Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen pflegen nicht nur häufiger als Männer, sondern auch mit größerem Zeitaufwand“

Der aktuelle „Deutsche Alterssurvey (DEAS)“, den das Bundesfamilienministerium vorgestellt hat, ergab, dass „insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen [haben] als noch 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.“ Der Bericht belegt, „dass Frauen nicht nur häufiger unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand. Im Winter 2020/21 brachten sie dafür insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche“.

Die Daten des DEAS stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren. Er basiert auf einer repräsentativen Befragung von Personen in der 2. Lebenshälfte. Die Studie steht online zur Verfügung unter https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit.pdf

Quelle: fpd 811

Deutlich mehr Frauen als vor 20 Jahren leben von eigener Erwerbstätigkeit

Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass deutlich mehr Frauen als vor 20 Jahren inzwischen von eigener Erwerbstätigkeit leben. Im Jahr 2000 lebten rund 63 Prozent der 18- bis 64- jährigen Bevölkerung überwiegend von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit, dies seien rund 10 Prozentpunkte weniger als 2021 gewesen. Destatis wörtlich: „Dabei bezogen in dieser Altersgruppe 52 Prozent der Frauen und 74 Prozent der Männer im Jahr 2000 die Mittel für ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei den Männern um 5 Prozentpunkte und bei den Frauen um gut 13 Prozentpunkte höher als im Jahr 2000. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2021 hat sich der Anteil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Einkünfte von Angehörigen beziehen, von 30 Prozent auf 24 Prozent verringert. Dabei ist der Anteil im Jahr 2021 bei den Frauen knapp 10 Prozentpunkte und bei den Männern 2 Prozentpunkte kleiner als vor gut 20 Jahren.“
Quelle: fpd 811

Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte jetzt mit Bundesmitteln

Das Bundesfrauenministerium setzt Bundesmittel ein (bis Ende 2022 und bis zum Anlaufen eines ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums), damit das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte, das nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auslaufen sollte, weitergeführt werden kann. Aktuell profitieren insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine von diesem Programm. „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination von mehrmonatigem Coaching und speziellen Frauenkursen individuell in eine Beschäftigung. Die rund 80 Kontaktstellen hätten seit 2015 „rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet“, so das Ministerium.
Info: www.starkimberuf.de
Quelle: fpd 811

GFMK nimmt vielfach Bezug auf Dritten Gleichstellungsbericht

Die 32. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) unterstrich die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts und unterstützte seine Handlungsempfehlungen. Diese fand am 30. Juni und 1. Juli in Hamburg statt. Gesprochen wurde u. a. über folgende digitalisierungsbezogene Themen:

  • Filter, Schönheitsideale und Klischees in Sozialen Medien
  • Gender Data Gap
  • Frauen in der Digitalbranche
  • Gründerinnen im IT-Bereich
  • Geschlechtergerechte und teilhabeorientierte Technikgestaltung
  • Digitale Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum und mangelnde Sichtbarkeit von Frauen im digitalen Raum am Beispiel von Wikipedia
Auf der GFMK-Homepage finden Sie die Gesamtheit der Beschlüsse der Konferenz und einen Überblick über weitere Reaktionen auf und Resonanz zum Dritten Gleichstellungsberichts gibt es auf der Website der Geschäftsstelle.

Quelle: Neues aus der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, 27.07.2022

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ meldet erneut Steigerung der Inanspruchnahme

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ meldet erneut einen Anstieg beim Beratungsaufkommen. Im Jahr 2021 hatte das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. „Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt“, so das Bundesfamilienministerium. Das Hilfetelefon habe sich in der Zeit der Corona-Pandemie und des Zustroms von Tausenden aus der Ukraine geflüchteter Frauen mit seinem mehrsprachigen Beratungsangebot „zu einem wichtigen Baustein im Hilfesystem entwickelt“, so Bundesministerin Paus. Die Beraterinnen seien 365 Tage 24 Stunden lang im Einsatz. Die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, sagte, dass die corona-bedingten Beschränkungen und Belastungen nicht die Ursache für häusliche Gewalt seien, wohl aber erhöhten sie das Risiko, dass konflikthafte Situationen eskalierten und Übergriffe häufiger und massiver würden.

Quelle: fpd 810

„Große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und Strategien gegen Diskriminierung“

Eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Institut für Mittelstandsforschung (Bonn) und „pro diversity“ in Auftrag gegeben hat, habe folgendes als „zentrales Ergebnis“: „16 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin große Unterschiede im Umgang mit Vielfalt und bei Strategien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.“ Es habe sich u.a. gezeigt, dass die Unternehmensgröße eine wichtige Rolle spiele. Während große Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen sich meist gut aufgestellt präsentierten, bestehe bei kleinen Unternehmen und kleineren Organisationen des dritten Sektors oft noch Verbesserungspotenzial. Zu den Empfehlungen der Autor*innen gehören „eine stärker auf Zielgruppen orientierte Ansprache“ und auch die „Einrichtung von AGG-Beschwerdestellen“.
Quelle: fpd 810