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Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (AZ 2 BvR 909/06, veröffentlicht am 6. Juni 2013) schließt eingetragene Lebenspartnerschaften in das Ehegatten-Steuersplitting ein. Dies wird unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von Diskriminierungen von homosexuellen Paaren begrüßt. Unter gleichstellungspolitischem Aspekt wird das Ehegattensplitting von vielen Seiten als unzeitgemäß und als reformbedürftig betrachtet. Sowohl der deutsche Frauenrat als auch die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen (LAG) befürworten Individualbesteuerung statt Ehegattensplitting. Obwohl das Steuerrecht als geschlechtsneutral gelte, wirke es tatsächlich unterschiedlich auf Frauen und Männer. Auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bekräftigt die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, erklärt: „Angemessen ist die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag für alle rechtlich verbindlich verfassten Lebensformen. Die dadurch frei werdenden Geldmittel sollten in gezielte Dienst- und Geldleistungen zugunsten von Familien mit Kindern fließen.“
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 594)