Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Von der Corona-Krise sind Frauen am Arbeitsmarkt stärker betroffen als Männer“

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„Von der Corona-Krise sind Frauen am Arbeitsmarkt stärker betroffen als Männer“

17.07.2020

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (Berlin) zeigt in einem Bericht auf, dass die Corona-Pandemie eine „verheerende Wirtschaftskrise“ auslöst, die auch am deutschen Arbeitsmarkt durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nicht spurlos vorübergeht. Während die Finanzkrise 2008/2009 in der Hauptsache Männer betraf, trifft die aktuelle Krise Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, in denen Frauen stärker repräsentiert sind.
Der aktuell vorgelegte Bericht von Anna Hammerschmid, Julia Schmieder und Katharina Wrohlich zeigt anhand offizieller Arbeitsmarktzahlen für Deutschland auf, welche Sektoren besonders viele Anzeigen zu Kurzarbeit und hohe Zugänge in Arbeitslosigkeit im März und April 2020 aufweisen.
In Kombination mit Daten über Frauen- und Männeranteile in den einzelnen Sektoren können die geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage in Deutschland abgeschätzt werden. In ihrem Fazit stellen die Autorinnen fest, dass aus den genannten Gründen staatliche Maßnahmen zur Rettung der Konjunktur nach der Wirtschaftskrise einem Gender-Budgeting unterworfen werden sollten.

Quelle: fdp 760, DIW-Bericht

Die Bundesregierung bestätigt: „Frauen haben weniger Vermögen als Männer“

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Die Bundesregierung bestätigt: „Frauen haben weniger Vermögen als Männer“

17.07.2020

Männer in Deutschland haben ein „erheblich höheres Vermögen als Frauen“. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage (19/18921) der Fraktion der Grünen im Bundestag bestätigt. Das durchschnittliche Netto-Gesamtvermögen von Männern soll im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Gesamtvermögen von Frauen habe betrachteten Jahr im Durchschnitt bei 90.000 Euro netto gelegen. Die Bundesregierung stützt sich dabei nicht auf eigene Erkenntnisse, sondern Berechnungen von Wirtschaftsforschern.

Quelle: fpd 760

Die Corona-Geschichte für selbstständige Frauen ist eine der „vergessenen Frauen“

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Die Corona-Geschichte für selbstständige Frauen ist eine der „vergessenen Frauen“

02.07.2020

In einem gemeinsamen Brief an die Landesregierung in Mainz bemängelten die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, der Landesfrauenbeirats, der Landesfrauenrat und die Existenzgründungsberatung E.U.L.E., dass das Corona-Landesprogramm für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz „keine monatlichen Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts von Soloselbstständigen umfassen“ wird. „Aus frauenpolitischer Sicht wäre dies aber bereits mit dem Sofortprogramm des Bundes für Rheinland-Pfalz dringend notwendig gewesen“, heißt es in dem offenen Brief. Die betroffenen Frauen könnten keine klassischen Betriebsausgaben geltend machen, ebenso wenig Honorarausfälle aufgrund entfallener Dienstleitungen. Der Rat der Landesregierung, Grundsicherung zu beantragen, um auch längerfristig den Lebensunterhalt abzusichern, gehe „völlig an der Lebenswirklichkeit vieler soloselbstständiger Frauen vorbei“.

Folgende Forderungen wurden formuliert:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes auch für solche soloselbstständigen Frauen, die keine klassischen Betriebsausgaben haben.
  • Ausweitung und zeitliche Verlängerung der Hilfsprogramme, da Honorarausfälle kaum mehr in diesem Jahr ausgeglichen werden können.
  • „Aus frauenpolitsicher Sicht“ bei Anträgen auf Grundsicherung (ALG II) keine Zurechnung zu einer Bedarfsgemeinschaft.

Quelle: fpd 759

Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

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Mestermacher Preis 2019: „Kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder“

17.06.2020

Der „Mestermacher Preis Managerin des Jahres“ wurde 2002 zum ersten Mal vergeben. Das Ziel ist es „in der männerdominierten Welt der Wirtschaft kompetente Wirtschaftsfachfrauen als weibliche Leitbilder zu exponieren“. 2020 soll der Preis zum 19. Mal am 18. September verliehen werden, und zwar an prominenter Stelle: im Ballsaal des Hotels Adlon Kempinski, in Berlin, Unter den Linden 77. Dies teilte Prof. Ulrike Detmers, die Initiatorin und Jury-Vorsitzende, mit. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Das Preisgeld stiftet die Preisträgerin für soziale Zwecke. Mit der Verleihung der Auszeichnung „Managerin des Jahres“ sollen die „wirtschaftliche Kompetenz von Top-Managerinnen in der Männerwelt Wirtschaft“ herausgestellt und eine „wirtschaftliche Kultur, die Frauen und Männer gemeinsam gestalten“, gefördert werden.

Quelle: fpd 758

Frauen weniger – Männer mehr

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Frauen weniger – Männer mehr

17.06.2020

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger als bei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 % in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss. Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt. Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs 2 GG. (Längerfristig) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergeldes die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 % bzw. 87 % anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Quelle: fpd 758

Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3)

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Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) – Qualifizierungsangebot für zugewanderte Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen

04.06.2020

Das Weiterbildungsprogramm Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) richtet sich speziell an zugewanderte Geistes-und Sozialwissenschaftlerinnen aus dem Raum Mainz, die nicht oder nicht qualifikationsadäquat beschäftigt sind. Gerade in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Soziale Arbeit sind die fachlichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen dieser Frauen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für deren Klientinnen und Klienten von großem Wert.

Ab 19. August 2020 bis Juli 2021bietet das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zugewanderten oder geflüchteten Frauen mit geistes- oder sozialwissenschaftlichem Hintergrund eine dreiteilige Qualifizierung an: Das Angebot besteht aus einer Weiterbildung, einem Deutschkurs sowie einem Praktikum in einer sozialen oder Bildungseinrichtung.

Bewerbungen können bis 17. Juli 2020 an die E-Mail-Adresse info@zww.uni-mainz.de gesendet werden.

Weitere Informationen zur Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) finden Sie im Flyer und auf der Website: www.zww.uni-mainz.de/brueckenmassnahme-b3

Gefördert wird die Brückenmaßnahme Bildung und Beratung (B3) vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.
Daher kann den Teilnehmerinnen das Qualifizierungsangebot kostenfrei angeboten werden. Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sind die Agentur für Arbeit Mainz, die Jobcenter Mainz und Mainz-Bingen sowie das IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz.