Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Die Bundesregierung meldet den UN „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung

Die Bundesregierung hat den IX. Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der UN beschlossen und darin den Vereinten Nationen gemeldet, zwischen März 2017 und Mai 2021 „wichtige Fortschritte“ zur Gleichstellung von Frauen erzielt zu haben. Der Staatenbericht wird in regelmäßigen Abständen unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Das Bundesfrauenministerium betont, dass UN-Mitgliedsstaaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, dazu verpflichtet sind. Die Konvention sei „das wichtigste internationale Abkommen für die Frau“.
In einem Bericht nennt das Ministerium unter dem Zwischentitel „Wichtige Fortschritte erzielt“ folgende Maßnahmen:

  • Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, die konkrete Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung in allen Lebensbereichen festlegt.
  • Die Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung wird die Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben.
  • Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund den Ländern Mittel für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit.
  • Die Bundesregierung investiert in die Aufwertung sozialer Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten.
  • Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut, ohne die viele Mütter nicht erwerbstätig sein könnten.
  • Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz wird eine Geschlechtermindestquote für Vorstände großer Unternehmen eingeführt Damit setzt Deutschland auch im internationalen Vergleich Maßstäbe.

Weiter heißt es: „Trotz der positiven Bilanz muss festgestellt werden, dass die Corona-Pandemie bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise sogar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch Ober die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern.“

Quelle: fpd 785

Themenblätter zum „Dritter Gleichstellungsbericht“

Die Geschäftsstelle der „Dritten Gleichstellungsbericht“ startet mit den Themenblättern eine neue Veröffentlichungsreihe zum Gutachten. Auf wenigen Seiten stellen diese ausgewählte Aspekte prägnant vor. Ziel ist es dabei, Zusammenhänge von Gleichstellung und Digitalisierung für gleichstellungs- und digitalisierungsaffine Akteur*innen zu vermitteln, aber auch Interesse in der Öffentlichkeit insgesamt zu wecken.

Die Themenblätter können auf der Homepage der Geschäftsstelle heruntergeladen werden.

Bundestagsdrucksache „Dritter Gleichstellungsbericht“ erschienen

Nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Dritte Gleichstellungsbericht dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Nun wurde die Bundestagsdrucksache online veröffentlicht und steht zum Download zur Verfügung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Seite für den Dritten Gleichstellungsbericht eingerichtet. Hier finden Sie ausgewählte Aspekte zur geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung.

Expertise für den dritten Gleichstellungsbericht

Die Geschäftsstelle des Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung stellte Ende April eine „Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ vor, die unter dem Titel „Covid-19, Gender und Digitalisierung“ erarbeitet wurde. Die Expertise, so heißt es, analysiere die Themenfelder des Gutachtens an der Schnittstelle zwischen Covid-19, Gender und Digitalisierung aus „intersektionaler Perspektive“ und informiere „über blinde Flecken der Pandemie“. Obwohl Covid-19 „die erste Pandemie der digitalisierten Gesellschaft“ sei, ständen „interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeiten, die das Zusammenspiel der drei Aspekte beleuchten, größtenteils noch aus“.

Das BMFSFJ wird mit den anderen Ressorts der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Gutachten der Sachverständigenkommission („Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“) erstellen, die vom Bundeskabinett beschlossen werden muss. Gutachten und Stellungnahme bilden den Dritten Gleichstellungsbericht, der dem Bundestag zugeleitet und von diesem veröffentlicht werden wird.

Download der Expertise über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.php/129.d/a/863ce4.pdf

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist zugänglich über https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/73.gutachten.html

Quelle: fpd 782

12. dbb Bundesfrauenkonferenz 2021: „Gleichstellung in allen Politikfeldern“

Der 12. dbb Bundesfrauenkongress 2021 tagte erstmals im digitalen Format und legte die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion für die nächsten 5 Jahre fest. Als „wichtigste Kernziele“ wurden „eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie die paritätische Besetzung politischer Entscheidungsgremien, eine Verzahnung von moderner Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik, Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung privater Sorgearbeit und ein gendergerechtes Steuerrecht, dem ein wirkungsvolles Familiensplitting zugrunde liegt“, festgelegt.

Milanie Kreutz, die als Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung wiedergewählt wurde, erklärte, die Corona-Krise zeige „deutlich auf, wo es bei der Gleichstellung in der Arbeitswelt hakt“. Wörtlich: „Ob bei der Organisation von Arbeitszeit bei der Digitalisierung im öffentlichen Sektor oder in der Bildung, bei der Besetzung von Führungspositionen und in der Gestaltung einer familienorientierten Steuerpolitik: Die Trennung von Erwerbswelt und privatem Familienleben ist unmöglich. Deshalb setzen wir auf eine gemeinsame Strategie mit der dbb Bundesleitung, um Gleichstellung in allen Politikfeldern umzusetzen.“

Digitalisierung als Gelegenheitsfenster für die Gleichstellung

Die interdisziplinäre Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht hat die Digitalisierung aus einer soziotechnischen Perspektive unter die Lupe genommen. Der soziotechnische Ansatz macht sichtbar, dass sich Digitalisierung in einem gesellschaftlichen Kontext abspielt. Zu diesem Kontext gehören auch Geschlechterverhältnisse, die sich auf den Zugang zu digitaler Technologie, die Art und Möglichkeit ihrer Nutzung und ihre Gestaltung auswirken. So führen beispielsweise durch Stereotype geprägte Unternehmenskulturen oder schlechte Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit der Sorge für Kinder oder andere Angehörige dazu, dass Frauen schlechter Zugang in die Digitalbranche finden. Zudem bleiben sie häufig nicht lange in der Branche und können so die Möglichkeiten eines solchen Arbeitsplatzes nicht nutzen. In der Gestaltung von Software spiegeln sich Geschlechterverhältnisse in Beispielen wie diesen wider: Ein Künstliche-Intelligenz-Chatbot, der mit Hilfe von Spracherzeugungswerkzeugen wie Googles GPT-3 philosophische Texte erstellen soll, produzierte auf Basis des aus dem Netz gelernten frauenfeindliche und rassistische Ausfälle.
Wer schon einmal etwas aus einer Fremdsprache übersetzt hat, weiß, dass Wörter nur in ihrem Kontext Sinn ergeben. Übersetzung bedeutet dabei immer auch eine Interpretation des Kontexts. Ähnlich verhält es sich mit der Digitalisierung, d. h. der mathematischen Übersetzung der Welt in Daten und Algorithmen. Fehlt dieser Kontext, passiert es, dass technologische Anwendungen am gesellschaftlichen Bedarf vorbei eingeführt werden oder ihn sogar konterkarieren. In Bezug auf Gleichstellung bedeutet dies: Ebenso wie die Gesellschaft durch Geschlechterverhältnisse geprägt ist, ist auch die Digitalisierung durch Geschlechterverhältnisse geprägt. Technik und auch der Prozess der Digitalisierung sind also nicht (geschlechts-)neutral.
Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster, um herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar zu machen, Rollenzuschreibungen zu hinterfragen und Machtverhältnisse neu zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund reflektiert das Gutachten die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der Digitalisierung in unterschiedlichen Bereichen: der Digitalbranche, der digitalen und digitalisierten Wirtschaft sowie der Gesellschaft. Inwieweit die Gleichstellung der Geschlechter im Zuge der technologischen Veränderungen zunimmt oder abnimmt, hängt entscheidend von den Rahmenbedingungen der digitalen Transformation und deren Gestaltung ab. Das Gutachten zeigt hier mit 101 Handlungsempfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der Transformation zahlreiche Handlungsoptionen auf.