Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (Berlin) hat bereits Auswirkungen der vom Bundestag beschlossenen Reform des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) festgestellt. Das Gesetz regelt, eine Mindestbeteiligung von Frauen in den Vorständen von großen Unternehmen der Privatwirtschaft. In der Mitteilung heißt es, dass künftig 64 Unternehmen von den gesetzlichen Vorschriften betroffen seien und die neuen Regeln befolgen müssten. Weiter: „42 davon tun dies bereits, wie die vorliegende Analyse zeigt. Das sind 8 Unternehmen mehr als zum Zeitpunkt der Einigung einer Arbeitsgruppe der Großen Koalition auf den Gesetzentwurf im Herbst 2020. Somit hat das neue geplante Gesetz offenbar bemerkenswerte Antizipationseffekte ausgelöst und dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in den Vorständen der betroffenen DAX-Unternehmen innerhalb eines guten halben Jahres von knapp 12 auf 16 Prozent gestiegen ist. Zuvor vergingen für einen Anstieg in dieser Größenordnung 5 Jahre. Infolge des neuen Gesetzes könnte es noch weiter bis auf 21 Prozent nach oben gehen.“
In der DIW-Analyse heißt es aber auch: „Allerdings haben einige Unternehmen mit der Berufung einer Frau ihren Vorstand gleichzeitig vergrößert, was den Anstieg des Frauenanteils abschwächt.“

Quelle: fpd 788