Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

DIW Studie

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DIW Studie: Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen besteht über alle Einkunftsarten hinweg

Eintrag vom 23.10.2014

Dass Frauen und Männer in denselben Positionen nicht gleich viel verdienen, ist allgemein bekannt. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aber nun ergeben hat, sind die Einkommensunterschiede deutlich größer als bisher angenommen. Frauen erzielen demnach im Durchschnitt etwa die Hälfte des Einkommens der Männer. Bei Kapital- und Vermietungseinkommen ist dieser Abstand weniger ausgeprägt als bei Arbeits- und Gewinneinkommen. Insgesamt sind die durchschnittlichen Einkommensteuerbelastungen der Frauen zwar deutlich geringer als die der Männer, durch das Ehegattensplitting fallen sie aber in den unteren und mittleren Einkommensklassen deutlich höher aus als die von Ehemännern mit vergleichbarem Einkommen.

Der Einkommensvergleich beruht auf Daten aus Jahr 2007, da keine neuere Statistiken zur Einkommensteuerstatistik vorliegen. Laut DIW gelten jedoch die Erkenntnisse aus diesem Jahr bis heute. Zwar gehen in diesem Jahr mehr Frauen einer Tätigkeit nach als 2007, aber zugleich hat auch die Teilzeitquote bei den Frauen leicht zugenommen, da vor allem Mütter auf den Arbeitsmarkt kamen. „Am Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern dürfte sich daher nur wenig geändert haben“, sagt Stefan Bach.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (624)

djb Novellierung

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djb hält Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes und Bundesgremiengetzes für Mogelpackungen

Eintrag vom 09.10.2014

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht den Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst nur zu einem geringen Teil für gelungen. Die Novellierungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und des Bundesgremiengesetzes halten in keiner Weise, was sie versprechen.

Der djb begrüßt die Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und die Verpflichtung für mitbestimmte oder börsennotierte Unternehmen, fristgebundene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand, den Vorständen und den Aufsichtsräten festzulegen. Zwar hat der djb mit seiner sehr erfolgreichen Aktion “Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung” eine Quote von 40 Prozent gefordert.

Mit dieser gesetzlichen Regelung ist aber ein guter Anfang gemacht.

Dagegen sollte auf die Novellierung des BGleiG in der jetzt vorliegenden Form verzichtet werden, weil die wenigen Verbesserungen die Verschlechterungen deutlich überwiegen. An der behaupteten “Schärfung” des BGleiG, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Bundesverwaltung signifikant zu erhöhen, fehlt es. Vielmehr unterläuft die geplante Männerförderung dieses vorgebliche Gesetzesziel. Die vorgeschlagene alternierende Förderung des gerade unterrepräsentierten Geschlechts (“Geschlechteransprache”) dürfte kaum mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 3 Abs. 2 GG vereinbar sein. Sie führt zu einer weiten Überschneidung der Tätigkeitsbereiche von Gleichstellungsbeauftragter und Personalrat, was beide Organe schwächen wird. Zudem macht der Entwurf die ausschließliche Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten durch Frauen und deren Wahl allein durch die weiblichen Beschäftigten rechtlich angreifbar.

Bei der Novellierung des Bundesgremiengesetzes kann von einer “Schärfung” des bisherigen Gesetzes ebenfalls nicht die Rede sein. Insbesondere ist unverständlich, dass gerade die besonders politiknahen Gremien, im Entwurf wertend “wesentliche Gremien” genannt, von der verbindlichen Quoten-Regelung des § 4 befreit sind. Dies öffnet Ausnahmen Tür und Tor.

Zur vollständigen Stellungnahme: http://www.djb.de/Kom/K1/st14-17/

Frauenanteil bei der Polizei nach wie vor gering

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Frauenanteil bei der Polizei nach wie vor gering

Eintrag vom 25.09.2014

Aus der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass Frauen bei der Polizei bei regelmäßigen Beurteilungen schlechtere Noten bekommen und daraufhin seltener befördert werden als Männer. Weiterhin stellte sich heraus, dass die Leistungsbewertung nicht diskriminierungsfrei erfolgt, da Männer bei der Spitzennotenvergabe bis zu doppelt so gut bewertet werden.

