Service- und Vernetzungsstelle
für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Ausstellungseröffnung „Grenzüberschreitungen“

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Ausstellungseröffnung „Grenzüberschreitungen“

11.08.2017

Neben ihren vielen Verpflichtungen als Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), ihrem Amt als Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz und als Referentin bei Seminaren rund um Themen der Gleichstellung sowie der Personalentwicklung, hat sich Birgit Löwer auch als Bildhauerin in der Region einen Namen gemacht.
In der Ausstellung „Grenzüberschreitungen“ vom 11. September bis zum 20. Oktober 2017 im Frauen- und Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz thematisiert sie zusammen mit der Künstlerin Karin Klomann den Verlust von Heimat, das Ausmaß der Ängste vor dem Ungewissen und das Leid das Menschen auf der Flucht. Die Aquarell- und Acrylmalerei von Karin Klomann und die Bronzen von Birgit Löwer bringen aber auch die existenziellen Dimensionen wie Hoffnung und Gegenwärtig-Sein zum Ausdruck.

Die öffentliche Ausstellung wird am 11. September um 16.00 Uhr im Foyer des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in der Kaiser-Friedrich-Straße 5a durch Ministerin Anne Spiegel eröffnet.

Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig

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Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig

10.08.2017

Welche Grundvoraussetzungen müssen Frauen und Männer mitbringen, die zur Polizei möchten? Neben Voraussetzungen wie keine Vorstrafen zu haben und verfassungstreu zu sein, ist in einigen Bundesländern auch immer noch eine Mindestgröße vorgeschrieben. In RLP beträgt diese Mindestgröße z.B. für Männer und Frauen 1,62 m. In NRW beträgt die Mindestgröße für Frauen 163 cm und für Männer 168 cm. Dieser Unterschied wurde eingeführt als Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, um die Anzahl der im Bevölkerungsdurchschnitt größeren männlichen Polizeibewerber gegenüber der Anzahl durchschnittlich kleinerer weiblicher Bewerber zu reduzieren. Gegen diese Mindestgröße klagte in diesem Jahr eine Bewerberin, die wegen ihrer Körpergröße vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde.
Die Verwaltungspraxis zur Mindestgröße hält das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat, für rechtswidrig. Nach dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese dürfe der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden. Von diesen Vorgaben weiche eine Größenfestlegung, die für männliche Bewerber ausschließlich aus Gründen der Gleichberechtigung eine höhere Mindestgröße als für weibliche Bewerber vorsehe, ab. Im Ergebnis führe die Unwirksamkeit der Mindestgröße für Männer zur Unwirksamkeit auch der Mindestgröße für Frauen, weil beide Festlegungen rechtlich zusammenhingen und die eine nicht ohne die andere fortbestehen könne.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am 08.08.2017 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf und Einstellungstest Polizei RLP

„100 Jahre Frauenwahlrecht“

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„100 Jahre Frauenwahlrecht“

03.08.2017

2018 feiert in Deutschland ein fundamentaler demokratischer Fortschritt Jubiläum: Vor 100 Jahren, im November 1918, erhielten Frauen mit aktivem und passivem Wahlrecht volle politische Partizipation.

Für ihr Buch „100 Jahre Frauenwahlrecht“ wollten die Journalistin Rebecca Beerheide und die Literaturwissenschaftlerin Dr. Isabel Rohner wissen, was Frauen heute mit dem Frauenwahlrecht verbinden und wie sie damit – gerade in Zeiten erstarkender rechter Gruppierungen und Parteien mit erzkonservativem Frauen- und Familienbild – umgehen. Zudem nehmen sie andere Länder in den Blick und erforschen, wie das Wissen über die Geschichte der Frauenbewegungen in Deutschland verbessert werden kann.

Quelle: djb-Pressemitteilung

Rohner, Isabel/Beerheide, Rebecca (Hg.): 100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht – und weiter?
U. Helmer Verlag, 2017. ISBN 978-3-89741-398-6

„Die göttliche Ordnung“ – Ein Film von Petra Volpe

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„Die göttliche Ordnung“ – Ein Film von Petra Volpe

03.08.2017

Ab 03. August im Kino: Regisseurin und Drehbuchautorin Petra Volpe unternimmt in „Die göttliche Ordnung“ eine Reise in die Schweiz der 70er-Jahre und lässt dort chauvinistische Vorurteile und Frauen-Solidarität aufeinander treffen.
Schweiz, 1971: Nora ist eine junge Hausfrau und Mutter, die mit ihrem Mann, zwei Söhnen und dem missmutigen Schwiegervater in einem beschaulichen Dorf im Appenzell lebt. Hier ist wenig bis gar nichts von den gesellschaftlichen Umwälzungen der 68er-Bewegung zu spüren. Die Dorf- und Familienordnung gerät jedoch heftig ins Wanken, als Nora beginnt, sich für das Frauenwahlrecht einzusetzen – über dessen Einführung die Männer abstimmen sollen. Von ihren politischen Ambitionen werden die anderen Frauen im Ort angesteckt. Entschlossen kämpfen die Frauen bald nicht nur für ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung, sondern auch gegen eine verstaubte Sexualmoral – eine Belastungsprobe für Noras Familie wie für das dörfliche Gefüge.
Der Film zeichnet den Kampf ums Frauenwahlrecht in der Schweiz nach, der die „göttliche Ordnung“ im Alpenstaat auflöste. Gilt das Land heutzutage als Vorzeigedemokratie, so blieb dort bis Anfang der 70er-Jahre das Stimmrecht ausschließlich Männern vorbehalten. Während Deutschland 2018 auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurückblicken kann, führte die Schweiz als einer der letzten europäischen Staaten erst 1971 das Wahlrecht für Frauen ein. In Volksabstimmungen entschied darüber allein die männliche Bevölkerung.

Weitere Informationen zum Film finden Sie hier, den Trailer zum Film können Sie sich hier ansehen.

Seminar: Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung – unter Berücksichtigung der neuen Verwaltungsvorschrift

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Seminar: Der Gleichstellungsplan als praxistaugliches Instrument der Personalentwicklung – unter Berücksichtigung der neuen Verwaltungsvorschrift

07.07.2017

Inhalt:

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In der Praxis treten häufig Fragen dazu auf, wie ein Plan so angelegt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird. In diesem Seminar wird herausgearbeitet, wie ein solcher Plan praxisgerecht aufgestellt werden kann und inwiefern sich Frauenförderung und Personalentwicklung gut ergänzen. Empfehlungen für den Maßnahmenteil und praxisorientierte Tipps runden die Seminarinhalte ab.

Antworten finden Sie zu folgenden Fragen:

  • Was ist ein Gleichstellungsplan?
  • Wer stellt den Gleichstellungsplan auf?
  • Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte dabei?
  • Wie lässt sich der Gleichstellungsplan in die Personalentwicklung einbinden?

Nach der Erarbeitung von theoretischen Grundlagen im ersten Teil der Veranstaltung ist der zweite Teil der Praxis gewidmet. Hier ist Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Verwaltung genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.

Es findet am 05. September 2017 an der Johannes Gutenberg-Universität statt. Referentin ist Birgit Löwer.

Gerne können Sie sich bis zum 15. August 2017 online anmelden. Weitere Informationen zu diesem und anderen Seminaren finden Sie in unserem Programmheft 2017.