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Neues Gleichstellungsgesetz in Brandenburg – vielleicht auch in Hessen
Eintrag vom 28.08.2013
In Brandenburg wurde aufgrund des Kabinetts das brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz novelliert. Im Vordergrund steht die Beseitigung eines erschwerten Zugangs von Frauen zu Führungspositionen. Die Festschreibung einer paritätischen Quotierung in der Besetzung von Stellen in der Landesverwaltung und in Aufsichtsgremien und die Bevorzugung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation sind die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes. Im Rahmen der Novelle ist auch die Bestellung einer Landesgleichstellungsbeauftragten verankert. Des Weiteren erhalten die Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht und sollen einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.
Auch in Hessen wird die LGG-Novellierung von der SPD-Landesfraktion angestrebt. Wir berichteten darüber. Informationen über den Antrag der SPD-Landesfraktion in Hessen zur LGG-Novellierung finden Sie hier.
Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 597)