Quelle: zwd Politmagazin (320)

Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist frauenfeindlich

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dbb: frauenfeindliche Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst

Eintrag vom 11.09.2014

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer kritisiert, dass Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst gezielt auf bestimmte, in der Regel männliche Wunschkandidaten zugeschnitten und Frauen dadurch gezielt benachteiligt werden. Sie fordert mehr Transparenz und konkrete Maßnahmen, um dieser frauenfeindlichen Beförderungspraxis entgegenzuwirken „Frauenförderung und Gleichstellungsbemühungen müssen in den Katalog der Leistungskriterien für Führungskräfte in Verbindung mit Sanktionen aufgenommen werden. (…) Wir erwarten hier eine konsequente Qualitätskontrolle nach gleichstellungsrechtlichen Gesichtspunkten auf tatsächliche Eignung der Führungskräfte von oberster Stelle. Und wenn es sein muss, dann müssen bestimmte Funktionen und Aufgaben eben auch wieder entzogen werden.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst  (621)

Fortbildungsprogramm für Frauen in Führung

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Souverän an die Spitze

Eintrag vom 04.09.2014

Uni Mainz setzt erfolgreiches Fortbildungsprogramm für Frauen in Führung fort/ Kooperation mit der IHK Rheinhessen

Am 05. Februar 2015 startet die dritte Staffel des Entwicklungsprogramms „Führungskompetenz“, das sich an kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz und deren weibliche Nachwuchsführungskräfte richtet. Das berufsbegleitende Programm wurde vom Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bereits zwei Mal erfolgreich angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Weiterbildung 2015 fortgesetzt. Finanziell gefördert wird sie im kommenden Jahr durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz (MWKEL).

„Mit dem Entwicklungsprogramm unterstützen wir weibliche Nachwuchsführungskräfte, denn Frauen sind in leitenden Positionen – trotz gleich hoher Qualifikation wie Männer – noch immer stark unterrepräsentiert“, erklärt Kathrin Hanik, Projektleiterin der seit 2012 existierenden Entwicklungsmaßnahme. Die Qualifikation zur Übernahme von Führungsaufgaben steht deswegen im Fokus des Programms, das auf Basis aktueller Forschungsergebnisse der Personal- und Organisationsentwicklung vom ZWW entwickelt wurde. Thematische Bestandteile der sieben Module sind zum Beispiel das erfolgreiche Gestalten von Veränderungsprozessen, das Führen von Teams sowie der Umgang mit schwierigen Führungssituationen.

Zu Beginn und zum Ende des Programms ermöglichen Kompetenzbilanzierungen den Teilnehmerinnen eine Standortbestimmung. Ein begleitendes Coaching unterstützt ihre individuelle Entwicklung. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen das IHK-Zertifikat „Führungskompetenz“ sowie ein mit ECTS-Punkten bewertetes Universitätszertifikat.

Uta Roseano, Leiterin Unternehmenskommunikation und CSR der Löwen Entertainment GmbH, ist Teilnehmerin der derzeit laufenden Staffel und vom Konzept und der Umsetzung der „Führungskompetenz“-Fortbildung begeistert: „Das Entwicklungsprogramm sehe ich als eine gelungene Mischung aus Theorie und Praxis – professionell und kompetent durch die Trainerinnen und die Projektleitung durchgeführt. Vom Gelernten der verschiedenen Module konnte ich nicht nur im beruflichen Alltag profitieren. Vor allem erfuhr ich sehr viel über mich selbst, was mich im zukünftigen Berufsleben weiter bestärkt und vorantreibt.“

Führungskompetenz

Mehr Informationen zum Projekt bietet die Fachtagung „Mit Frauen in Führung“, zu der das ZWW am 04.12.2014 auf den Campus der JGU einlädt. Höhepunkt der Tagung ist die feierliche Übergabe der Zertifikate an die Absolventinnen des Entwicklungsprogramms 2014. Projektinformation und Anmeldung unter www.projekt-fuehrungskompetenz.de.

 

Weitere Informationen:

Kathrin Hanik und Michaela Sekljic

Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW)

Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

55099 Mainz

Tel. +49  6131 39-26191/ 39-24118

Fax +49 6131 39-24714

Email: hanik@zww.uni-mainz.de, sekljic@zww.uni-mainz.de

Frauen in der EU-Kommission

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EU-Kommission erreicht Frauenquote nicht

Eintrag vom 04.09.2014

Der künftige Kommissionspräsident Jean Claude Juncker stellt aktuell die EU-Kommission zusammen, doch der zu erwartende Frauenanteil scheint nicht die vorher angekündigte 40 Prozent Quote zu erreichen. Bis dato wurden von den 28 Mitgliedsstaaten nur 3 Frauen vorgeschlagen, so dass der Anteil an Frauen gerade mal bei 14 Prozent läge.

Auch Angela Merkel nominierte erneut den bisherigen Energie-Kommissar Günther Oettinger, was große Unzufriedenheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) auslöste. In einem offenen Brief klagen und fordern sie „Setzen Sie ein Zeichen Frau Bundeskanzlerin und schicken sie eine Frau in die Kommission- in Respekt, Anerkennung und Vertretung der 50 % Frauen in Europa!“

Sollten die EU-Staaten nicht ausreichend Frauen benennen, werde sich der Start der neuen EU-Kommission verschieben, warnte die Sprecherin des künftigen EU-Kommissionspräsidenten, denn eine Kommission, in der weniger Frauen als derzeit repräsentiert seien, werde definitiv abgelehnt.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst  (621)