Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Frauenverbände erneuern ihre „Berliner Erklärung“ mit Forderungen zur Bundestagswahl

Das seit 2011 existierende „überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung“ mit frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen zu den Bundestagswahlen hat seine Aussagen zur Bundestagswahl 2021 formuliert. Seine Positionen kann unter www.berlinererklaerung.de nachgelesen werden. In der Präambel heißt es: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – dieser Anspruch des Grundgesetzes ist immer noch nicht eingelöst. Noch immer versäumt es der Staat, ausreichend auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.“ Weiter wird andererseits an gleicher Stelle zugestanden: „Wir – die 21 Verbände der Berliner Erklärung – repräsentieren mit unseren Vertreterinnen und Verbündeten aus sehr unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern Frauen in all ihrer Vielfalt. Bei der letzten Bundestagswahl waren wir sehr erfolgreich, Gleichstellung bundesweit voranzubringen. Doch es ist Zeit für mehr. Parität. Ohne Ausnahmen! Deshalb fordern wir anlässlich der Bundestagswahl 2021:

  • Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen
  • Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt
  • Gleichstellung als Leitprinzip in allen Politikfeldern
  • Für alle Frauen ein Leben frei von Gewalt“

Zu den Verbänden der Berliner Erklärung gehören u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, die dbb bundesfrauenvertretung, die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, der Arztinnenbund, ferner Akademikerinnenbund, Ingenieurinnenbund, der Deutsche LandFrauenverband und der FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Quelle: fpd 787

Die Bundesregierung meldet den UN „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung

Die Bundesregierung hat den IX. Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der UN beschlossen und darin den Vereinten Nationen gemeldet, zwischen März 2017 und Mai 2021 „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung von Frauen erzielt zu haben. Der Staatenbericht wird in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Das Bundesfrauenministerium betont, dass UN-Mitgliedsstaaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, dazu verpflichtet sind. Die Konvention sei „das wichtigste internationale Abkommen für die Frau“.
In einem Bericht nennt das Ministerium unter dem Zwischentitel „Wichtige Fortschritte erzielt“ folgende Maßnahmen:

  • Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, die konkrete Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung in allen Lebensbereichen festlegt.
  • Die Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung wird die Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben.
  • Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund den Ländern Mittel für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.
  • Die Bundesregierung investiert in die Aufwertung sozialer Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten.
  • Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut, ohne die viele Mütter nicht erwerbstätig sein könnten.
  • Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz wird eine Geschlechtermindestquote für Vorstände großer Unternehmen eingeführt Damit setzt Deutschland auch im internationalen Vergleich Maßstäbe.

Weiter heißt es: „Trotz der positiven Bilanz muss festgestellt werden, dass die Corona-Pandemie bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise sogar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch Ober die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern.“

Quelle: fpd 785

Themenblätter zum „Dritter Gleichstellungsbericht“

Die Geschäftsstelle der „Dritten Gleichstellungsbericht“ startet mit den Themenblättern eine neue Veröffentlichungsreihe zum Gutachten. Auf wenigen Seiten stellen diese ausgewählte Aspekte prägnant vor. Ziel ist es dabei, Zusammenhänge von Gleichstellung und Digitalisierung für gleichstellungs- und digitalisierungsaffine Akteur*innen zu vermitteln, aber auch Interesse in der Öffentlichkeit insgesamt zu wecken.

Die Themenblätter können auf der Homepage der Geschäftsstelle heruntergeladen werden.

Bundestagsdrucksache „Dritter Gleichstellungsbericht“ erschienen

Nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Dritte Gleichstellungsbericht dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Nun wurde die Bundestagsdrucksache online veröffentlicht und steht zum Download zur Verfügung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Seite für den Dritten Gleichstellungsbericht eingerichtet. Hier finden Sie ausgewählte Aspekte zur geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung.

Expertise für den dritten Gleichstellungsbericht

Die Geschäftsstelle des Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung stellte Ende April eine „Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ vor, die unter dem Titel „Covid-19, Gender und Digitalisierung“ erarbeitet wurde. Die Expertise, so heißt es, analysiere die Themenfelder des Gutachtens an der Schnittstelle zwischen Covid-19, Gender und Digitalisierung aus „intersektionaler Perspektive“ und informiere „über blinde Flecken der Pandemie“. Obwohl Covid-19 „die erste Pandemie der digitalisierten Gesellschaft“ sei, ständen „interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeiten, die das Zusammenspiel der drei Aspekte beleuchten, größtenteils noch aus“.

Das BMFSFJ wird mit den anderen Ressorts der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission („Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“) erstellen, die vom Bundeskabinett beschlossen werden muss. Gutachten und Stellungnahme bilden den Dritten Gleichstellungsbericht, der dem Bundestag zugeleitet und von diesem veröffentlicht werden wird.

Download der Expertise über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.php/129.d/a/863ce4.pdf

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist zugänglich über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/73.gutachten.html

Quelle: fpd 782

12. dbb Bundesfrauenkonferenz 2021: „Gleichstellung in allen Politikfeldern“

Der 12. dbb Bundesfrauenkongress 2021 tagte erstmals im digitalen Format und legte die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion für die nächsten 5 Jahre fest. Als „wichtigste Kernziele“ wurden „eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie die paritätische Besetzung politischer Entscheidungsgremien, eine Verzahnung von moderner Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik, Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung privater Sorgearbeit und ein gendergerechtes Steuerrecht, dem ein wirkungsvolles Familiensplitting zugrunde liegt“, festgelegt.

Milanie Kreutz, die als Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung wiedergewählt wurde, erklärte, die Corona-Krise zeige „deutlich auf, wo es bei der Gleichstellung in der Arbeitswelt hakt“. Wörtlich: „Ob bei der Organisation von Arbeitszeit bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor oder in der Bildung, bei der Besetzung von Führungspositionen und in der Gestaltung einer familienorientierten Steuerpolitik: Die Trennung von Erwerbswelt und privatem Familienleben ist unmöglich. Deshalb setzen wir auf eine gemeinsame Strategie mit der dbb Bundesleitung, um Gleichstellung in allen Politikfeldern umzusetzen.“