Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient als Führungskraft weniger“

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„Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient als Führungskraft weniger“

29.08.2018

Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die am 25.07.2018 vorgelegt wurde, läge die Gender Pay Gap in Deutschland bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent. Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür sei der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben. Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hätte, verdiene weniger. Arbeitgeber seien gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren.
„Unter den vollzeitbeschäftigen Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer“ heißt es. Das DIW weiter wörtlich: „Danach verdienen Frauen in Führungspositionen 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen 10 Prozentpunkte, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, 7 Prozentpunkte. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße.

Quelle: fpd 717, DIW Wochenbericht 30+31/2018

„Mütter kehren schneller zu familienfreundlichen Betrieb zurück“

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„Mütter kehren schneller zu familienfreundlichen Betrieb zurück“

22.08.2018

Die Betriebe in Deutschland bieten „immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an“. Dies ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB Nürnberg) und der Universität Frankfurt am Main. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten seien Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Unternehmen zögen nach. Die „familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher“, heißt es. Wörtlich: „Je mehr familienfreundliche Maßnahmen ein Betrieb aufweist, umso kürzer sind die Erwerbsunterbrechungen der Mütter.“ Am stärksten verbreitet seien Weiterbildungsangebote während der Elternzeit, einen besonders starken Zuwachs verzeichneten betriebliche Kinderbetreuungsangebote.

Quelle: fpd 717, IAB-Kurzbericht 18/2018

Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen

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Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen

22.08.2018

Die Antidiskriminierungsstelle des Bunden (ADS) hat zwei neue Videoclips zu Geschlechterdiskriminierung und Ausgrenzungserfahrungen veröffentlicht. Letzterer belegt, dass Menschen noch immer der Zugang zu ihren Rechten verwehrt wird, „etwa bei der Nutzung von Dienstleistungen, in der Ausbildung oder beim Thema Barrieren“. Der Clip zur Geschlechterdiskriminierung behandelt insbesondere die Arbeitswelt, Entgeltlücke und die sexuelle Belästigung. Die Clips sind Publikationen im Rahmen der ADS-Serie #darüberreden.

Weitere Informationen: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/

Quelle: fpd 717

Seminar: Schlagfertigkeit

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Seminar: Schlagfertigkeit

16.08.2018

Inhalt:
Es gibt immer wieder Situationen im Beruf oder auch im Alltag – sei es direkt im Gespräch oder in einer Besprechung – die uns für kurze Zeit sprachlos und unzufrieden machen. Statt uns über die „schlechte Kommunikation“ unseres Gegenübers zu ärgern, ärgern wir uns über uns selbst.

Oft sind es Kommentare, die uns treffen, die mit dem Geschlecht oder der Rolle als Gleichstellungsbeauftragte zu tun haben. Erst im Nachhinein fällt uns eine schlagfertige Antwort ein, mit der wir auf die Provokation oder Manipulation hätten reagieren können. In diesem praxisorientierten Workshop geht es darum, wie Sie solchen Situationen mit klaren Strategien erfolgreich begegnen, ohne
selbst auf die negative Kommunikationsebene gehen zu müssen. Sie lernen die Motive der angreifenden Person kennen und verstehen – und können diese so besser einordnen und diesen ihre ‚Macht‘ nehmen.

Inhalte sind:

  • Schutz vor ‚Angriffen‘ – nicht alles persönlich nehmen
  • Das Gegenüber verstehen lernen (oder einfach ‚mitspielen‘)
  • Differenzieren zwischen Konflikt und Angriff
  • Kreative Tipps und Techniken wie Überraschung, Reframing
  • Übungen „Spontan handeln in schwierigen Gesprächssituationen“

 

Es findet am 26. September 2018 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Marion Bredebusch (Kommunikations- und Gendertrainerin, Saarbrücken).

Gerne können Sie sich bis zum 05. September 2018 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2018.

Das Brückenteilzeitgesetz

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Das Brückenteilzeitgesetz

14.08.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf mit dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) präsentiert. Dieser sieht einen Anspruch des Beschäftigten auf Rückkehr in Vollzeit vor. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht.
Beschäftigte haben bei Geltendmachung des Anspruchs auf befristete Teilzeit deren Dauer anzugeben, die zwischen einem und fünf Jahre betragen kann. Während dieser Zeit sind Veränderungen an der Arbeitszeit nicht möglich, um den Arbeitgebern Planungssicherheit zu gewährleisten. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit ist nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich.
Das BMAS kündigt die Einführung der Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 an. Der Bundesrat hat den Plänen bereits zugestimmt.

Quelle: frauen im dbb, Nr. 6/2018

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) 2019 in RLP

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Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) 2019 in RLP

07.08.2018

Die nächste Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) wird 2019 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Bereits in diesem Jahr hat Rheinland-Pfalz mit der von Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in RLP, initiierten Erörterung „Sexismus in Institutionen – Kultur des Schweigens durchbrechen“ den Grundstock gelegt für das nächstjährige Schwerpunktthema, das besonders die Auswirkungen des Machtgefälles zwischen Männern und Frauen und die daraus resultierenden strukturelle Diskriminierung von Frauen im Fokus hat.
Weitere Informationen zur GFMK finden Sie hier: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Startseite.html

Quelle: fpd 714