Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Das Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis

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Das Landesgleichstellungsgesetz in der Praxis

Eintrag vom 04.11.2019

Inhalt:

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die rechtliche Grundlage der Frauenförderung in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die einzelnen Dienststellen sind mit der Umsetzung des Gesetzes vor Ort beauftragt, Gleichstellungsbeauftragte stehen ihnen dabei beratend, initiierend und kontrollierend zur Seite. In dem Seminar sollen das alltägliche praktische Handeln und die gesetzlichen Vorschriften zu einer effektiven und freudvollen Gleichstellungsarbeit verknüpft werden.

Diese Einführung ist Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats.
 
Themen dieser Einführung sind:

  • Die Regelungen des LGG und ihre Bedeutung im Überblick
  • Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und der Dienststellenleitungen
  • Anwendung des LGG und Lösungsansätze anhand eines Fallbeispiels

 
Leitung:

Birgit Löwer, Gleichstellungsbeauftragte Frankenthal (Pfalz)

Anmeldung:

Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Termin: 20.01.2020

Anmeldeschluss: 06.01.2020

Frauen 4.0 – Wohin wollen wir in der digitalen Arbeitswelt?: Fazit und Dokumentation

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Frauen 4.0 – Wohin wollen wir in der digitalen Arbeitswelt?: Fazit und Dokumentation

30.10.2019

Präsentationen der Referentinnen

Historisch betrachtet haben sich grundlegende technische Umwälzungen in den letzten Jahrhunderten immer unterschiedlich auf die Arbeits- und Lebenssituation von Frauen und Männern ausgewirkt.

Und doch spielt in der aktuellen Digitalisierungsdebatte die Kategorie „Geschlecht“ keine Rolle. Chancen und Risiken der Digitalisierung der Arbeitswelt werden nicht grundsätzlich aus einer Geschlechterperspektive betrachtet.

Grund genug für den Landesfrauenbeirat, die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen und der behördlichen Frauen – und Gleichstellungsbeauftragten, ver.di und den DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, am 28. Oktober 2019 im Plenarsaal des Landtags, gemeinsam mit Expertinnen und 200 interessierten Teilnehmer*innen aus Betrieben, Behörden, Kommunalverwaltungen, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft explizit die Geschlechterverhältnisse vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt in den Blick zu nehmen.

Die Fragen der Veranstalterinnen waren: Welche Potenziale bietet die digitale Transformation für eine Veränderung der Geschlechterverhältnisse in Arbeitskontexten? Wo liegen die Gefahren für eine Verfestigung bestehender Ungleichheiten? Wo gibt es für die Betroffenen Einfluss- und Gestaltungsspielräume und welche flankierenden Rahmenbedingungen sind erforderlich, damit sie überhaupt genutzt werden können. Was wären mögliche Gestaltungsziele und Gestaltungsvoraussetzungen? Wie lässt sich Digitalisierung für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt nutzen?


Foto: ©ZWW

Als Einstieg ins Thema richtete Prof. Dr. Nicole Mayer-Ahuja vom Soziologischen Forschungsinstitut der Uni Göttingen (SOFI) den Blick „zurück nach vorn“ auf die Veränderung weiblicher Arbeitswelt in den so genannten industriellen Revolutionen seit 1800 Sie macht deutlich:

Technologieeinsatz ist ein Konfliktfeld, keine Naturgewalt
„Technik ist nur ein Einflussfaktor. Dieser determiniert nicht die Entwicklung, kann allerdings Veränderungstendenzen verstärken. Was tatsächlich geschieht, bestimmen Menschen durch ihren politischen Willen, durch politische Regulierung, durch konkrete Gestaltung in den Unternehmen und durch Beteiligungsrechte der Beschäftigten und ihrer Vertretungen.
Es gibt nicht „den Menschen“ – sondern Männer und Frauen. Geschlecht ist und bleibt eine relevante Kategorie.“

Ihr Fazit mit Blick auf den Wandel der Arbeit in den letzten 30 Jahren: Ohne Abkehr von der vorherrschenden Politik der Prekarisierung, der Entgrenzung von Arbeit und der polarisierenden Ausbildungs- und Bildungspolitik wird Digitalisierung die Arbeitswelt weder geschlechtergerechter noch humaner machen.

