Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), in Zusammenarbeit mit dem Max­ Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR), zeigt, dass Frauen der Altersgruppe 55 bis 64 – sogenannte „Babyboomer“ – deutlich mehr Zeit in bezahlten Jobs verbringen als dies bei Frauen früherer Generationen der Fall war. Demnach waren, bei einer für die Altersgruppe 55 bis 64 Jahre rechnerisch maximal möglichen Erwerbsdauer von 10 Jahren, 1941 geborene Frauen im Durchschnitt 2,6 Jahre in durchgehender Vollzeitbeschäftigung erwerbstätig. Bei den Frauen des Geburtsjahrgangs 1955, lag der Wert mit 4,8 Jahren hingegen fast doppelt so hoch. Grund hierfür seien politische Reformen der Bereiche Arbeitsmarkt und Rente sowie ein höheres Bildungsniveau und ein gesünderes Altern als vorherige Generationen, so das BiB.

Deutliche Unterschiede Im Ost-West-Vergleich
Bei einem Ost-West-Vergleich fallen jedoch deutliche Unterschiede auf. So habe sich gezeigt, dass zum Zeitpunkt der Studie auf Basis von Daten des Mikrozensus, 1955 geborene westdeutsche Frauen mit 4,6 Jahren, gegenüber ostdeutschen Frauen mit 5,5 Jahren, die niedrigste Erwerbslebensdauer beider Geschlechter im Alter zwischen 55 und 64 Jahren hatten. „Die Differenzen erklären sich vorrangig durch Unterschiede bei den geleisteten Arbeitsstunden“, so Elke Loichinger, Forschungsgruppenleiterin am BiB. Weiter: „So haben ältere westdeutsche Frauen zwar ähnlich hohe Erwerbstätigenquoten wie ältere ostdeutsche Frauen, letztgenannte absolvieren aber durchschnittlich deutlich mehr Stunden pro Woche. Hier scheint sich positiv auszuwirken, dass in den betrachteten Generationen ostdeutsche Frauen schon von einer gut ausgebauten Kinderbetreuung profitieren konnten, während viele westdeutsche Frauen mit der Mutterschaft ihre Arbeitszeit erheblich reduzierten.“ Ob mögliches Potenzial für Anstiege, besonders für Frauen in Westdeutschland, erschlossen werden könne, hänge z. B. von arbeitsmarktpolitischen Anreizen, wie Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung, ab. Auch die Ausübung unbezahlter Sorgearbeiten innerhalb der Familie könne bezahlter Erwerbsarbeit entgegenstehen.

Quelle: fpd 840