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Urteile der Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf
Eintrag vom 30.11.2015
In der jüngeren Vergangenheit haben die Verwaltungsgerichte Köln und Düsseldorf zwei Urteile gefällt, die für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten Relevanz besitzen. Am 09.02.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln über die „Notwendigkeit einer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten vor der Umsetzung eines Beamten“ entschieden. Am 19.05.2015 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Auswahlverfahren, an dem die Gleichstellungsbeauftragte nachweislich nicht beteiligt war, auch nicht dadurch legitimiert werden kann, dass die Gleichstellungsbeauftragte nachträglich ihre Einwilligung ausspricht. Das Verfahren bleibt rechtswidrig.