Vor allem im Zuge der sich stetig wandelnden Arbeitswelt gewinnt das Thema „Mutterschutz“ immer wieder an Aktualität. Daraus resultierte im Laufe des Jahres 2016 eine Reformierung vom Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die neue Fassung trat am 1. Januar 2017 in Kraft und hatte zur Folge, dass die „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ (MuSchArbV) entfiel und ins MuSchG integriert wurde. Seit dem 1. Januar 2018 sind weitere Neuerungen gültig und haben auch 2021 nicht an Aktualität verloren.
Mutterschutz: Der Anspruch jeder Mutter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft
13.12.2021 | 2021, Frauen in Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst