Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Viel Applaus – Ministerin Alt bei der Herbstsitzung der Gleichstellungsbeauftragten

Zur Übersicht

Viel Applaus – Ministerin Alt bei der Herbstsitzung der Gleichstellungsbeauftragten

Eintrag vom 15.12.2011

Mit viel Applaus bedachten über 100 Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Rheinland-Pfalz bei ihrer jährlichen Herbstsitzung die Rede von Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.

Die Ministerin hatte bei der Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LGG) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz deutlich gemacht, dass Gleichstellungspolitik kein „politisches Randthema, sondern vielmehr zentraler Bereich der Gesellschaftspolitik“ sei. Deshalb werde sie sich dafür einsetzen, dass in Rheinland-Pfalz Frauenpolitik auch in Zukunft ein eigenständiger Politikbereich bleibe.

Obwohl Rheinland-Pfalz in vielen frauenpolitischen Feldern bereits eine Vorreiterrolle unter den Ländern einnehme, habe sie sich als Frauenministerin vorgenommen, auf die tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern in allen gesellschaftlich relevanten Handlungsfeldern hinzuwirken. Die Ministerin will das Bewusstsein von Frauen für eine eigenständige Existenzsicherung schärfen und den Frauenanteil in Führungspositionen sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die Privatwirtschaft erhöhen. Ein Anliegen ist es ihr, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch den kontinuierlichen Ausbau von weiteren Betreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Außerdem sollen Frauen noch besser vor Gewalt geschützt werden.

Alt informierte die Gleichstellungsbeauftragten auch über den Zeitplan zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG). Diese Neufassung sei notwendig, damit Rheinland-Pfalz künftig ein modernes Instrument zur Verwirklichung der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehe. Es müsse geprüft werden, ob der Geltungsbereich des LGG auf privatrechtliche Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes ausgedehnt werden könne. Regelungen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien müssten im Gesetz verankert werden. Das Beanstandungsrecht von Gleichstellungsbeauftragten müsse konkretisiert und die Möglichkeit der Fortbildungen für Gleichstellungsbeauftragte neu geregelt werden. Diskutiert werden solle, ob eine Regelung zur Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten umsetzbar sei und ob Sanktionsmaßnahmen für Dienststellen, die gegen das Gesetz verstoßen, im Gesetz verankert werden können.

Auf der Tagung beschloss die LAG einstimmig ein Eckpunktepapier zur Novellierung des LGG, das die wesentlichen Forderungen der Arbeitsgemeinschaft aufgreift und erläutert.