Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Seminar: Selbst- und Zeitmanagement

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Seminar: Selbst- und Zeitmanagement

10.10.2018

Inhalt:
Um den täglichen Anforderungen mit Energie und Motivation begegnen zu können, brauchen Menschen ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Kernbereichen ihres Lebens. Ist dies nicht der Fall können Stress, Unlust, Denk- und Arbeitsblockaden entstehen.

Klarheit in den eigenen (Arbeits)Zielen, Priorisierung von Aufgaben und effiziente Zeitplanung können dabei helfen, eine ausgewogene Balance zu gewinnen.

Für Gleichstellungsbeauftragte, die ihre Tätigkeiten im Hauptberuf noch mit ihren gleichstellungsrelevanten Aufgaben koordinieren müssen, bedeutet das eine noch größere Herausforderung.
Im Seminar nehmen die Teilnehmerinnen ihre Lebens- und Arbeitssituation kritisch in den Blick und vergegenwärtigen sich ihre eigene Lebensbalance-Vision. Für erkannte Differenzen zwischen Vision und Realität werden persönliche Strategien zur Veränderung erarbeitet.

Inhalte sind:

  • Analyse der persönlichen Lebens- und Arbeitssituation
  • Work-Life-Balance – eine Vision?
  • Selbstmanagement
    – Ziele setzen und erreichen
    – Prioritäten: Wichtigkeit vs. Dringlichkeit
    – Bedeutung von Delegation
  • Zeitmanagement
    – persönliche Zeitfresser
    – Leistungs- und Störkurve
    – Monats-, Wochen- und Tagesplan

 

Es findet am 06./07. Dezember 2018 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Beate Berdel-Mantz (Supervisorin, Trainerin, Sörgenloch).

Gerne können Sie sich bis zum 15. November 2018 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2018.

Buchhinweise im September 2018

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Buchhinweise im September 2018

Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit – Betreuungsgeld

Der Handkommentar gibt Antworten auf die wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der zum 1.1.2018 in Kraft tretenden umfangreichen Änderungen des völlig neustrukturierten MuSchG, wie z.B.

  • der erweiterte Geltungsbereich auf sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, arbeitnehmerähnliche Frauen, Studentinnen und Praktikantinnen,
  • die neugestalteten Beschäftigungsverbote zur Verbesserung/Erleichterung von Tätigkeiten von Frauen während der Schwangerschaft,
  • der vorverlagerte und gänzlich neue Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt,
  • die verlängerten Mutterschutzfristen bei der Geburt eines behinderten Kindes,
  • die neu eingeführte Höchstdauer für die Gewährung von Stillzeiten,
  • die Vereinfachung der Leistungen Mutterschutzlohn und Mutterschutzgeld sowie
  • die Änderung bei Beamten durch Aufhebung der Eigenverwaltung des MuSchG werden detailgenau für die Praxis erläutert.

Die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Änderungen des Unterhaltvorschussgesetzes mit der Ausweitung des Vorschusses auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind in den Kommentierungen ebenso berücksichtigt wie die Änderungen des EStG, des BKGG, des PflegeZG und des FPflZG.
Mitkommentiert ist außerdem das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.

„Mutterschutz I Elterngeld I Elternzeit I Betreuungsgeld“, Handkommentar von Friedbert Rancke, („…die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft“), 5. Auflage 2018, 1.000 Seiten, 98,- €, ISBN 978-3-8487-3401-6, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

 

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die 5. Auflage des Hk-TzBfG bringt neben den Regelungen des TzBfG und des WissZeitVG auch die Befristungsregelungen im BEEG, BBiG, SGB VI und SGB IX, im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung sowie im PflegeZG, FPfZG und im TVöD praxisorientiert, kompakt und präzise auf den neuesten Stand.

Das Werk ist der Berater-Kommentar für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Regelungen werden für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche durchdekliniert. Die Ergebnisse haben vor Gericht Bestand.

Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte, des BAG und des EuGH, so z.B. die Entscheidung des BAG zur Verneinung einer unangemessenen Benachteiligung durch Befristung der Arbeitszeiterhöhung. Neu bzw. erweitert sind die Darstellungen

  • zum Urlaubsanspruch und den sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen im Rahmen einer Arbeitszeitverringerung (§ 8 TzBfG)
  • zur Rechtsmissbrauchsprüfung trotz Vorliegens eines Sachgrundes auf Befristung (§ 14 TzBfG)
  • zum Bezugszeitraum für den Umfang einer verringerten Arbeitszeit (§ 12 TzBfG)

„Teilzeit- und Befristungsgesetz“, Handkommentar von Winfried Boecken & Jacob Joussen, („… neben den Regelungen des TzBfG auch die Vorschriften im BEEG, SGB IX“), 5. Auflage 2018, 670 Seiten, 84,- €, ISBN 978-3-8487-3973-8, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

