Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildung: Teilzeit muss man sich leisten können

In einer aktuellen Postbank-Studie heißt es: „Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen, Weiterbildung oder endlich mehr Zeit für das Hobby, es gibt viele gute Gründe, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Weniger Wochenstunden bedeuten allerdings auch geringeren Monatslohn – und das muss man sich leisten können.“ Der Studie zufolge reicht „knapp jedem zweiten Teilzeitbeschäftigten (41 Prozent) mit einer Wochenarbeitszeit zwischen 8 und 29 Stunden sein aktuelles Gehalt nicht, um seine Lebenshaltungskosten zu bezahlen“. „Insbesondere familienbedingte längere Erwerbsunterbrechungen führen zu deutlichen Lohneinbußen beim Wiedereinstieg in das Berufsleben, der nicht selten in Teilzeit erfolgt“, betonte Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Darüber hinaus bremsen Teilzeitphasen den Aufstieg in Führungspositionen.“ Laut der Postbank-Studie, für die YouGov im April über 1000 Arbeitnehmer*innen befragte, erwarten nur 39 Prozent derjenigen, die mit reduzierter Stundenzahl arbeiten, in den kommenden 12 Monaten eine Gehaltserhöhung. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die mit steigenden Bezügen rechnen, liege mit 57 Prozent deutlich höher.

Quelle: fpd 839

„Berufstätigkeit beider Elternteile bei Paaren mit minderjährigen Kindern ansteigend“

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte, basierend auf Daten des Mikrozensus, mit, dass der Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder von 60 Prozent im Jahr 2005 auf 69 Prozent im Jahr 2022 gestiegen ist. Der Anteil erwerbstätiger Väter minderjähriger Kinder sei im selben Zeitraum um 4 Prozent auf 92 Prozent gestiegen. Ein Grund für die Anstiege könne der Ausbau der Kinderbetreuung sein, so Destatis weiter. Angesichts der Zielsetzung des 2007 eingeführten Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, sei jedoch bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei Vätern mit kleinen Kindern gestiegen sei, wenngleich deutlich geringer als bei Müttern.
Zudem habe die Auswertung gezeigt, dass im Jahr 2022 bei 66 Prozent aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern beide Elternteile erwerbstätig gewesen seien; bei 26 Prozent nur der Vater, bei 3 Prozent nur die Mutter. Im Jahr 2005 seien dagegen bei nur 54 Prozent der Elternpaare beide Partner, bei 34 Prozent nur der Vater und bei 5 Prozent nur die Mutter erwerbstätig gewesen.

Die Studie finden Sie unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_323_12.html

Quelle: fpd 839

„Mädchen neigen dazu, ihr Potenzial bei den digitalen Kompetenzen zu unterschätzen“

Das Kernergebnis einer Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen), basierend auf Daten des Nationalen Bildungspanels, lautet: „Mädchen und Jungen haben in der 9. Klasse ähnlich hohe digitale Kompetenzen. Allerdings verfolgen Mädchen – anders als Jungen – tendenziell nur dann eine MINT-Karriere, wenn ihre digitalen Kompetenzen überdurchschnittlich stark ausgeprägt sind.“ Weiter: „Mädchen neigen dazu, ihr wahres Potenzial bei den digitalen Kompetenzen zu unterschätzen.“ Die Studienautorinnen erklären dieses Verhalten mit Erkenntnissen aus der Psychologie. Würden die digitalen Kompetenzen von Mädchen um 10 Prozent ansteigen, erhöhe sich deren Wahrscheinlichkeit, einen MINT-Beruf zu wählen, um 2,95 Prozent. Aufgrund der allgemein sehr geringen Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen einen MINT-Beruf wählen, wäre dies eine Steigerung um etwa 25 Prozent. „Weibliche Jugendliche brauchen verstärkt Vorbilder aus dem MINT-Bereich und eine Rückmeldung zu ihren Kompetenzen“, rät RWI-Wissenschaftlerin und Studienautorin Friederike Hertweck. „Zudem sollte der Aufbau digitaler Kompetenzen früh gefördert werden. Denn: Gerade in MINT-Berufen fehlen uns viele Fachkräfte.“

Studie in englischer Sprache unter:
www.rwi-essen.de/publikationen/wissenschaftlich/ruhr-economic-papers/detail/the-gender-gap-in-stem-female-teenagers-6189

Quelle: fpd 838

Führungsfrauen in kommunalen Unternehmen bundesweit unterrepräsentiert

Das Kernergebnis der Studie „Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen – Ein deutschlandweiter Städtevergleich“, der Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU), lautet: „Trotz leichten Anstieg, liegt der Anteil weiblicher Führungskräfte in kommunalen Unternehmen weiter deutlich unter den von der Politik formulierten Zielen.“ Den Auswertungen zufolge lag der Anteil der Frauen in den Führungsetagen der öffentlichen Unternehmen 69 repräsentativ analysierter größerer Städte Deutschlands, einschließlich der Landeshauptstädte, im April 2023 bei 21,5 Prozent und damit um 0,9 Prozent höher als im Vorjahr. Trotz des Anstiegs liege der Wert erstmalig unter dem Wert der DAX-40 Unternehmen (23,3 Prozent), den die AIIBright-Stiftung im März ermittelt hatte. Dieser Unterschied sei vor allem auf die gesetzlichen Vorschriften bei börsennotierten Unternehmen zurückzuführen, die es bei kommunalen Unternehmen nicht geben, erklärte Studienleiter Prof. Dr. Ulf Papenfuß.

Frauenanteil in den kommunalen Unternehmen fünf deutscher Städte bei 0 Prozent
Bei öffentlichen Unternehmen des Bundes liegt der Anteil weiblich besetzter Führungspositionen, laut der ZU, mit 31,8 Prozent deutlich über dem Gesamtschnitt, aber unter den Werten einzelner Städte. Hier liege die hessische Stadt Offenbach am Main mit 42,1 Prozent bundesweit an der Spitze. Überdurchschnittlich hätten zudem die Städte Hannover (37,5 Prozent), Berlin (37,3 Prozent), Wittenberg (35,7 Prozent) und Potsdam (34,5 Prozent) abgeschnitten. Schlusslichter seien Trier, Völklingen, Osnabrück, Ingolstadt und Neunkirchen mit je 0 Prozent.
Insgesamt 269 Top-Managementpositionen seien im Jahr 2022 in den öffentlichen Unternehmen größerer deutscher Städte neu besetzt worden, davon nur 21,9 Prozent mit Frauen. Damit sei der Anteil weiblicher Neubesetzungen deutlich geringer als im Vorjahr (32,1 Prozent).

Quelle: fpd 837

Zweiter Evaluationsbericht zum Entgelttransparenzgesetz

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat dem Bundeskabinett den „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ vorgelegt und dieser wurde beschlossen.
Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.
Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Weitere Informationen:
www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz
www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