Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Frauen und Männer wünschen sich gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit – Umsetzung bleibt jedoch aus

Eine Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass sowohl Frauen als auch Männer eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit bevorzugen – mit jeweils sieben Monaten je Partner*in. In der Realität sieht es jedoch anders aus: Frauen nehmen im Schnitt 11,6 Monate Elterngeld in Anspruch, Männer hingegen nur 2,8 Monate.
Der Grund für diese Ungleichheit liegt im aktuellen Gesetz, das bereits nach zwei Partnermonaten den vollen Elterngeldanspruch gewährt. Expert:innen fordern daher eine Reform, die die Anzahl der Partnermonate von derzeit zwei auf mindestens vier anhebt. Zudem wird eine Erhöhung des Elterngeldes vorgeschlagen, um die Partnerschaft bei der Betreuung von Kindern gerechter zu gestalten.
Eine solche Reform würde nicht nur den Wünschen der Eltern entsprechen, sondern auch den Fachkräftemangel lindern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken.

Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2025/maerz/frauen-und-maenner-wollen-die-bezahlte-elternzeit-gleichmaessig-aufteilen-tun-es-aber-nicht

Elterngeld 2024: Elterngeld Plus gewinnt weiter an Bedeutung

Im Jahr 2024 haben rund 1,67 Millionen Eltern Elterngeld erhalten – 5,4 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Während die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher rückläufig ist, gewinnt das Elterngeld Plus weiter an Bedeutung: 36,7 Prozent der empfangenen Personen planten, es zumindest anteilig zu nutzen. Das Modell, das eine längere Unterstützung bei geringeren monatlichen Zahlungen bietet, erfreut sich seit seiner Einführung wachsender Beliebtheit. Dennoch nutzten nur 8,6 Prozent der Beziehenden den Partnerschaftsbonus für eine gleichzeitige Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile.

Weitere Informationen unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_112_22922.html

Vierter Gleichstellungsbericht im Kabinett beschlossen

Der Vierte Gleichstellungsbericht wurde im Kabinett vorgestellt. Das entsprechende Sachverständigengutachten nimmt die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende in den Blick. Damit sind die notwendigen Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen gemeint, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Es zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Der Bericht enthält in mehreren Feldern eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die (Weiter-) Entwicklung einer geschlechtergerechten sozial-ökologischen Transformation.
Die Gleichstellungsberichtskommission betont, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verknüpfen muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. Der Bericht macht deutlich:

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Mehr Informationen in der Pressemitteilung des BMFSFJ:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/vierter-gleichstellungsbericht-im-kabinett-beschlossen-257398

Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung

In den obersten Bundesbehörden sind 44 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt. Das ist ein Anstieg um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr und um 11 Prozentpunkte seit Start des ersten Führungspositionen-Gesetzes. Das zeigen der aktuelle Gleichstellungsindex zum Stichtag 30.06.2024 und ergänzende Daten aus dem nachgeordneten Bereich, also von Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Ressorts unterstehen. Den nachgeordneten Bereich hinzugerechnet, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung jetzt bei 47 Prozent.

Mehr Informationen in der Pressemitteilung des BMFSFJ:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/frauen-in-fuehrungspositionen-in-der-bundesverwaltung-257536

Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz

Das Frauen- und das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz zeichnen erfolgreiche Unternehmerinnen mit dem Gründerinnenpreis aus. Ziel ist es, die Sichtbarkeit von Gründerinnen zu erhöhen und ein gründerinnenfreundliches Klima im Land zu fördern. Bewerben können sich Unternehmerinnen aus Rheinland-Pfalz, die kleine oder mittelständische Betriebe führen.
Vom 15. März 2025 bis 15. Mai 2025 können sich Frauen bewerben, die in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet oder eine Betriebsübernahme durchgeführt haben, hauptberuflich selbstständig tätig sind und Mitarbeitende haben. Das Unternehmen sollte nicht börsennotiert sein und seit mindestens einem Jahr nachweislich gegründet sein.

Quelle: https://mffki.rlp.de/service/presse/detail/frauen-und-wirtschaftsministerium-loben-gruenderinnenpreis-des-landes-rheinland-pfalz-aus

Bei 10,3 Prozent der Paare ist die Frau die Haupteinkommensperson

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mit, dass in den meisten Paarhaushalten in Deutschland nach wie vor Männer einen größeren Teil zum Einkommen beisteuern als Frauen. Lediglich in jedem zehnten Paarhaushalt (10,3 Prozent) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Bei 56,6 Prozent der Paare war es umgekehrt und der Mann die Haupteinkommensperson. In 33,1 Prozent der Fälle lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 Prozent oder mehr beträgt.

Weitere Informationen unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2025/PD25_10_p002.html