Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Beschwerde gegen die Bezugszeit von Elterngeld und PartnerInnenmonate unzulässig

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Beschwerde gegen die Bezugszeit von Elterngeld und PartnerInnenmonate unzulässig

Eintrag vom 30.09.2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat einen Normkontrollantrag bezüglich der Regelung von Elterngeld (1 BvL 15/11) am 19. August 2011 abgelehnt. Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Im vorliegenden Fall beanspruchte die verheiratete Klägerin auch den 13. und 14 Monat. Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 4, Abs. 3 Satz 1 BEEG) kann die Bezugszeit für einen Elternteil grundsätzlich jedoch nicht mehr als 12 Monate betragen, mindestens 2 Monate Elterngeld müssen vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden (sogenannte „Partner(innen)-monate“). Dies Regelung wurde von der Klägerin angefochten, weil damit „ungerechtfertigt in die durch Art. 6 Abs. 1 & 2 GG geschützte Freiheit der Ehegatten und Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenteilung“ eingreife. Das BVerfG verwies jedoch auf den Gesetzeszweck, der die „einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen“ versucht.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. August 2011 – 1 BvL 15/11

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. Nr. 59/2011

Forderung nach Verbesserung und Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes

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Forderung nach Verbesserung und Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes

Eintrag vom 30.09.2011

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, forderte eine Verbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und eine Verschärfung des Diskriminierungsschutzes. Unter anderem verlangte sie ein Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle. Außerdem befürwortete sie eine Verlängerung der bisherigen 2-Monats-Frist, innerhalb derer Ansprüche wegen Diskriminierung geltend gemacht werden können. Zudem sollten alle Gesetze und Verordnungen auf diskriminierende Regelungen hin geprüft werden.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

Bei der Berufswahl zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen gibt es weiter Unterschiede

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Bei der Berufswahl zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen gibt es weiter Unterschiede

Eintrag vom 30.09.2011

Laut Statistischem Bundesamt lassen sich weiter Unterschiede bei der Berufswahl weiblicher und männlicher Jugendlicher feststellen. Der Beruf Einzelhandelskauffrau (mit 8 %) lag bei den Neuabschlüssen 2010 von weiblichen Jugendlichen auf Rang 1. Männliche Jugendliche entschieden sich am häufigsten (5,6 %) für den Beruf des Kfz-Mechatronikers. Außerdem hatten sich knapp ein Drittel der weiblichen Jugendlichen mit neuem Ausbildungsvertrag auf die 5 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe konzentriert.
Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

Pflegeberufe bleiben weiterhin Frauendomäne – „Importe“ aus Indien oder China als Maßnahme gegen den Pflegekräftemangel?

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Pflegeberufe bleiben weiterhin Frauendomäne – „Importe“ aus Indien oder China als Maßnahme gegen den Pflegekräftemangel?

Eintrag vom 07.10.2011

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, werden nach wie vor Pflegeberufe in erster Linie von jungen Frauen erlernt. Nur 19 % der Ausbildungsanfänger waren männlich. Jeder 32. Mann erlernte damit einen Pflegeberuf, aber immerhin knapp jede 9. Frau. Aufgrund des Pflegekräftemangels werde es nötig, Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, so z. B. aus Indien und China, aber auch aus Griechenland und Spanien, wo hohe Jugendarbeitslosigkeit herrsche, erklärte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Pflege.

Zur Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes gelangen Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

Auftakt der Praxisphase des Modellprojekts „Stadtteilmütter“ mit 55 Frauen aus 20 Nationen in NRW gestartet

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Auftakt der Praxisphase des Modellprojekts „Stadtteilmütter“ mit 55 Frauen aus 20 Nationen in NRW gestartet

Eintrag vom 07.10.2011

Die Bundesagentur für Arbeit und das NRW-Integrationsministerium haben mit 55 Frauen aus 20 verschiedenen Nationen in den Ruhrgebietstädten Bochum, Dortmund und Essen die Praxisphase des Projekts „Stadtmütter“ gestartet. Nach einer 6-monatigen Qualifizierungsphase der Frauen sollen in der einjährigen Praxisphase innerhalb der Community speziell in sozial benachteiligten Stadtteilen „mehrere Familien pro Monat aufsuchen“ und als kompetente Ansprechpartnerinnen in Fragen von Arbeit, Ausbildung, Erziehung, Familie und Gesundheit beraten. Unterstützt werden die Stadtteilmütter bei Ihrer Arbeit von örtlichen Trägern der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, sowie den Jobcentern vor Ort.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 551)

 

Ramona Pisal ist zur neuen Präsidentin des Juristinnenbundes gewählt worden

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Ramona Pisal ist zur neuen Präsidentin des Juristinnenbundes gewählt worden

Eintrag vom 08.11.2011

Vor einem Jahr war sie Gastreferentin bei der LAG-Plenumssitzung, und hielt dort einen viel beachtenden Vortrag zur Frauenquote, jetzt wurde Frau Ramona Pisal mit überwältigenden Mehrheit zur Vorsitzenden des Deutschen Juristinnenbundes (djb) gewählt worden. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg ist außerdem seit 2002 auch Gleichstellungsbeauftragte des OLG.

Weitere Angaben zu dem Sitzungsprotokoll der LAG-Herbstsitzung 2010 finden Sie hier.

Zur Pressemitteilung des djb gelangen Sie hier.

Quelle: zwd Frauen. Gesellschaft und Politik Nr: 294/2011 – 26. Jahrgang/Seite 18