Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Keine Klagen gegen Frauen-Vorstandsquoten im neuen „Führunqspositionengesetz“?

Die Reform des Führungspositionengesetzes ist mit der Veröffentlichung des „Zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II)“ in Kraft getreten. Kernelement des Gesetzes ist die Vorschrift, dass börsennotierte und paritätisch besetzte Unternehmen in Deutschland mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als 3 Vorstandsmitgliedern bei Nachbesetzungen sicherstellen müssen, dass mindestens eine Frau dem Vorstand angehört. Justiz- und Frauenministerin Christine Lambrecht war maßgeblich am FüPoG-II-Projekt beteiligt. Sie feiert die Reform als „Meilenstein für die Frauen in Deutschland“. Lambrecht: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen können.“ Weiter: „Mehr Frauen in Vorstandsetagen bereichern die Wirtschaft und haben eine wichtige Vorbildfunktion, die auch in die übrigen Bereiche der Unternehmen ausstrahlt.“
In der Wirtschaft waren die Eingriffe des Staates in die Unternehmensorganisation zunächst als rechtlich fragwürdig politisch bekämpft worden. Bereits 2015 beim ersten Führungspositionengesetz war die damals beschlossene Frauen-Mindestquote für Aufsichtsräte als Verletzung der Organisationshoheit der Unternehmen kritisiert worden. Es war davon die Rede, dass renommierte Anwaltskanzleien mit den Vorbereitungen für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber in Anspruch genommenen Interventionsrechte befasst seien. Ein absehbarer „Übergriff“ in die Eigentumsrechte sollte insbesondere durch Vorschriften zur Unternehmensführung im Vorstand, also nicht nur zur Unternehmenskontrolle im Aufsichtsrat, frühzeitig rechtlich abgeblockt werden.
Quelle: fpd 789

Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht

Die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) und das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung starten gemeinsam eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“. Die Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Handlungsempfehlungen im Gutachten zum Gleichstellungsbericht zur geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung „gemeinsam zu diskutieren, weiterzuentwickeln und sie nachhaltig zu verankern“. Wörtlich: „Wir möchten mit Ihnen Erfahrungen und Wissen im Themenfeld Digitalisierung und Gleichstellung austauschen und konkrete Aufträge an entscheidungsfähigen Akteur*innen z.B. in Politik und Wirtschaft formulieren.“ Alle Veranstaltungen werden online durchgeführt.
Quelle: fpd 789

Neue Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam, Deutschlands universitäres Exzellenz-Zentrum für Digital Engineering, hat zum zweiten Mal Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen ausgeschrieben. „Noch immer stagniert der Frauenanteil in der IT-Branche ebenso wie in den Informatik-Hörsälen, und es fehlt nicht selten an Vorbildern für den eigenen Karrierepfad. Die Stipendien richten sich an motivierte und engagierte Studentinnen.“, so das HPI.
Weitere Informationen und Bewerbungen über http://www.hpi.de/karrierestipendien

Quelle: fpd 789

Frauenanteil in der Ausbildung für MINT-Berufe stagniert bei 10 bis 15 Prozent

Die Arbeitsgruppe „Nationales MINT Forum“ macht in einem aktuellen Bericht zur Lage auf den zunehmenden Mangel an Fachkräften in den MINT-Berufen aufmerksam. Die Bemühungen, dem Fachkräfteengpass vor allem durch die Gewinnung von Mädchen und jungen Frauen zu begegnen, hätten bislang zu wenig gefruchtet, weil „Traumberufe junger Menschen“ immer noch durch Rollenstereotype geprägt würden und sich das Berufswahlverhalten kaum ändere. Der Frauenanteil in der Ausbildung für technisch-naturwissenschaftliche Berufe stagniere seit mehr als zwei Jahrzehnten bei 10 bis 15 Prozent. Zur Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben, insbesondere für den Klimaschutz, würden aber junge Fachkräfte mit MINT-Qualifikationen benötigt.

Quelle: fpd 789

Die Wirtschaftsforschung verzeichnet Reaktionen auf das „Führungspositionen-Gesetz“

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (Berlin) hat bereits Auswirkungen der vom Bundestag beschlossenen Reform des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) festgestellt. Das Gesetz regelt, eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Vorständen von großen Unternehmen der Privatwirtschaft. In der Mitteilung heißt es, dass künftig 64 Unternehmen von den gesetzlichen Vorschriften betroffen seien und die neuen Regeln befolgen müssten. Weiter: „42 davon tun dies bereits, wie die vorliegende Analyse zeigt. Das sind 8 Unternehmen mehr als zum Zeitpunkt der Einigung einer Arbeitsgruppe der Großen Koalition auf den Gesetzentwurf im Herbst 2020. Somit hat das neue geplante Gesetz offenbar bemerkenswerte Antizipationseffekte ausgelöst und dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in den Vorständen der betroffenen DAX-Unternehmen innerhalb eines guten halben Jahres von knapp 12 auf 16 Prozent gestiegen ist. Zuvor vergingen für einen Anstieg in dieser Größenordnung 5 Jahre. Infolge des neuen Gesetzes könnte es noch weiter bis auf 21 Prozent nach oben gehen.“
In der DIW-Analyse heißt es aber auch: „Allerdings haben einige Unternehmen mit der Berufung einer Frau ihren Vorstand gleichzeitig vergrößert, was den Anstieg des Frauenanteils abschwächt.“

Quelle: fpd 788

Für mehr qualifizierte Frauen in Top-Managementetagen: Zweites Führungspositionengesetz tritt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II) gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen, für Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie für bestimmte Spitzenposten im öffentlichen Dienst. Das FüPoG II baut auf den Regelungen des ersten Führungspositionengesetzes von 2015 auf und entwickelt diese fort.

Die wichtigsten Regelungen des FüPoG II im Überblick:
Für die Privatwirtschaft werden ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände und verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten eingeführt.
Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.
Außerdem muss die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, für die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und für den Aufsichtsrat künftig begründet werden.
Im Handelsbilanzrecht werden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt.
Zugleich wird der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert. Bei Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) hat seit dem Inkrafttreten eine positive Wirkung erzielt. Die Frauenanteile in allen rund 230 wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes haben sich von 42,4 Prozent zum Stichtag 31.12.2017 auf 46,6 Prozent zum Stichtag 31.12.2020 gesteigert. Bei den Aufsichtsgremien wurde eine Steigerung von 36,5 Prozent auf 46,9 Prozent und damit um 8,4 Prozentpunkte erreicht.

Nähere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/fuer-mehr-qualifizierte-frauen-in-top-managementetagen-184772