Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Kick-Off-Veranstaltung: „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“

Im September startete die Veranstaltungsreihe zum Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht. Nach der Begrüßung führten Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok und die Leitung des Referats Grundsatzfragen Gleichstellung im BMFSFJ Angelika Engstler in die Bedeutung und Inhalte des Dritten Gleichstellungsberichts ein. Im Anschluss fanden sechs Diskussionsrunden zu den Themen Technikentwicklung, Gründungen, Plattformökonomie, Arbeitswelt, Vereinbarkeit und Digitale Gewalt mit den anwesenden Stakeholdern statt. Zu den dort andiskutierten Themenkomplexen werden innerhalb der nächsten Monate fünf Roundtable-Veranstaltungen stattfinden, in denen die Handlungsempfehlungen des Gutachtens vertieft diskutiert und – jenseits der Wiederholung der Problemfokussierung – konkrete nächste Schritte zu ihrer Umsetzung erarbeitet werden sollen.

Die Daten und Themen der fünf Roundtables sind auf der Website der Veranstaltungsreihe https://digitalisierung-geschlechtergerecht.org/ zu finden.

Themenblatt 5 „Algorithmen und Diskriminierung“ der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht

Ein weitere Themenblatt der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht wurde veröffentlicht. Das Themenblatt 5 „Algorithmen und Diskriminierung“ erläutert die Risiken des Einsatzes algorithmischer Systeme in der Entscheidungsfindung an Beispielen wie Personalauswahl oder Patient*innenbetreuung. Vor allem wird darauf eingegangen, warum solche Systeme diskriminieren und was dagegen getan werden kann.

Das Themenblatt finden Sie hier:  Themenblatt 5 „Algorithmen und Diskriminierung“

Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt

Die Bundesregierung hat die von der Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte „Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.
Lambrecht erklärt dazu: „Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken – und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind und endlich auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt haben. Damit haben wir einen weiteren Meilenstein für die vielen ambitionierten und qualifizierten Frauen in diesem Land gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die neue Bundesregierung dafür Sorge tragen wird, dass noch mehr Frauen in Führungspositionen kommen.“

Die Kernergebnisse im Überblick:

Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 Prozent.

Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen
In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.

Neue gesetzliche Regelungen für Frauenquote in Vorständen in Kraft getreten
Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12. August 2021 in Kraft getreten.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv
Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 Prozent.
Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent.

Den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/besetzung-führungsgremien

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/frauen-in-fuehrungspositionen-die-quote-wirkt-186592

Diskriminierungsschutz für Frauen durch Anonymisierung von Bewerbungen

Nach einer Umfrage von Yougov haben 41 Prozent der befragten Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund Diskriminierung bei einer Stellenausschreibung erfahren. Mit einer Diskriminierungsquote von 50 Prozent seien Frauen besonders betroffen. Die Geschäftsführerin des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen (DaMigra), Delai Atmaca, erklärte dazu, Frauen würden wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts doppelt diskriminiert und müssten am Arbeitsmarkt höhere Hürden überwinden. Die DaMigra-Sprecherin: „Ihre Bewerbungen werden vorab aussortiert und zu Bewerbungsgesprächen werden sie gar nicht erst eingeladen.“ In der YouGov-Umfrage hätten sich deshalb 35 Prozent der Befragten für die Einführung anonymisierter Bewerbungen ohne die Angabe von Namen, Geschlecht und Nationalität ausgesprochen.
Quelle: fpd 791

Bel Sparkassen und Volksbanken zieht das neue „Führungspositionengesetz“ nicht

Die „Süddeutsche Zeitung“ meldete unter Berufung auf eine ihr vorliegende „Studie des Analysehauses Barkow Consulting“: „Die deutschen Sparkassen bleiben fest in Männerhand. Am 30. Juni 2021 waren von den 911 Vorstandsmitgliedern der 373 Institute gerade einmal 53 weiblich.“ Dies entspreche einer Frauenquote von 5,82 Prozent, was im Vergleich zum vorherigen Quartal sogar eine leichte Verschlechterung bedeute. Unter allen Beschäftigten der Sparkassen seien hingegen 63 Prozent weiblich. Die Auswertung der Zahlen „vor dem Hintergrund des Führungspositionengesetzes II“ zeige, dass das neue Gesetz, das für Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Mindestbeteiligung von einer Frau schon ab 2 Vorstandsmitgliedern vorschreibe, zwar für 155 Sozialversicherungsträger gelte, nicht jedoch für die Sparkassen. Diese seien zwar öffentlich-rechtliche Anstalten, lägen aber nicht im Eigentum des Bundes, sondern befänden sich In kommunaler Trägerschaft. Unterlägen künftig auch die Sparkassen dem FüPoG II, dann wären sie mit einer Frauenquote in den Vorständen von 41,27 Prozent „fast paritätisch besetzt“.
Der Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ kennzeichnet auch die Führungsgremien der Volks- und Raiffeisenbanken als „reine Männerbastion“. Da sie genossenschaftlich organisiert seien, unterlägen sie ebenfalls keinen gesetzlichen Regelungen zur Frauenquote. 57 Prozent aller dort Beschäftigten seien Frauen. In den Vorständen der 839 Banken dieser Gruppe betrage der Frauenanteil aber nur 4,4 Prozent.
Quelle: fpd 789