Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

LAG-Herbstsitzung 2015 in Mainz

zur Übersicht

LAG-Herbstsitzung 2015 in Mainz

Eintrag vom 11.06.2015

Die nächste Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten (LAG-LAG) findet am 10. November 2015, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf

zur Übersicht

„Mütter holen die mit unbezahlter Arbeit verbundenen Nachteile nicht wieder auf“

Eintrag vom 10.06.2015

Der Verband Familienarbeit e.V.  macht auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird: Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt für 2001 in einer „Zeitbudgetstudie“ 56 Milliarden Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Dabei kritisiert der Verband auch, dass die Statisker nicht differenzierten, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (637)

Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden

zur Übersicht

„Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg soll Vermittler echter Frauenförderung werden“

Eintrag vom 27.05.2015

Aus Anlass der Präsentation von „Eckpunkten für die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg“ durch die grüne Regierungsfraktion hat deren politische Sprecherin Charlotte Schneidewind-Hartnagel in Stuttgart versichert, dass „im Gegensatz zum früheren System der Absichtserklärungen“ Frauen künftig die „verbindliche Zusage“ erhalten sollen, „dass ihre Talente und Fähigkeiten voll zum Tragen kommen“. Der öffentliche Dienst werde „Vorreiter einer echten Frauenförderung“. Eine moderne Verwaltung, die Frauen den Aufstieg an die Spitze ermögliche, habe Signalwirkung. Sie fügte hinzu: „Deshalb ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass die Frauenbeauftragten in den Kommunen auch nach außen wirken, Vernetzungsarbeit leisten, sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die politische Teilhabe von Frauen engagieren.“ Die Fraktion der Grünen im Landtag hatte dem Landesfrauenrat versichert, dass das Chancengleichheitsgesetz noch vor Ablauf der Legislaturperiode im März 2016 „erheblich erweitern“ zu wollen. Dabei sollten die kommunalen Frauenbeauftragten gesetzlich verankert und ihre Rechte gestärkt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im neuen „Frauengleichstellungsgesetz“ (bisher: Chancengleichheitsgesetz) sind nach Mitteilung von Sozial-und Frauenministerin Katrin Altpeter (SPD):

– Das Gesetzesvorhaben soll „ein weit höheres Maß an Verbindlichkeit aufweisen“, zahlreiche „soll“-Regelungen des bisherigen Gesetzes werden künftig „zu zwingenden ‚muss‘-Vorschriften“.

– Landkreise und Städte ab 50.000 Einwohner/innen werden gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet; bisher waren sie nur gehalten, die Aufgaben der Frauenförderung „durch geeignete Maßnahmen“ wahrzunehmen.

– Aufsichtsgremien landeseigener Gremien müssen künftig zwingend paritätisch besetzt werden, soweit die Entscheidung in das Gremium nicht an ein bestimmtes Amt gekoppelt ist.

– Über die Beanstandung von Personalentscheidungen durch die Frauenbeauftragte muss die Dienststellenleitung schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden; wird diese nicht eingehalten, wird der Beanstandung automatisch entsprochen.

– Auch in den Landesratsämtern und Rathäusern sollen mehr Frauen in verantwortungsvolle Positionen aufsteigen.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst (639)