Die Bundesregierung hat den IX. Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der UN beschlossen und darin den Vereinten Nationen gemeldet, zwischen März 2017 und Mai 2021 „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung von Frauen erzielt zu haben. Der Staatenbericht wird in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Das Bundesfrauenministerium betont, dass UN-Mitgliedsstaaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, dazu verpflichtet sind. Die Konvention sei „das wichtigste internationale Abkommen für die Frau“.
In einem Bericht nennt das Ministerium unter dem Zwischentitel „Wichtige Fortschritte erzielt“ folgende Maßnahmen:
- Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, die konkrete Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung in allen Lebensbereichen festlegt.
- Die Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung wird die Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben.
- Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund den Ländern Mittel für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.
- Die Bundesregierung investiert in die Aufwertung sozialer Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten.
- Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut, ohne die viele Mütter nicht erwerbstätig sein könnten.
- Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz wird eine Geschlechtermindestquote für Vorstände großer Unternehmen eingeführt Damit setzt Deutschland auch im internationalen Vergleich Maßstäbe.
Weiter heißt es: „Trotz der positiven Bilanz muss festgestellt werden, dass die Corona-Pandemie bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise sogar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch Ober die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern.“
Quelle: fpd 785