Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Studie: Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

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Wissenschaftskarrieren von Juristinnen de facto behindert

Eintrag vom 18.09.2014

Trotz eines Studentinnenanteils von 54 Prozent (Destatis, 2012), bilden Professorinnen in der Rechtswissenschaft die Ausnahme. Eine Studie der Fernuniversität Hagen sieht die „Fachkultur“ an den Fakultäten als ausschlaggebende Ursache, da Juristische Bildung für Führungspositionen als Elitenbildung aufgefasst, Frauen aber tendenziell weiterhin konservative Rollenbilder zugeschrieben werde. Als weitere Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen, nennt das kürzlich beendete Forschungsprojekt „JurPro – Jura-Professorinnen“, aus dem die Studie entstanden ist, die Qualifikationsdauer und die mangelnde Flexibilität der Karrierewege. Insbesondere die Doppelbelastung von Karriere und Familie sei für viele Frauen ein Hinderungsgrund, eine akademische Karriere in der Rechtswissenschaft anzustreben.

Quelle: zwd (320)

24-Stunden-Kita in Schwerin

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24-Stunden-Kita in Schwerin

Eintrag vom 13.01.2015

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Landesgleichstellungsministerin Birgit Heese haben in Schwerin eine zweite Kita, die 24 Stunden Betreuung anbietet, eröffnet. Diese stellt 69 Plätze in Krippe und Kindergarten zur Verfügung mit rund 20 Erzieherinnen und Erziehern. Dabei soll die 24-Stunden-Kita keine Aufbewahrungseinrichtung für Kinder sein. Eltern, die das Nacht-Angebot in Anspruch nehmen, müssen deshalb regelmäßig ihren Dienstplan vorlegen. Während der Übernachtung werden die Kinder grundsätzlich von zwei Erzieherinnen betreut. Dabei beginnt die nächtliche Aufsicht immer mit einem gemeinsamen Abendessen. „Es ist wichtig, dass die Erzieher und Kinder eine Beziehung aufbauen können“, betont Dr. Wolfgang Richter, Projektleiter der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik (GGP). Zahlen müssen die Eltern 441,25 Euro, wenn sie ihr Kind in der neuen Kita-Krippe abgeben. Den Rest übernehmen Stadt, Land und Bund.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)

GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

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GFMK fordert Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung

Eintrag vom 13.11.2014

Auf Antrag des Landes Niedersachsens hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) am 1. Oktober die Bundesregierung aufgefordert, Minijobs dort zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten“, erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). „Der Bund muss hier dringend gegensteuern.“

Der Antrag, der von der GFMK in Wiesbaden beschlossen wurde, verweist auch auf die Empfehlung der EU-Kommission, wonach fiskalische Fehlanreize in Deutschland insbesondere für ZweitverdienerInnen abgebaut werden müssen. Minijobs sollten demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen umgewandelt werden können. Die Bundesregierung habe angekündigt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Diese müssten nun möglichst schnell erarbeitet und umgesetzt werden, drängt Rundt.

Rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als MinijobberInnen tätig – der Großteil von ihnen Frauen. Es ist gegenwärtig der am stärksten wachsende Arbeitsmarktbereich. Doch der eigentliche Zweck der geringfügigen Beschäftigung – nämlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bilden – erfüllt sich nur selten. So rechnet die niedersächsische Sozialministerin vor, dass nur etwa 9 Prozent der Beschäftigten der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt. „Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen.“

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Eintrag vom 13.11.2014

Die Jugend- und  Familienminister/innen-Konferenz sowie die Konferenz der Gleichstellungs-und Frauenminister/innen (GMFK) ist der Auffassung, dass die besondere Belastung von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden müsse, jedoch die derzeitige steuerliche Berücksichtigung nicht ausreichend sei.

Alleinerziehende müssen fast so viele Steuern zahlen wie Ledige. Das heißt: Sie werden in Deutschland von der Politik gegenüber Familien mit zwei Erwachsenen benachteiligt, da Familien hierzulande vor allem vom Splittingtarif profitieren.

Die GFMK fordert die Bundesregierung daher auf den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angemessen zu erhöhen, regelmäßig die Aktualität der Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und die Einführung einer Staffelung nach Kinderzahl, so dass eine adäquate Erhöhung des Entlastungsbeitrags für jedes weitere Kind erfolgen kann.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (625)

 

Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

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Berufstätige mit Pflegeaufgaben werden entlastet

Eintrag vom 13.01.2015

Immer mehr Berufstätige stehen vor der Herausforderung, Arbeit und Pflege vereinbaren zu müssen. Ein geplantes Gesetz soll sie nun bei der Wahrnehmung ihrer Pflegeaufgaben entscheidend unterstützen.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – 
zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige, meist Frauen. Eine Umfrage im Auftrag des 
Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden
Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Möglichkeiten des 
Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verknüpft
 und weiterentwickelt. Zudem wird der Begriff des nahestehenden Angehörigen erweitert – so werden künftig auch lebenspartnerähnliche Gemeinschaften einbezogen. Und auch für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder wird es künftig Unterstützungsmöglichkeiten geben. Weiterhin sollen Beschäftigten einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen erhalten sofern sie für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freigestellt sind, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (629)