Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Der erweitere „Deutschlandatlas“ bietet nun Beschäftigungs- und Teilzeitquoten

Der interaktive „Deutschlandatlas“ der Bundesregierung ist im Rahmen der jährlich stattfindenden Aktualisierung auf jetzt 68 Karten erweitert worden. Nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums stellen die neu aufgenommenen Karten jetzt „auch gesellschaftspolitische Themen dar, die bislang nicht visualisiert waren, wie z.B. die Anzahl der Baufertigstellungen von Wohnungen, Beschäftigungs- und Teilzeitquoten von Männern und Frauen oder die Väterbeteiligung am Elterngeld“. Das Angebot sei durch Kindertagesbetreuung im Grundschulalter und Daten zur Breitbandversorgung ergänzt worden. Der Atlas biete jetzt einen weiter verbesserten „Überblick über die unterschiedlichen Lebens- und Standortbedingungen in ganz Deutschland“.

Den „Deutschlandatlas finden Sie unter: www.deutschlandatlas.bund.de

Quelle: fpd 790

Bel Sparkassen und Volksbanken zieht das neue „Führungspositionengesetz“ nicht

Die „Süddeutsche Zeitung“ meldete unter Berufung auf eine ihr vorliegende „Studie des Analysehauses Barkow Consulting“: „Die deutschen Sparkassen bleiben fest in Männerhand. Am 30. Juni 2021 waren von den 911 Vorstandsmitgliedern der 373 Institute gerade einmal 53 weiblich.“ Dies entspreche einer Frauenquote von 5,82 Prozent, was im Vergleich zum vorherigen Quartal sogar eine leichte Verschlechterung bedeute. Unter allen Beschäftigten der Sparkassen seien hingegen 63 Prozent weiblich. Die Auswertung der Zahlen „vor dem Hintergrund des Führungspositionengesetzes II“ zeige, dass das neue Gesetz, das für Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Mindestbeteiligung von einer Frau schon ab 2 Vorstandsmitgliedern vorschreibe, zwar für 155 Sozialversicherungsträger gelte, nicht jedoch für die Sparkassen. Diese seien zwar öffentlich-rechtliche Anstalten, lägen aber nicht im Eigentum des Bundes, sondern befänden sich In kommunaler Trägerschaft. Unterlägen künftig auch die Sparkassen dem FüPoG II, dann wären sie mit einer Frauenquote in den Vorständen von 41,27 Prozent „fast paritätisch besetzt“.
Der Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ kennzeichnet auch die Führungsgremien der Volks- und Raiffeisenbanken als „reine Männerbastion“. Da sie genossenschaftlich organisiert seien, unterlägen sie ebenfalls keinen gesetzlichen Regelungen zur Frauenquote. 57 Prozent aller dort Beschäftigten seien Frauen. In den Vorständen der 839 Banken dieser Gruppe betrage der Frauenanteil aber nur 4,4 Prozent.
Quelle: fpd 789

Keine Klagen gegen Frauen-Vorstandsquoten im neuen „Führunqspositionengesetz“?

Die Reform des Führungspositionengesetzes ist mit der Veröffentlichung des „Zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II)“ in Kraft getreten. Kernelement des Gesetzes ist die Vorschrift, dass börsennotierte und paritätisch besetzte Unternehmen in Deutschland mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als 3 Vorstandsmitgliedern bei Nachbesetzungen sicherstellen müssen, dass mindestens eine Frau dem Vorstand angehört. Justiz- und Frauenministerin Christine Lambrecht war maßgeblich am FüPoG-II-Projekt beteiligt. Sie feiert die Reform als „Meilenstein für die Frauen in Deutschland“. Lambrecht: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen können.“ Weiter: „Mehr Frauen in Vorstandsetagen bereichern die Wirtschaft und haben eine wichtige Vorbildfunktion, die auch in die übrigen Bereiche der Unternehmen ausstrahlt.“
In der Wirtschaft waren die Eingriffe des Staates in die Unternehmensorganisation zunächst als rechtlich fragwürdig politisch bekämpft worden. Bereits 2015 beim ersten Führungspositionengesetz war die damals beschlossene Frauen-Mindestquote für Aufsichtsräte als Verletzung der Organisationshoheit der Unternehmen kritisiert worden. Es war davon die Rede, dass renommierte Anwaltskanzleien mit den Vorbereitungen für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der vom Gesetzgeber in Anspruch genommenen Interventionsrechte befasst seien. Ein absehbarer „Übergriff“ in die Eigentumsrechte sollte insbesondere durch Vorschriften zur Unternehmensführung im Vorstand, also nicht nur zur Unternehmenskontrolle im Aufsichtsrat, frühzeitig rechtlich abgeblockt werden.
Quelle: fpd 789

Mehr Bewusstsein für die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ trifft folgende Feststellung: „Das Bewusstsein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in Unternehmen während der Corona-Pandemie gewandelt. 88 Prozent der Unternehmen sind mit ihrer Entscheidung zufrieden, in der Krise vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen eingeführt oder ausgeweitet zu haben.“ Nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums sei es interessant „dass sich dieser Bewusstseinswandel sowohl auf die reinen Vereinbarkeitsmaßnahmen als auch auf die Etablierung einer familienbewussten Personalpolitik insgesamt bezieht“. Rund zwei Drittel der Unternehmen (65 %) wollten ihr Angebot vereinbarkeitsfördernder Instrumente, insbesondere mehr Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort sowie Homeoffice, auch nach der Krise beibehalten.
Die Studie finden Sie unter: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/pdf/210712_Studie_Erfahrungen_und_impulse_fuer_die_betriebliche_Vereinbarkeitspolitik.pdf
Quelle: fpd 789

Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht

Die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) und das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung starten gemeinsam eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“. Die Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Handlungsempfehlungen im Gutachten zum Gleichstellungsbericht zur geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung „gemeinsam zu diskutieren, weiterzuentwickeln und sie nachhaltig zu verankern“. Wörtlich: „Wir möchten mit Ihnen Erfahrungen und Wissen im Themenfeld Digitalisierung und Gleichstellung austauschen und konkrete Aufträge an entscheidungsfähigen Akteur*innen z.B. in Politik und Wirtschaft formulieren.“ Alle Veranstaltungen werden online durchgeführt.
Quelle: fpd 789

Neue Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam, Deutschlands universitäres Exzellenz-Zentrum für Digital Engineering, hat zum zweiten Mal Karrierestipendien für Informatik-Studentinnen ausgeschrieben. „Noch immer stagniert der Frauenanteil in der IT-Branche ebenso wie in den Informatik-Hörsälen, und es fehlt nicht selten an Vorbildern für den eigenen Karrierepfad. Die Stipendien richten sich an motivierte und engagierte Studentinnen.“, so das HPI.
Weitere Informationen und Bewerbungen über http://www.hpi.de/karrierestipendien

Quelle: fpd 789