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Zweite Beratung des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften am 17. Dezember

Eintrag vom 14.12.2015

Im Rahmen der 110. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags findet am Donnerstag, den 17.12.2015 die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften statt. Sowohl die SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch die CDU haben vorab Änderungsanträge eingebracht. Der Änderungsantrag der CDU bezieht sich auf die Ziele des Gesetzes, auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie auf die Beurlaubung. Der Antrag sieht zudem folgende Regelung für den Hochschulbereich vor: „Für die Hochschulen gilt das Gesetz, soweit nicht das Hochschulgesetz für die Beschäftigten an Hochschulen Regelungen enthält“ (§2 Abs. 2 Satz 1).

SPD und Bündnis 90/Die Grünen beziehen sich in ihrem Änderungsantrag auf die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. Beide Fraktionen haben zudem gemeinsam einen Entschließungsantrag zu „Frauenförderung an Hochschulen“ eingebracht. In dem Antrag heißt es, die „besondere Personalstruktur“ sei ein Grund dafür, dass die Hochschulen nicht im Geltungsbereich des LGG liegen. Das Hochschulgesetz sehe entsprechend eigene Regelungen vor. „Im Rahmen einer Novelle des Hochschulgesetzes sollen zeitgemäße Maßnahmen zur Gleichstellung festgeschrieben werden“, so der Entschließungsantrag weiter.

Die Einladung zur Plenarsitzung am Donnerstag, die beiden Änderungsanträge sowie der Entschließungsantrag sind auf den Seiten des Landtags abrufbar.