Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Frauenverbände erneuern ihre „Berliner Erklärung“ mit Forderungen zur Bundestagswahl

Das seit 2011 existierende „überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung“ mit frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen zu den Bundestagswahlen hat seine Aussagen zur Bundestagswahl 2021 formuliert. Seine Positionen kann unter www.berlinererklaerung.de nachgelesen werden. In der Präambel heißt es: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – dieser Anspruch des Grundgesetzes ist immer noch nicht eingelöst. Noch immer versäumt es der Staat, ausreichend auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.“ Weiter wird andererseits an gleicher Stelle zugestanden: „Wir – die 21 Verbände der Berliner Erklärung – repräsentieren mit unseren Vertreterinnen und Verbündeten aus sehr unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern Frauen in all ihrer Vielfalt. Bei der letzten Bundestagswahl waren wir sehr erfolgreich, Gleichstellung bundesweit voranzubringen. Doch es ist Zeit für mehr. Parität. Ohne Ausnahmen! Deshalb fordern wir anlässlich der Bundestagswahl 2021:

  • Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen
  • Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt
  • Gleichstellung als Leitprinzip in allen Politikfeldern
  • Für alle Frauen ein Leben frei von Gewalt“

Zu den Verbänden der Berliner Erklärung gehören u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, die dbb bundesfrauenvertretung, die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, der Arztinnenbund, ferner Akademikerinnenbund, Ingenieurinnenbund, der Deutsche LandFrauenverband und der FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Quelle: fpd 787

Für mehr qualifizierte Frauen in Top-Managementetagen: Zweites Führungspositionengesetz tritt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II) gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen, für Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie für bestimmte Spitzenposten im öffentlichen Dienst. Das FüPoG II baut auf den Regelungen des ersten Führungspositionengesetzes von 2015 auf und entwickelt diese fort.

Die wichtigsten Regelungen des FüPoG II im Überblick:
Für die Privatwirtschaft werden ein Mindestbeteiligungsgebot für große Vorstände und verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten eingeführt.
Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.
Außerdem muss die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, für die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und für den Aufsichtsrat künftig begründet werden.
Im Handelsbilanzrecht werden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt.
Zugleich wird der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert. Bei Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) hat seit dem Inkrafttreten eine positive Wirkung erzielt. Die Frauenanteile in allen rund 230 wesentlichen Gremien und Aufsichtsgremien mit drei und mehr Mitgliedern des Bundes haben sich von 42,4 Prozent zum Stichtag 31.12.2017 auf 46,6 Prozent zum Stichtag 31.12.2020 gesteigert. Bei den Aufsichtsgremien wurde eine Steigerung von 36,5 Prozent auf 46,9 Prozent und damit um 8,4 Prozentpunkte erreicht.

Nähere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/fuer-mehr-qualifizierte-frauen-in-top-managementetagen-184772

Die Nachrichtenagenturen wollen das generische Maskulinum zurückdrängen

Die deutschsprachigen, deutschen und ausländischen Nachrichtenagenturen AFP, APA, dpa, epd, Keystone-sda, KANN, Reuters und SID haben sich darauf verständigt, künftig „diskriminierungssensibler zu berichten“. Das generische Maskulinum, so wird betont, werde zwar „in kompakter Nachrichtensprache noch vielfach verwendet, soll aber schrittweise zurückgedrängt werden“. Ob die Agenturen „in einigen Jahren ganz darauf verzichten können“, hänge „von der weiteren Entwicklung der Sprache ab“. In der Vereinbarung heißt es: „Noch ist unklar, ob und welches der Sonderzeichen (Genderstern, Unterstrich, Doppelpunkt etc.), die auch nicht binäre Geschlechtsidentitäten abbilden sollen, sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchsetzen wird. Bis auf weiteres verzichten die Nachrichtenagenturen daher auf die Verwendung dieser Zeichen. Bislang entsprechen sie auch weder dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung noch dem allgemeinen Sprachverständnis bzw. der allgemeinen Sprachpraxis.“

Quelle: fpd 787

„Der Spiegel“ gendert zwar im Grundsatz, meidet aber das Gender-Sternchen

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, bei dem das generische Maskulinum als Standard vor fast zwei Jahren abgeschafft und das Streben nach der „Abbildung beider Geschlechter“ als neue „Leitlinie“ eingeführt worden war, hat öffentlich gemacht, dass „nach ausführlicher Diskussion in der Redaktion“ künftig „Genderzeichen die Ausnahme bleiben“ sollen. Sie sollen vor allem dort genutzt werden, wo das Magazin mit „jüngeren Leserinnen und Lesern in Kontakt“ ist. Wörtlich: „Wenn Genderzeichen zum Einsatz kommen, dann soll dies in Form des Doppelpunkts geschehen. Er hat den Vorteil, dass er sich besser ins Schriftbild einfügt als das Binnen-I oder der Gender-Stern. Auf Genderzeichen verzichten wir grundsätzlich überall dort, wo der SPIEGEL als Institution der Absender ist: also in allen Meldungen, Analysen, Nachrichtengeschichten und Reportagen und im Leitartikel.“ Ziel sei für den „Spiegel“ eine „Sprache, die mit der Zeit geht, die fair, lesbar und schön ist, ohne dogmatisch und moralisierend zu wirken.“

Quelle: fpd 787

Die Bundesregierung meldet den UN „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung

Die Bundesregierung hat den IX. Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der UN beschlossen und darin den Vereinten Nationen gemeldet, zwischen März 2017 und Mai 2021 „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung von Frauen erzielt zu haben. Der Staatenbericht wird in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Das Bundesfrauenministerium betont, dass UN-Mitgliedsstaaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, dazu verpflichtet sind. Die Konvention sei „das wichtigste internationale Abkommen für die Frau“.
In einem Bericht nennt das Ministerium unter dem Zwischentitel „Wichtige Fortschritte erzielt“ folgende Maßnahmen:

  • Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, die konkrete Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung in allen Lebensbereichen festlegt.
  • Die Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung wird die Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben.
  • Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund den Ländern Mittel für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.
  • Die Bundesregierung investiert in die Aufwertung sozialer Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten.
  • Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut, ohne die viele Mütter nicht erwerbstätig sein könnten.
  • Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz wird eine Geschlechtermindestquote für Vorstände großer Unternehmen eingeführt Damit setzt Deutschland auch im internationalen Vergleich Maßstäbe.

Weiter heißt es: „Trotz der positiven Bilanz muss festgestellt werden, dass die Corona-Pandemie bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise sogar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch Ober die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern.“

Quelle: fpd 785

Terre des Femmes: „Die Rap-Szene in Deutschland hat ein Sexismus-Problem“

„Die Rap-Szene in Deutschland hat ein Sexismus-Problem.“ Das beginne bei Songtexten, erstrecke sich über sexistische Darstellungen in Videos bis zum Anstacheln zu Gewalt gegen Frauen, erklärte Lina Stotz, Referentin für sexualisierte Gewalt bei der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF). Mit dem Hashtag #deutschrapmetoo, der in den Social Media eine breite Debatte ausgelöst habe, solle auf das Sexismus-Problem in der männlich dominierten Rap-Szene aufmerksam gemacht und Veränderung geschaffen werden.

Quelle: fpd 787