Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

Für den Digitalen Wandel, aber gegen Diskriminierung durch Algorithmen

01.09.2020

Die Video-Sonderkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen (GFMK) hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Digitalen Wandel als Herausforderung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik positiv anzunehmen. Allerdings, so wurde betont, seien die frauen- und gleichstellungspolitischen Aspekte „bislang in der Digitalisierungsdebatte nicht hinreichend berücksichtigt“ worden.
In der Entschließung heißt es: „Die GFMK sieht es als ihre Aufgabe an, bei fortschreitender Digitalisierung sicherzustellen, dass Chancen geschlechtergerecht genutzt und Risiken minimiert werden.“ Dabei müssten die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Frauen „entlang der Lebensphasen und wichtigen Knotenpunkte im Erwerbsverlauf bewertet werden, damit ökonomische Risiken für Frauen, wie verminderte Aufstiegschancen, reduzierte Einkommen und geringere Renten für diejenigen, die die Hauptverantwortung für die Sorgearbeit übernehmen, weiter abgebaut werden können.“
Weiter wird vermerkt: „Nicht zuletzt haben die Erfahrungen während der Dauer der Kontaktbeschränkungen deutlich gezeigt, dass der Frage, welchen Beitrag Technik und Digitalisierung zu einem guten Leben und damit auch zu sozialer Teilhabe für alle Mitglieder unserer Gesellschaft leisten, grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die Bundesregierung wird daher dringend gebeten, den Breitbandausbau zügig und flächendeckend voranzutreiben, entsprechende technische Ausstattung auch für Familien und Alleinstehende mit geringem Einkommen zu ermöglichen sowie zielgruppengerechte Anwendungsmöglichkeiten (etwa in virtuellen Mehrgenerationenhäusern) zu fördern.“

Quelle: fpd 764

„Frauen sind in der wirtschaftspolitischen Beratung deutlich seltener vertreten als Männer“

zur Übersicht

„Frauen sind in der wirtschaftspolitischen Beratung deutlich seltener vertreten als Männer“

05.08.2020

Eine Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab, dass Frauen in der ökonomischen Politikberatung oftmals unterrepräsentiert seien. Ihr Anteil liege im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanz- und beim Bundeswirtschaftsministerium bei nur 14 % und 15 %. Unter den Wirtschaftsweisen und in interdisziplinären Beiräten liege der Frauenanteil deutlich höher. Initiativen wie Expertinnenlisten könnten Ökonominnen sichtbarer machen.
Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in der Corona-Pandemie die wissenschaftsbasierte Politikberatung „an Bedeutung und Sichtbarkeit gewonnen“ habe. Allerdings habe die Analyse gezeigt: „In Gremien, die fast nur mit Ökonom*innen besetzt sind, ist der Frauenanteil häufig sogar geringer als der an allen Professuren der Volkswirtschaftslehre in Deutschland.“

Quelle: fpd 763

„Das Bundesgleichstellungsministerium engagiert sich für die gleiche Bezahlung“

zur Übersicht

„Das Bundesgleichstellungsministerium engagiert sich für die gleiche Bezahlung“

05.08.2020

In einer Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird über einen „virtuellen Runden Tisch für kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU), initiiert vom Fair Pay Innovation Lab (FPI), berichtet. Es heißt: „Das Bundesgleichstellungsministerium setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden und Frauen bessere Karrierechancen erhalten.“ Gleichberechtigung und Entgelttransparenz seien „ein klarer Vorteil, wenn es darum geht, Fachkräfte anzuwerben und zu halten“. Staatssekretärin Juliane Seifert habe auf das Engagement des Ministeriums hingewiesen und auf die Unterstützung von KMU bei der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots. Die von FPI entwickelte Online-Datenbank mit einer Übersicht über die verschiedenen Tools zur Überprüfung der Entgeltgleichheit sei vom Ministerium unterstützt worden. Zudem sei gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund ein Selbsttest „Gleichbehandlungscheck für KMU“ zur Feststellung von Handlungsbedarf erarbeitet worden.

Quelle: fpd 763

„Die großen deutschen Familienunternehmen sind traditionsreich und frauenarm“

zur Übersicht

„Die großen deutschen Familienunternehmen sind traditionsreich und frauenarm“

29.07.2020

Die AllBright-Stiftung veröffentlichte im Juni 2020 den Bericht „Die deutschen Familienunternehmen: Traditionsreich und frauenarm“. Das Fazit darin lautet: „Aldi, Bertelsmann, Bosch, Burda, Otto, Oetker, Haniel, Axel Springer – die großen deutschen Familienunternehmen prägen als Ikonen des Unternehmertums die deutsche Wirtschaft; mehr als die Hälfte der 100 größten deutschen Familienunternehmen besteht seit mehr als einem Jahrhundert. Ihr Führungsverständnis erscheint allerdings meist ebenso alt wie die Unternehmen selbst: Am 1. März 2020 sind weniger als 7 Prozent der Mitglieder in den Geschäftsführungen Frauen.“

Der Report trifft folgende wesentliche Feststellungen:

