Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Warum Frauen in die Unternehmensspitzen einziehen und wieder ausziehen

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Warum Frauen in die Unternehmensspitzen einziehen und wieder ausziehen

Eintrag vom 18.07.2012

Das Phänomen der relativ hohen Fluktuation von Führungsfrauen in den deutschen Unternehmensspitzen ist in das Blickfeld der Medien gerückt. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAZ) hat sich ganzseitig mit der Erfahrung befasst, dass Frauen „auf dem Höhepunkt ihrer Karriere plötzlich aussteigen und ihr Glück woanders suchen“. Die Rede sei von den exzellent ausgebildeten Frauen der Babyboomer-Generation. Als Erklärung zitiert die FAZ eine Telekom-Managerin so: „Diese Frauen stellen fest, dass vor allem in Führungspositionen der Adaptionsdruck der noch immer männlich bestimmten Arbeitswelt mehr Energie absorbiert, als durch den Spaß an der Arbeit freigesetzt wird.“ Es gebe zwar „keine konkreten Zahlen“ über das Ausmaß dieses „Opting-out der Power-Frauen“, die Soziologie habe sich des Problems der „Karrierekorrekturen beruflich erfolgreicher Frauen in der Lebensmitte“ aber angenommen. Der Bericht unterstellt, dass der Exodus von Führungsfrauen die Klage verstärke, dass die Grundgesamtheit der Frauen, die für Toppositionen in Frage kommen, zu klein sei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Die EU-Kommission erneuert ihre Kritik am Betreuungsgeld in Deutschland

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Die EU-Kommission erneuert ihre Kritik am Betreuungsgeld in Deutschland

Eintrag vom 18.07.2012

Die EU-Kommission hat ihre Kritik am Betreuungsgeld-Projekt der Koalition bekräftigt. Ihrer Ansicht nach ist die Zahlung einer Prämie für häusliche Erziehung und Nichtinanspruchnahme einer Kita „kontraproduktiv“, weil Frauen dadurch vom Arbeitsmarkt ferngehalten würden, während die deutsche Wirtschaft auf mehr weibliche Fachkräfte dringend angewiesen sei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 569)

Elterngeld

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Elterngeld

Eintrag vom 18.07.2012

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können generell, d.h. auch für sogenannte Altfälle, bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden; es zählt nur der Nettolohn (Bundessozialgericht, B 10 EG 37/11).

Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können nicht einkommensmindernd mit dem Ziel eines höheren Elterngeldes geltend gemacht werden; abzugsfähig sind nur Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Bundessozialgericht, B 10 EG 6/11 R).

Pflegeeltern haben keinen Elterngeldanspruch, es sei denn, es liegt eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Beziehung zwischen Pflegeeltern und Pflegekind mit dem Ziel späterer Adoption vor (Landessozialgericht Essen, L 13 EG 37/11)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)

Elternzeit

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Elternzeit

Eintrag vom 18.07.2012

Nicht ganz beanspruchte Elternzeit für das erste Kind kann nicht aufgespart und im Anschluss an die Elternzeit für das zweite Kind genommen werden, auch dann nicht wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden (Sozialgericht Speyer, S 1 AL 31/11).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)

Einzige Gruppe mit steigenden Altersbezügen sind stabil beschäftigte Frauen

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Einzige Gruppe mit steigenden Altersbezügen sind stabil beschäftigte Frauen

Eintrag vom 18.07.2012

Eine Fortsetzung des Trends zum späteren Rentenbeginn meldet der aktuelle „Altersübergangsreport“ des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. „Etwa 40 % der Bevölkerung gehen erst mit 65 Jahren in den Ruhestand“, heißt es darin. Und: „Die höchsten Renten beziehen jene Männer und Frauen, die in moderatem Ausmaß von Abzügen betroffen sind.“ Bei Langzeitarbeitslosen sei das anders. Ihre Renten seien in den letzten Jahren „stark gesunken“ und lägen „teilweise unter der Grundsicherung“. Wörtlich: „Die durchschnittlichen Bezügen vor allem beim Männern sind in den letzten Jahren regelrecht eingebrochen – von gut 900 € auf unter 600 €; bei Frauen liegen sie noch unter 400 €.“ Weiter heißt es: „Die einzige Gruppe mit stetig steigenden Altersbezügen in den Jahren 2004 bis 2010 sind Frauen, die stabil – also unmittelbar vor Rentenbeginn drei Jahre am Stück – beschäftigt sind. Diese bringen es auf ca. 1.300 €. Hier setzt sich die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt bis in die Alterssicherung fort.“

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Altersübergangsreport finden Sie im Wortlaut .

Quelle: Frauenpolitischer Dienst-fpd (Ausgabe 568)