Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Aufholbedarf bei Vereinbarkeit und Karriereförderung

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Aufholbedarf bei Vereinbarkeit und Karriereförderung

Eintrag vom 29.06.2016

„73% der Angestellten bewerten ihren Arbeitgeber als nicht familienfreundlich“ – so lautet ein Ergebnis der Studie „Jobzufriedenheit 2016“ der manpowerGroup  Deutschland, die das Marktforschungsinstitut Toluna durchgeführt hat. Vor allem flexible Arbeitszeitmodelle fehlen vielerorts. Moniert wurde von Arbeitnehmerseite außerdem, dass die individuelle Karriereförderung zu kurz komme. Nur in 1/3 der Firmen würden überhaupt regelmäßige Personalgespräche geführt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (664)

„In diesen Städten leben Frauen am besten“

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„In diesen Städten leben Frauen am besten“

Eintrag vom 29.06.2016

Das Magazin „Focus“ hatte vor geraumer Zeit Kölner Sozialforscherinnen und -forscher beauftragt, „alle deutschen Großstädte von Aachen bis Wuppertal auf Frauenfreundlichkeit, Gleichberechtigung und Fairness zwischen den Geschlechtern“ zu untersuchen. Laut Studie, die am 28. Mai 2016 im Magazin veröffentlicht wurde, sei eine Tendenz auffällig gewesen: „Der Osten ist fortschrittlich, der Westen hat Nachholbedarf.“ So landete Dresden auf dem 1. Platz, Ludwigshafen als „die frauenfeindlichste Stadt“ auf Platz 77. Ein Kriterium, das das Forscherteam ansetzte, war die Relation zwischen den Gehältern von Frauen und Männern. Auch deshalb erreichte Potsdam eine vordere Platzierung und das obwohl beispielsweise in Wolfsburg Frauen durchschnittlich 900 € mehr verdienen als in der brandenburgischen Hauptstadt. Denn in der VW-Stadt verdienen Männer immer noch durchschnittlich 1000 € mehr als Frauen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (664)

Der Wert für unbezahlte Arbeit liegt bei 826 Milliarden Euro

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Der Wert für unbezahlte Arbeit liegt bei 826 Milliarden Euro

Eintrag vom 29.06.2016

Kürzlich hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass „die in Deutschland lebende Bevölkerung 35% mehr Zeit für unbezahlte Arbeit aufgewendet [hat] als für bezahlte Erwerbsarbeit.“ Im Jahr 2013 lag der Wert für unbezahlte Arbeit – wozu beispielsweise Hausarbeit, Pflege und ehrenamtliche Tätigkeiten zählen – bei 826 Milliarden Euro. Zum Vergleich, die Nettolöhne und -gehälter entsprachen einer Summe von 780 Milliarden Euro. Während Männer 2,5 Stunden unbezahlte Arbeit pro Tag leisten, kommen Frauen auf rund 4 Stunden.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (664)

Neue Studie des Bundesfamilienministeriums zur Situation von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren

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Neue Studie des Bundesfamilienministeriums zur Situation von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren

Eintrag vom 29.06.2016

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat kürzlich die Ergebnisse der Studie „Mitte im Leben – Wünsche und Lebenswirklichkeiten von Frauen zwischen 30 und 50 Jahren“ veröffentlicht. Vor allem der „Gegensatz von Frauen und Männern im Verhältnis von Berufsqualifikation und Einkommen“, den die Studie dokumentiert, ist auffällig:

  • „77% der Frauen haben ein eigenes Einkommen unter 1500 € (nur 29% der Männer)
  • 39% der Frauen haben ein Einkommen unter 1000 € und
  • weitere 14% haben gar kein eigenes Einkommen (nur 11% der Männer haben ein Einkommen unter 1000 € und nur 0,2% haben kein eigenes Einkommen).
  • Für sehr viele Frauen sind Existenzsicherung, Risikovorsorge und Alterssicherung trotz beruflicher Qualifikation kaum möglich.“

Diese Ergebnisse seien zum einen die „Spätfolgen einer noch in den 1970er und 1980er Jahren traditionell geprägten Erziehung und Ausbildungsberatung.“ Zum anderen seien sie aber auch richtungsweisend für die aktuelle Gleichstellungspolitik, so die Verfasserinnen und Verfasser der Studie.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (664)

„Voraussichtlich 75% der heute 35- bis 50-jährigen Frauen von Altersarmut betroffen“

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„Voraussichtlich 75% der heute 35- bis 50-jährigen Frauen von Altersarmut betroffen“

Eintrag vom 29.06.2016

In einem Interview mit der „SZ“ äußerte sich Susanne Kazemieh, Gründerin der FrauenFinanzGruppe (Hamburg), kürzlich zur Problematik der Altersarmut, die insbesondere Frauen trifft. „Frauen fangen häufig viel zu spät an, sich über ihre Altersvorsorge Gedanken zu machen“ und das obwohl „Frauen aufgrund ihrer höheren durchschnittlichen Lebenserwartung mehr Kapital fürs Alter ansparen müssen als Männer,“ so Kazemieh. Sie prognostizierte, dass „voraussichtlich 75% der heute 35- bis 50-jährigen Frauen von Altersarmut betroffen sein“ werden.

Auch der Vorstandschef von Swiss Life Deutschland, Markus Leibundgut, zeigte sich besorgt gegenüber der „SZ.“ „Dass sich viele Frauen darauf verlassen, später einmal von der Rente ihres Mannes leben zu können, ist gewagt: Jede dritte Ehe hierzulande wird geschieden. Um dem Risiko der Altersarmut zu entgehen, sollten Frauen ihre Vorsorge selbst in die Hand nehmen“ wie Leibundgut erklärte.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (664)

Männer als Gleichstellungsbeauftragte?

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Männer als Gleichstellungsbeauftragte?

Eintrag vom 27.04.2016

Die Frage, ob lediglich Frauen als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden sollten, sorgt immer wieder für Diskussionen. Das novellierte rheinland-pfälzische Landesgleichstellungsgesetz beantwortet diese Frage eindeutig und legt fest, dass sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch ihre Stellvertreterin eine Frau sein muss. Zudem ist die Gleichstellungsbeauftragte laut Gesetz primär für die Belange von weiblichen Beschäftigten zuständig. Ein Artikel in der Rhein-Zeitung (RZ), in dem sich rheinland-pfälzische Amtsgerichtsdirektoren kritisch mit dem Gesetz auseinandersetzen, hat die Debatte kürzlich neu entfacht. Zitiert wird unter anderem der Amtsgerichtsdirektor von St. Goar, der „auf Anfrage“ erklärt habe, „das männliche Geschlecht an seinem Gericht (werde) durch die vom Gesetz beabsichtigte Frauenförderung unzulässig diskriminiert,“ da am Amtsgericht St. Goar 21 von 31 Beschäftigten weiblich seien und somit keine Unterrepräsentanz von Frauen vorliege. Der Jurist sieht deshalb gar „eindeutige Verstöße gegen die Grundrechtscharta und das Grundgesetz“. Die „RZ“ nimmt Aussagen wie diese zum Anlass, um zu fragen, ob das Landesgleichstellungsgesetz überhaupt „noch zeitgemäß“ sei. „Denn es gibt nicht nur immer mehr Richterinnen. In der Finanzverwaltung – im Landesamt wie in den Finanzämtern – liegt der Frauenanteil bei 53 Prozent. In den Grundschulen – so schätzt das Ministerium – teils über 90 Prozent, in Gymnasien bei 70 bis 80 Prozent,“ so die „RZ“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (661)