Frauenbeauftragte für gesetzliche Initiative zum Kulturwandel in Unternehmen

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Frauenbeauftragte für gesetzliche Initiative zum Kulturwandel in Unternehmen

19.09.2018

Im internationalen Vergleich der jeweils 30 größten börsenorientierten Unternehmen in Frankreich, Großbritannien, Polen, Schweden, den USA und Deutschland liege „Deutschland auf dem letzten Rang“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), die sich auf eine aktuelle Untersuchung der AllBright-Stiftung stützt. Der Frauenanteil liege in Deutschland bei 12,1 %; kein einziges Top-Unternehmen werde von einer Frau geführt. Die BAG stelle immer wieder fest, „dass Frauen an eine ‚gläserne Decke‘ stoßen“. Deutschland könne es sich im internationalen Wettbewerb aber „nicht leisten, die vorhandenen Potenziale der sehr gut ausgebildete Frauen für die wirtschaftliche Entwicklung nicht nutzbar zu machen.“ Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten fordern „eine gesetzliche Initiative, um so einen unabdingbaren Kulturwandel in den Schlüsselpositionen der Unternehmen einzuleiten.“

Quelle: fpd 718, AllBright-Stiftung

„Öffentlicher Sektor fährt bei Gleichstellung mit angezogener Handbremse“

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„Öffentlicher Sektor fährt bei Gleichstellung mit angezogener Handbremse“

13.09.2018

„Der Elan der öffentlichen Unternehmen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ist ins Stocken geraten“, dies zeige der aktuelle Public Women-on-Board-Index, teilte die Initiative FidAR in Berlin mit. Der Öffentliche Sektor fahre bei Gleichstellung „mit angezogener Handbremse“. In den 424 größten öffentlichen Unternehmen stagniere der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien auf Vorjahresniveau bei 29,7 %. In den Top-Management-Organen seien nur 18,8 % Frauen vertreten; gegenüber 2017 (17,3 %) ein minimaler Abstieg um 1,5 Prozentpunkte. In der FidAR-Verlautbarung heißt es weiter: „Vergleichbare Werte erzielen die 106 Bundesbeteiligungen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien ging hier leicht auf 29,6 % zurück (2017: 29,8 %). In den Top-Management-Organen liegt er bei 17 % (2017: 15,3%).

Den Public Women-on-Board-Index finden Sie hier.

Quelle: fpd 718, FidAR e.V.

Männeranteil in der Kinderbetreuung stieg in 10 Jahren von 3,1 % auf 5,8 %

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Männeranteil in der Kinderbetreuung stieg in 10 Jahren von 3,1 % auf 5,8 %

05.09.2018

Im Jahr 2017 waren der Bundesagentur für Arbeit bundesweit im Jahresdurchschnitt rund 11.000 unbesetzte Arbeitsstellen für Fachkräfte in der Kindererziehung und Kinderbetreuung gemeldet. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2928) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag mitgeteilt. Darin heißt es weiter: „Auf 100 gemeldeten freien Stellen sind durchschnittlich 104 Arbeitslose mit entsprechendem Zielberuf gekommen. Im Jahr arbeiteten 593.683 pädagogische Fachkräfte einschließlich Praktikanten und Freiwilligen im Sozialen Jahr (FSJ) in Kindertagesstätten. Der Männeranteil ist in den vergangen 10 Jahren von 3,1 auf 5,8 Prozent gestiegen.“

Quelle: fpd 717

Mehr Frauen können von ihrer Arbeit leben und sind wirtschaftlich unabhängig

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Mehr Frauen können von ihrer Arbeit leben und sind wirtschaftlich unabhängig

29.08.2018

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass im Jahr 2017 72 % der Erwerbstätigen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland ihren Lebensunterhalt „hauptsächlich durch eigene Erwerbstätigkeit“ bestreiten konnten. Die Anteile bei Männern und Frauen waren Unterschiedlich hoch: 78 % der Männer und 66 % der Frauen dieser Altersgruppe lebten „überwiegend von ihrer Erwerbstätigkeit“. Jede 10. Frau (10 %) in diesem Alter habe ihren „Lebensunterhalt vorwiegend durch Einkünfte von Angehörigen (Männer: 0,5 %)“ bestritten. Im Vergleichsjahr 2000 hatten 63 % der 18-64 Jährigen angegeben, von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit zu leben. Destatis dazu wörtlich: „Bei 52 % der Frauen und bei 74 % der Männer war damals die eigene Erwerbstätigkeit die überwiegende Quelle des Lebensunterhalts gewesen.“ Und: „Wenn damals 6 % der Männer von den Einkünften ihrer Angehörigen gelebt hatten, waren es bei den Frauen 29 % gewesen.

Quelle: fpd 717