  • In den Geschäftsführungen der 100 umsatzstärksten deutschen Familienunternehmen arbeiten nur 6,9 % Frauen und damit deutlich weniger als bei den 160 an der Frankfurter Börse notierten Unternehmen (10 %) oder den Dax-30-Unternehmen (15 %).
  • Weniger als ein Drittel der deutschen Familienunternehmen (29 %) hat überhaupt eine Frau in der Geschäftsführung, bei einem einzigen Unternehmen gibt es 2 Frauen in der Geschäftsführung.
  • Unternehmen, die zu 100 % im Familienbesitz sind, schneiden am schlechtesten ab: Hier liegt der Frauenanteil in den Geschäftsführungen bei nur 4,8 %.
  • Machtvolle Positionen wie der Vorsitz der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats werden in den Eigentümerfamilien noch immer vorwiegend Männern anvertraut. Auch die Nachfolge ist meist noch männlich.
  • Unter den Aufsichtsratsvorsitzenden waren am 1. März 2020 nur 3 Frauen zu finden.

Quelle: fpd 762, Bericht der AllBright-Stiftung

„Deutschland auf dem letzten Platz bei der Besetzung von Führungspositionen“

zur Übersicht

„Deutschland auf dem letzten Platz bei der Besetzung von Führungspositionen“

29.07.2020

Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist „die deutsche Geschlechterquote wenig ambitioniert“. In einer aktuellen Stellungnahme des DGB heißt es: „Seit 2015 gilt in Deutschland eine Geschlechterquote für die Besetzung von Führungsgremien in Unternehmen. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa, die solche Regeln geschaffen haben, belegt Deutschland den letzten Platz.“ Der DGB stützt sich bei seiner Kritik auf eine Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) in der Hans-Böckler-Stiftung, bei der verschiedene Faktoren – u.a. Reichweite, Wirkung und Sanktionsmöglichkeiten der Quote – miteinander verglichen worden seien.
Es heißt wörtlich: „‚Die deutsche Regelung erfüllt in der vorliegenden Vergleichsanalyse den geringsten Qualitätsstandard einer gesetzlichen Geschlechterquote (1,85 von 5 Punkten)“, konstatieren die IMU-Wissenschaftler*innen. Kein anderes Land mit einer Geschlechterquote erfasst so wenig Unternehmenstypen. Bisher gelten die Regeln nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen.
Positiver Spitzenreiter ist Norwegen. Dort wurden die Vorgaben bereits 2003 eingeführt. Das Gesetz, das die Repräsentanz beider Geschlechter in Höhe von 40 % vorschreibt, gilt für den Verwaltungsrat sowohl in allen börsennotierten Unternehmen als auch in Unternehmen im Staatsbesitz. Die Sanktionen, die bis zur Auflösung des Unternehmens gehen können, sind dabei besonders scharf. Die IMU-Expertenraten Deutschland deshalb, die Regelungen auszuwerten.“
Der DGB vermerkt dazu: „Auch der DGB fordert eine Verschärfung: Nur mit glasklaren gesetzlichen Vorgaben kommen wir vorwärts, wie andere Länder es vormachen. 70 %t der Unternehmen geben sich hierzulande mit aberwitzigen Begründungen die ‚Zielgröße‘ Null. Null Prozent Frauen in Vorstandspositionen – diese Fälle müssen mit empfindlichen Geldstrafen sanktioniert werden. Auch dies gehört in die Novelle des Quotengesetzes“, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Quelle: fpd 762

„Geschlechtergerecht aus der Krise“ – Frauenverbände fordern eine „gerechte Konjunktur“

zur Übersicht

„Geschlechtergerecht aus der Krise“ – Frauenverbände fordern eine „gerechte Konjunktur“

22.07.2020

Mit einer kritischen Feststellung leitet der Deutsche Frauenrat (DF) eine aktuelle Stellungnahme unter dem Titel „Finanzen fair verteilen – Für eine gerechte Konjunktur – Geschlechtergerecht aus der Krise“ ein: „In der Corona-Krise drohen erhebliche Rückschritte in der Gleichstellung. Denn die politischen Maßnahmen zum Umgang mit dem Virus vernachlässigen die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen und setzen auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen.“
In der Erklärung heißt es weiter: „Die Bundesregierung will Anfang Juni ein Konjunkturpaket mit weiteren milliardenschweren Investitionen beschließen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dabei dürfen Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden, fordert der Deutsche Frauenrat: Sowohl nach der Wende 1989 als auch in der Finanzkrise 2008 konzentrierten sich die Konjunkturpakete auf den Erhalt von Beschäftigung in männerdominierten Branchen. Die Beschäftigungsverhältnisse und -formen von Frauen wurden kaum berücksichtigt. Die Corona-Krise kann nur auf der Grundlage geschlechtergerechter finanzpolitischer Entscheidungen überwunden werden. Alle Maßnahmen müssen die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen.
Investitionsmaßnahmen wirken unterschiedlich auf Frauen und Männer. Frauen und Männer arbeiten in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen und Hierarchieebenen. Einige der frauendominierten Branchen, wie der Einzelhandel, das Gastgewerbe oder die Tourismusbranche, sind von der Krise besonders stark betroffen. Sie sind genauso relevant wie z.B. die Automobilindustrie und müssen gleichermaßen unterstützt werden.“

Der volle Wortlaut der mehrseitigen Stellungnahme des DF ist einzusehen auf: www.frauenrat.de

Quelle: fpd 761