Transformationen in der Arbeitswelt bietet auch immer die Möglichkeit neuer Aushandlungsprozesse im Geschlechterverhältnis – wenn sie denn angegangen und nicht ignoriert werden. Wie das in der Praxis aussehen kann, dazu hat Dr. Edelgard Kutzner von der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund geforscht und an eingängigen Beispielen veranschaulicht.

Ihre Forschungsergebnisse zum Thema Digitalisierung und Geschlecht
Je nachdem wie Arbeitsprozesse organisiert werden, kann der Einsatz neuer Technik zu einer Anreicherung und Aufwertung der Tätigkeiten von Frauen genutzt werden. Entscheidend ist dann, ob das im Unternehmen gewollt ist. Kutzner hält es für unterstützend, Betriebsrät*innen für die mit der Digitalisierung verbundenen arbeitsorganisatorischen Veränderungen zu schulen. Technikeinsatz kann allerdings auch dazu führen, dass nur abgewertete Resttätigkeiten übrigbleiben, die dann häufig Frauen zugewiesen werden.
Nicht zuletzt gibt es auch noch das unternehmerische Kalkül, dass Frauen in vielen Fällen billiger sind als Maschinen und deshalb – zumindest vorerst – ein Technikeinsatz unterbleibt.

Kutzners Vortrag machte deutlich: Der Einsatz neuer Techniken führt ganz offensichtlich nicht zu einer Veränderung der traditionellen geschlechterbezogenen Arbeitsteilung. Herkömmliche Geschlechterstereotype und damit verbundene Benachteiligungen werden einfach weitergeführt.

Als zentrale Handlungsempfehlungen formulierte Kutzner, Zusammenhänge von Digitalisierung und Geschlecht viel deutlicher als bisher in den Blick zu nehmen, tradierte Geschlechterstereotype in den Unternehmen in Frage zu stellen und – ganz entscheidend –
den Digitalisierungsprozess beteiligungsorientiert zu gestalten.

Um ländliche Strukturen ging es im Vortrag von Dr. Monika Putzing vom Institut für sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA), Berlin. Im Rahmen des Forschungsprojektes „FEMDIGIRURAL“ hatte sie sich mit den Auswirkungen von Digitalisierung auf die Erwerbssituation von Frauen in ländlichen Regionen befasst und unter anderem in Rheinland-Pfalz den Landkreis Cochem-Zell untersucht.

Insgesamt – so zeigen die Forschungsergebnisse – prägen im ländlichen Raum eher digitale Basistechnologien den Arbeitsalltag von Frauen. Kerntechnologien von „Arbeiten 4.0“ sind eher die Ausnahme, zumal es oft an den dringendsten Voraussetzungen fehlt wie an einer flächendeckenden Breitbandversorgung.

Die Befragungen und Untersuchungen des Instituts machten deutlich, dass die Sichtweisen von regionalen, kommunalen und wirtschaftsorientierten Handelnden zum Thema Frauen und Digitalisierung oft wenig reflektiert und stark an Klischees orientiert sind. Risiken sind eher kein Thema oder werden nicht mit Gestaltungsbedarf assoziiert. Es fehlen konzeptionelle Überlegungen dazu. Chancen werden nur vermutet, aber kaum präzise benannt. Soweit Geschlecht dabei überhaupt eine Rolle spielt, wird an tradierten Rollenzuschreibungen angeknüpft (z.B. Homeoffice – gut für Vereinbarkeit – gut für Frauen) Die Verantwortung für die Bewältigung der Digitalisierungsfolgen sehen die regionalen Akteure bei den einzelnen Frauen. Betrieblicher und staatlicher Gestaltungsbedarf wird dagegen nicht gesehen.
Dr. Monika Putzing warnte davor, Chancen für Frauen als Selbstläufer zu betrachten. Strukturelle, kulturelle und strategische Einflussfaktoren sowie der Zeitfaktor stünden dagegen. Nötig sei daher die aktive Gestaltung des Digitalisierungsprozesses durch Politik und Zivilgesellschaft. Die Digitalisierung von Regionen muss als partizipativer Prozess gestaltet werden. Ein konsequentes „Gendern“ aller Förderprogramme und Modellvorhaben können die Chancen von Frauen in der digitalisierten Arbeitswelt erhöhen.

