Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

„Frauen spielen in der IT-Szene nur eine lächerlich geringe Rolle“

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„Frauen spielen in der IT-Szene nur eine lächerlich geringe Rolle“

Eintrag vom 03.12.2015

Die „Süddeutsche Zeitung“ hat kürzlich über die Unterrepräsentanz von Frauen in der IT-Branche berichtet. „In vielerlei Hinsicht lässt die digitale Wirtschaft traditionelle Unternehmen alt aussehen. Doch gerade in einem gesellschaftlich extrem wichtigen Bereich hinkt die ach so hippe und zeitgeistige IT-Branche der Realität selbst in verknöcherten Betrieben hinterher: Frauen spielen in ihr eine lächerlich geringe Rolle. Rund 70 % der Google-Mitarbeiter sind männlich, in Open-Source-Projekten spielen Frauen eine extrem marginale Rolle“, so die „Süddeutsche“.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (649)

Forschungsprojekt: Aussichten auf Führungspositionen für Frauen in deutschen Unternehmen

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Forschungsprojekt: Aussichten auf Führungspositionen für Frauen in deutschen Unternehmen

Eintrag vom 03.12.2015

Die Frankfurt University of Applied Sciences untersucht derzeit den Zusammenhang zwischen Unternehmenskultur und Aufstiegsoptionen für Frauen in deutschen Unternehmen. Die Forscherinnen und Forscher ergründen in der aktuell laufenden Studie, ob und wenn ja inwiefern Unternehmen Frauen die Möglichkeit einräumen, Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Studie betrachtet in diesem Zusammenhang wie sich die unternehmensinterne Kultur – beispielsweise betriebliche Abläufe – auf die Karrierewege von Frauen auswirkt.  Erste Erkenntnisse konnten bereits gewonnen werden.

  • Die Bildung von Netzwerken ist entscheidend für die Karrierewege von Frauen und Männern.
  • Diese Ansicht teilten 76 % der Befragten, wohingegen nur 31 % angaben, dass es einzig auf die fachliche Leistung ankomme.
  • Frauen sind mutmaßlich „nicht oder nur in geringem Maß in den karriererelevanten Netzwerken vertreten“.
  • Die Chancen von Frauen auf Führungsverantwortung können sinken, wenn Führungskräfte „nach dem Prinzip der Selbstähnlichkeit“ einstellen.
  • Vorgesetzte stärken Frauen  „weniger häufig“, Führungsverantwortung im Unternehmen zu übernehmen.
  • Bei der Leistungsbewertung spielen die Präsenz von Frauen vor Ort und ihre „Sichtbarkeit“ innerhalb des Unternehmens eine Rolle.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (650)

Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Informationen online

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Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Informationen online

Eintrag vom 03.12.2015

Unter www.gleichstellungsbericht.de können ab sofort Informationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung abgerufen werden. Zusätzlich können Nutzerinnen und Nutzer dort Materialien zum Ersten Gleichstellungsbericht einsehen und sich über die Aktivitäten der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht informieren.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (649)

„Die Vorteile einer Geschlechterquote dürften die Befürchtungen entkräften“

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„Die Vorteile einer Geschlechterquote dürften die Befürchtungen entkräften“

Eintrag vom 03.12.2015

„Im Ergebnis dürften die Vorteile einer Geschlechterquote die Befürchtungen entkräften, da sie langfristig zum Abbau von Geschlechterstereotypen beiträgt und sich somit deren negativer Einfluss bei der Auswahl der Besten für Führungspositionen reduzieren lässt“. Zu diesem Urteil kommt Norma Schmitt, die kürzlich für das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) in Berlin untersucht hat, ob die gesetzliche Frauenquote, gemäß gängiger Befürchtungen, tatsächlich die Wirtschaftsleistung mindere, Männer diskriminiere, das vorhandene Potential an Talenten reduziere und Frauen stigmatisiere. „Auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen“ belegt Schmitt, dass sich Befürchtungen gegenüber der Frauenquote als unbegründet erwiesen haben und dass die Vorteile eindeutig überwiegen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (649)

Urteile der Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf

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Urteile der Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf

Eintrag vom 30.11.2015

In der jüngeren Vergangenheit haben die Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf zwei Urteile gefällt, die für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten Relevanz besitzen. Am 09.02.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln über die „Notwendigkeit einer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten vor der Umsetzung eines Beamten“ entschieden. Am 19.05.2015 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Auswahlverfahren, an dem die Gleichstellungsbeauftragte nachweislich nicht beteiligt war, auch nicht dadurch legitimiert werden kann, dass die Gleichstellungsbeauftragte nachträglich ihre Einwilligung ausspricht. Das Verfahren bleibt rechtswidrig.

LAG-Herbstsitzung am 10. November 2015

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LAG-Herbstsitzung am 10. November 2015

Eintrag vom 17.11.2015

Am Dienstag, den 10. November 2015 fand die Herbstsitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LGG) traditionell an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Im Rahmen der Sitzung wurden Ergänzungswahlen durchgeführt, da zwei Positionen innerhalb des Sprecherinnenteams der Landesarbeitsgemeinschaft kürzlich vakant wurden. Anja Nett, die von 2001 bis 2015 als Sprecherin für die LAG-LGG tätig war, musste ihr Amt als Sprecherin aufgeben, da sie in ihrer Behörde in den Personalbereich wechselt und jetzt eine Position innehat, die sich laut Gesetz nicht mehr mit dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten vereinbaren lässt.

Anouschka Erny-Eirund (Gleichstellungsbeauftragte für nicht wissenschaftlich Beschäftigte Unimedizin Mainz), Doris Eyl-Müller (Gleichstellungsbeauftragte Kreisverwaltung Neuwied) und Astrid Streb (Gleichstellungsbeauftragte Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz) komplettieren ab sofort das Sprecherinnen-Team . Nähere Informationen zu den neugewählten Sprecherinnen finden Sie hier auf der Homepage der Service- und Vernetzungsstelle.