Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Reform des Führungspositionengesetzes ist mit der Veröffentlichung des „Zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II)“ in Kraft getreten. Kernelement des Gesetzes ist die Vorschrift, dass börsennotierte und paritätisch besetzte Unternehmen in Deutschland mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als 3 Vorstandsmitgliedern bei Nachbesetzungen sicherstellen müssen, dass mindestens eine Frau dem Vorstand angehört. Justiz- und Frauenministerin Christine Lambrecht war maßgeblich am FüPoG-II-Projekt beteiligt. Sie feiert die Reform als „Meilenstein für die Frauen in Deutschland“. Lambrecht: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen können.“ Weiter: „Mehr Frauen in Vorstandsetagen bereichern die Wirtschaft und haben eine wichtige Vorbildfunktion, die auch in die übrigen Bereiche der Unternehmen ausstrahlt.“
In der Wirtschaft waren die Eingriffe des Staates in die Unternehmensorganisation zunächst als rechtlich fragwürdig politisch bekämpft worden. Bereits 2015 beim ersten Führungspositionengesetz war die damals beschlossene Frauen-Mindestquote für Aufsichtsräte als Verletzung der Organisationshoheit der Unternehmen kritisiert worden. Es war davon die Rede, dass renommierte Anwaltskanzleien mit den Vorbereitungen für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber in Anspruch genommenen Interventionsrechte befasst seien. Ein absehbarer „Übergriff“ in die Eigentumsrechte sollte insbesondere durch Vorschriften zur Unternehmensführung im Vorstand, also nicht nur zur Unternehmenskontrolle im Aufsichtsrat, frühzeitig rechtlich abgeblockt werden.
Quelle: fpd 789