In der Abschlussrunde ergänzten Vertreterinnen aus Landespolitik, Arbeitsagentur, Technologieberatung und betrieblicher Interessenvertretung unter Beteiligung aus dem Publikum Beispiele und Vorschläge aus dem eigenen Erfahrungsbereich. Unterstützung fanden die Forderungen der Wissenschaftlerinnen, dass der Geschlechterblick auf Digitalisierungsprozesse deutlich schärfer werden muss, dass eine wesentlich stärkere Beteiligung der Betroffenen sichergestellt werden muss, dass sozialpolitische Rahmenbedingungen nötig sind, die den Trend zur Prekarisierung stoppen und dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten demokratisch verhandelt werden müssen.

28.10.2019 Gisela Bill, Vorsitzende des Landesfrauenbeirats Rheinland-Pfalz

In Kooperation mit

Präsentationen der Referentinnen

„Fast ein Drittel aller Frauen behalten (sexuelle) Belästigung für sich“

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„Fast ein Drittel aller Frauen behalten (sexuelle) Belästigung für sich“

24.10.2019

Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass fast ein Drittel aller Frauen Fälle von sexuellem Missbrauch, Belästigung und „Mikroaggression“ für sich behielten. Die meisten „Metoo-Fälle“ blieben nach wie vor „geheim“.
In einer Umfrage, die der Veranstalter der Women & Work, Europas Leitmesse für Frauen, durchgeführt hat, hätten knapp 40 % der befragten Frauen „nur einer Person ihres Vertrauens“ darüber berichtet; 27 % hätten den Vorfall beim jeweiligen Vorgesetzten gemeldet; fast 30 % hätten sich entschieden, „die Vorfälle gar nicht zu melden“; keine einzige Frau habe anwaltlichen Beistand gesucht.

Quelle: Artikel Süddeutsche Zeitung, fpd 745

Neues Online-Tool misst Familienfreundlichkeit von Unternehmen

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Neues Online-Tool misst Familienfreundlichkeit von Unternehmen

10.10.2019

Auf dem Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie 2019“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Präsident des Deutschen Industrie und Handelskammertages, Dr. Eric Schweitzer, gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager, Inga Dransfeld-Haase, den Startschuss für den „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ gegeben.
Das neue Online-Tool, das vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Kooperation mit dem DIHK und dem BPM entwickelt wurde, unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, ihre familienfreundlichen Maßnahmen zu messen, weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen.

Mehr Informationen finden Sie hier: „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“

Quelle: Pressemitteilung BMFSFJ

„Berufsbezeichnungen sollten gendergerecht sein, denn sie beeinflussen uns“

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„Berufsbezeichnungen sollten gendergerecht sein, denn sie beeinflussen uns“

25.09.2019

Psychologie-Professorin Bettina Hannover (FU Berlin) vertrat in einem Interview (Süddeutsche Zeitung) die Ansicht, dass Berufsbezeichnungen gendergerecht sein sollten, denn sie würden Kinder bei der Berufswahl beeinflussen. Wenn bei der Vorstellung von Berufen von „Ingenieuren und Ingenieurinnen“ die Rede gewesen sei, hätten die Mädchen deutlich mehr Interesse und Zuversicht erkennen lassen, dem Beruf entsprechen zu können, als dies bei der Verwendung des generischen Maskulinum der Fall gewesen sei. Zur Kennzeichnung der Geschlechter in Stellenausschreibungen sagte sie: „Der Stern und der Unterstrich sind gar nicht sinnvoll, weil verwirrend.“ Die Abkürzung „m/w/d“ sei „denkbar“, wenn die Menschen damit vertraut wären. Sie plädiere für die „Beidnennung“ („Ingenieur/Ingenieurin“), denn: „Dann stelle ich mir einen Mann vor und eine Frau.“

Quelle: fpd 742

Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten in Einrichtungen

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Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten in Einrichtungen

25.09.2019

In Berlin ist am 5. September im Beisein von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey das neu gegründete „Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten in Einrichtungen“ der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Das Netzwerk soll künftig als „Selbstvertretungsorganisation die Interessen der Frauenbeauftragten in Einrichtungen vertreten, die es seit 2017 verpflichtend in allen Werkstätten (für behinderte Menschen) geben muss.“ In Rheinland-Pfalz muss es Frauenbeauftragte auch bereits in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe geben.

Quelle: fpd 742