Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Soll das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht verboten werden?

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Soll das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht verboten werden?

Eintrag vom 18.07.2011

 EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou hat einen neuen Entwurf für eine umfassende Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter für die EU-Kommission ausgearbeitet. Diese EU-Richtlinie würde das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht verbieten. Nach Aussage der EU-Sozialkommissarin wirkt das Steuersplitting diskriminierend, weil es Frauen abhängig von ihrem Familienstand ungleich behandelt. Die EU-Kommission fordert die Frauenerwerbsquote in Deutschland aufgrund des Fachkräftemangels zu erhöhen. Jedoch macht die hohe Steuerbelastung des Einkommens des zweiten Partners eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit unattraktiv. Zu sehen ist dies an dem hohen Anteil der in Teilzeit beschäftigten Frauen. Eine Splitting-Reform wird vom Deutschen Frauenrat und den Oppositionsfraktionen im Bundestag gefordert. Die Ablehnung einer Neuerung zu einer Individualbesteuerung der CDU/CSU-Bundesfraktion wird im Ersten Gleichstellungsbericht deutlich.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 547)

 

Frauenerwerbsquote ist gestiegen, das Arbeitsvolumen stagniert

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Frauenerwerbsquote ist gestiegen, das Arbeitsvolumen stagniert

Eintrag vom 18.07.2011

Die Anzahl der weiblichen Erwerbspersonen ist gestiegen. Trotzdem arbeiten die Frauen nicht mehr, sondern durchschnittlich sogar weniger. Gründe für das gleich gebliebene Arbeitsvolumen der weiblichen Erwerbstätigen sind Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung. Deshalb plädiert Ute Klammer, Wissenschaftlerin der Sozialpolitik und Mitglied der Sachverständigenkommission zum Ersten Gleichstellungsbericht, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 17.06.2011 für eine Abschaffung der Mini-Jobs. Aus steuerrechtlichen Vorteilen verbleiben viele vor allem verheiratete Frauen in geringer Beschäftigung, da sich mehr arbeiten nicht lohne, was wiederum zu einem Verlust der Kompetenzen führen könne. „Aus Perspektive der Gleichstellung sind Mini-Jobs desaströs“, was bei Frauen auch zu einer erhöhten Altersarmut führen könne, weil zu wenig in die Rentenkasse bezahlt werde.

Quelle:
Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 547)
Interview der Süddeutschen-Zeitung mit Ute Klammer vom 17.06.2011

Überfraktionelle Initiative für Frauenquote

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Überfraktionelle Initiative für Frauenquote

Eintrag vom 03.08.2011

Eine überfraktionelle „Initiative für Frauen“ wurde von weiblichen Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU ins Leben gerufen. Ausgangspunkt war ein Treffen mit den Initiatorinnen der E-Petition „Gleichstellungsrecht – Erhöhung des Frauenanteils und gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte“. Die Initiative spricht sich für eine Frauenquote in Aufsichtsräten aus. Grund ist, dass „Freiwillige Selbstverpflichtungen keine Wirkung entfalten, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben“. Ein weiteres Treffen findet im Herbst statt.

Quelle: zwd Frauen. Gesellschaft und Politik (Ausgabe 292)
Pressemitteilung der SPD Bundestagsfraktion
Pressemitteilung der Bündnis/90 Die Grünen

Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

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Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet Alleinerziehende zu Vollzeitjob

Eintrag vom 15.09.2011

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Alleinerziehende Geschiedene in Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen, wenn nach der Unterrichtszeit eine Betreuungsmöglichkeit bestehe, urteilte der BGH. Unterhaltsanspruch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes bedarf des Beweises, dass konkrete Umstände gegen eine Vollzeittätigkeit sprechen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2011
Aktenzeichen: Az.: XII ZR 94/09

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs

Rechtsprechung des EuGH zu Elternzeit und Mutterschutz

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Rechtsprechung des EuGH zu Elternzeit und Mutterschutz

Eintrag vom 15.09.2011

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann die angemeldete Elternzeit zur Inanspruch-nahme der Mutterschutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuschG) ohne Zustimmung des Arbeitsge-bers verändert werden. Bei Kollision von Unionsrecht und nationalem Recht kommt dem Unionsrecht Vorrang zu. Diese verbindliche Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH widersprach der Rege-lung im Mitgliedsstaat Finnland. Zugleich erfolgte der Normwiderspruch der vergleichbaren gesetzli-chen Regelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Deutschland. Eine entspre-chende Klarstellung wurde bereits in die Richtlinien zum BEEG aufgenommen. Sie gilt auch für Tarif-beschäftigt des Bundes.

Quelle: Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern

Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes: Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst

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Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes: Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst

Eintrag vom 15.09.2011

Der 39. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes findet vom 22. – 25. September 2011 in Potsdam statt. Die Konferenz steht im Namen „Gläserne Decke für Frauen: Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst – Anspruch und Wirklichkeit“. Referate mit anschließender Diskussion und Workshops sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern analysieren, bewerten und Verbesserungen des gesetzlichen Instrumentariums erörtern.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund