Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland erschienen

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2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland erschienen

Eintrag vom 28.08.2013

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht den 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Der Atlas dokumentiert über regionale Unterschiede in der Partizipation, Bildung, Berufswahl und wissenschaftliche Qualifikationen, Arbeit und Einkommen und dem Bereich Lebenswelt.

In Rheinland-Pfalz beträgt der Frauenanteil bei obersten Landesbehörden im Jahr 2011 28% und schneidet mit einer Veränderung zu 2008 mit einer Verbesserung von 6% im Ländervergleich gut ab. Die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern unter drei Jahren beträgt 32%. Damit ist die Erwerbstätigkeit von Müttern leicht zurückgegangen. Bezüglich der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern befindet sich Rheinland-Pfalz mit einem unveränderten Gender Pay Gap von 22% im bundesweiten Mittelfeld.

Weitere Details können Sie hier im 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland nachlesen.

Quelle: 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland

Neues Gleichstellungsgesetz in Brandenburg – vielleicht auch in Hessen

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Neues Gleichstellungsgesetz in Brandenburg – vielleicht auch in Hessen

Eintrag vom 28.08.2013

In Brandenburg wurde aufgrund des Kabinetts das brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz novelliert. Im Vordergrund steht die Beseitigung eines erschwerten Zugangs von Frauen zu Führungspositionen. Die Festschreibung einer paritätischen Quotierung in der Besetzung von Stellen in der Landesverwaltung und in Aufsichtsgremien und die Bevorzugung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation sind die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes. Im Rahmen der Novelle ist auch die Bestellung einer Landesgleichstellungsbeauftragten verankert. Des Weiteren erhalten die Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht und sollen einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Auch in Hessen wird die LGG-Novellierung von der SPD-Landesfraktion angestrebt. Wir berichteten darüber. Informationen über den Antrag der SPD-Landesfraktion in Hessen zur LGG-Novellierung finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 597)

Kampagne: Wer braucht Feminismus

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Kampagne: „Wer braucht Feminismus?“

Eintrag vom 14.08.2013

“Wer braucht Feminismus?” ist die deutschsprachige Version der amerikanischen Kampagne “Who needs feminism?”. Ziel der Kampagne ist, einen Beitrag zum Imagewandel von Feminismus zu leisten. Die Kampagne soll dazu beitragen, dass sich die negativen Assoziationen verringern, die Menschen davon abhalten, sich mit Feminismus und damit mit der Verwirklichung von globaler Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen zu identifizieren.

Quelle: http://werbrauchtfeminismus.de/die-kampagne/

28. Frauenfest

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28. Frauenfest am 17.08.2013

Eintrag vom 14.08.2013

Am 17.08.2013 findet das 28. Frauenfest in Mainz-Bretzenheim statt. Schirmfrau des diesjährigen Frauenfests ist Frauenministerin Irene Alt. Des Weiteren wird Jasmin Mittag, Kampagnenleiterin „Wer braucht Feminismus“, begrüßt. Weitere Details der Abendveranstaltung entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Frauenzentrums Mainz, das Ihnen zum Download zur Verfügung steht.

Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting

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Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (AZ 2 BvR 909/06, veröffentlicht am 6. Juni 2013) schließt eingetragene Lebenspartnerschaften in das Ehegatten-Steuersplitting ein. Dies wird unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Diskriminierungen von homosexuellen Paaren begrüßt. Unter gleichstellungspolitischem Aspekt wird das Ehegattensplitting von vielen Seiten als unzeitgemäß und als reformbedürftig betrachtet. Sowohl der deutsche Frauenrat als auch die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen (LAG) befürworten Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting. Obwohl das Steuerrecht als geschlechtsneutral gelte, wirke es tatsächlich unterschiedlich auf Frauen und Männer. Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bekräftigt die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, erklärt: „Angemessen ist die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag für alle rechtlich verbindlich verfassten Lebensformen. Die dadurch frei werdenden Geldmittel sollten in gezielte Dienst- und Geldleistungen zugunsten von Familien mit Kindern fließen.“

Quelle:   Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 594)

djb Pressemitteilung vom 07.06.2013